Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wechsel Gasheizung zu Nachtspeicheröfen

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FrankH:
Hallo zusammen.

Wie funktioniert denn der Preisprotest, wenn jemand bisher Gas (Heizung/Warmwasser) und "normalen" Strom von seinem örtlichen Versorger bezogen hat (und gegen die Preise entsprechend protestiert hat) und die neue Wohnung komplett mit Strom versorgt wird?

Der Versorger bleibt gleich. (AVU)

Nunmehr wurde der Tarif Strom Privat Komfort/Nachtstrom abgeschlossen.

Tagstrom und Nachtstrom unterscheiden sich ja im Preis deutlich. Kann gegen diese Preise auch widersprochen und eine Kürzung durchgeführt werden? Oder nur gegen die Preise des Tagstroms?

Nachtstrom wird hier in Schwelm übrigens nur von der AVU angeboten.

Entschuldigung, wenn ich das etwas holprig formuliere, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.


Liebe Grüße
Frank

FrankH:
Schade eigentlich, daß auch nicht ansatzweise ein Hinweis kommt. Noch nicht einmal auf einen Link.

Na ja, was soll\'s.

 

kamaraba:
@FrankH

Nicht die Flinte ins Korn werfen.
Wir gehen hier alle nebenher noch einem Beruf nach. :wink:
Mitunter kann also die Beantwortung einer Frage u.U. auch mal
länger dauern.
Möglicherweise sind manche in Ihrem verdienten Urlaub 8)
In der Zwischenzeit vielleicht mal hier lesen:
AVU Gevelsberg
Widerspruch gegen Erhöhung des Nachtstromtarifes
Nachtspeicher
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

RR-E-ft:
@FrankH

"Nunmehr wurde der Tarif Strom Privat Komfort/Nachtstrom abgeschlossen."

Wenn nunmehr ein Vertrag abgeschlossen wurde, könnte man wohl davon ausgehen, dass man sich bei Abschluss der Verträge auf einen Strompreis in konkreter Höhe geeinigt hatte, was man nicht musste.

Soweit es an einer einseitigen Preisfestsetzung des Versorgers fehlt, kommt auch keine Billigkeitskontrolle in Betracht.

Eine solche greift nur, wenn und soweit Preise einseitig von einer Vertragspartei mit bestimmender Wirkung gegenüber der anderen Vertragspartei festgesetzt wurden.

Protest ist im Rahmen des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts jedoch in jedem Falle  weiter möglich:

Etwa Pappschild in der Fußgängerzone.  Geht auch in einer Gruppe. Das funktioniert wie bei jedem anderen Protest auch, mit Unterschriftensammlung usw. usf. :wink:


http://www.energiedepesche.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6112&back_cont_id=4044

Bevor man Fragen anbringt, sollte man die entsprechenden Beiträge gelesen haben.

FrankH:
Hallo.

Danke für die beiden Antworten!

Von einer Einigung hinsichtlich des Preises kann eigentlich keine Rede sein, denn die AVU ist hier das einzige Unternehmen, welches Nachtstrom anbietet.


Gruß
Frank

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