Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Was tun bei Strompreiserhöhungen?

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RR-E-ft:
Zunächst stellt sich die Frage, woraus sich ein Preisänderungsrecht des Versorgers im laufenden Vertragsverhältnis  ergeben soll, Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Sondervertrag oder aber Grundversorgungsverordnung.

Es ist das gleiche wie beim Gas:

Sondervertrag - neue gesetzl. Rahmenbed. und Preissenkung

Der BGH hat im Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 in Randnummer 16 die direkte Anwendbarkeit des § 315 BGB auf einseitig vorgenommene Strompreiserhöhungen offen gelassen.

§ 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV sieht die Anwendung vor.

Capo:
Hallo,
bei uns sind zum 1.03.2007 die Strompreise im Normaltarif auf einen Schlag um 15,2% angehoben worden. Angeblich höher Beschaffungskosten. Daraufhin habe ich mich auf § 315 bezogen und Widerspruch eingelegt.
Bis dann.....

jpo312:
Muß der Versorger nicht auch jeden einzelnen Kunden schriftlich vorab informieren oder reicht eine Veröffentlichung in der Zeitung?
Ich habe irgendwie im Hinterkopf, das jeder Kunde einzeln angeschrieben werden muß. Liege ich da falsch?

RR-E-ft:
@jpo312

Das gilt in der Grundversorgung erst ab dem Fortfall der Genehmigungspflicht nach BTOElt ab 01.07.2007.

Vattenfall hat in Hamburg und Berlin eine erste Rückrufaktion solcher Schreiben gestartet.

bjo:
der erste Schritt wäre

- Verivox und vergleichen
- wechseln zum einem Anbieter der einem zusagt!

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