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Autor Thema: Forderung eines Stromlieferates  (Gelesen 3160 mal)

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Offline imbe3m112

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Forderung eines Stromlieferates
« am: 24. Mai 2007, 20:05:54 »
Hi, ich bin neu hier und möchte erstmal alle ganz herzlich "Hallo" sagen. Winken

Jedoch habe ich ein Problem. Meine Freundin hatte vor ein paar Monaten eine Zwangsvollstreckung im Briefkasten. Dort wurde eine Summe von 1200Euro verlangt. Nachdem sie nachgeforscht hatte stellte sich heraus, dass diese Forderung vom 10/05 - 03/06 handelt.

Jedoch erstmal zur History
01/04 - 05/04 wohnhaft alleine in Stadt 1 (Städtenamen dürfen glaub ich nicht gesagt werden)
06/04 - 08/04 wohnhaft bei der Mutter in Stadt 2
08/04 - 04/05 wohnhaft mit Ex Freund in einer anderen Wohnung in Stadt 2
05/05 - 10/05 wohnhaft bei Mutter in Stadt 3
seit 11/05 wohnhaft alleine in Stadt 3

Es handelt sich um die fett markierte Wohnung. Der Vermieter muss aus irgendwelchen Gründen meine Freundin bereits im Februar angemeldet haben beim Stromlieferant, obwohl sie noch in Stadt 1 wohnte, weil da noch Kündigungsfrist bestand. Im Mietvertrag war meine Freundin nicht drin, da sie bei Vertragsabschluss keine 18 Jahre alt war. Wir haben auch alles schriftlich vom Einwohnermeldeamt und auch vom Sozialamt. Sie wurde im Januar 2004 volljährig. Somit würde sie unwahrscheinlich im Mietvertrag auftauchen. Aber der Vertrag existiert wahrscheinlich nicht mehr. Aber die Forderung stammt aus einem Zeitraum, wo sie bereits nicht mehr da wohnte. Sie hat lediglich 3 Monate da gewohnt bis sie eine eigene Wohnung genommen hatte. Die Mutter hatte wohl damals vergessen den Strom abzubestellen. Aber seit wann kommt dann die Tochter dafür auf? Die Zwangsvollstreckung war auch der allererste Brief, den sie je bekam von dieser Sache. Ebenfalls, was ich selber mit eigenen Augen gesehen habe war, dass ein Brief vom Gericht am 13.4. im Briefkasten war. Jedoch war der Poststempel vom 13.3.. Es ist eine Frechheit von der ****** deutschen Post. Andere müssen dafür bluten, weil die ihren Job nicht richtig machen. Der Post glaubt man ja eher als dem Beschuldigten.
Der Richter hat sie in meinen Augen schon verurteilt und akzeptiert nicht einmal Prozesskostenhilfe. Das zuständige Gericht ist auch in Stadt 2. Normalerweise wäre das Gericht, wo meine Freundin für diesen Zeitpunkt wohnhaft war dafür zuständig. Aber es scheinen wohl Vorurteile zu bestehen. Vor 3 Wochen musste meine Freundin eine eidesstattliche Versicherung abgeben, da sie den Betrag nicht bezahlen kann, da sie lediglich Bfög bekommt. Unser Anwalt, den wir aus eigener Tasche zahen müssen hat jetzt Beschwerde eingereicht gegen das Urteil der Verweigerung der Prozesskostenhilfe.

Warum streubt sich das deutsche Gesetz dagegen meine Freundin zu entlasten? Es ist doch so offensichtlich, dass sie damit nix zu tun hat. Es ist eben fraglich warum sie mit im Stromlieferungsvertrag eingeschlossen war.


Was kann man machen?

Offline RR-E-ft

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Forderung eines Stromlieferates
« Antwort #1 am: 24. Mai 2007, 20:40:47 »
@imbe3m112

Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gibt es eindeutige Voraussetzungen, die der Anwalt kennen wird. An diesen sollte man sich halten, wenn man ihn denn bezahlt hatte.

Das Ganze hat wohl alles mit der Wohnhaft einer minderjährigen Tochter bei Muttern nicht viel zu tun.:wink:

Offline imbe3m112

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Forderung eines Stromlieferates
« Antwort #2 am: 24. Mai 2007, 21:45:33 »
Die Prozesskostenhilfe ist beantrag aber abgelehnt, weil der Richter meiner Meinung nach svhon im vorraus meine Freundin verurteilt hat. Keine Prozesskostenhilfe, da kaum Chance auf Erfolg:/

Offline RR-E-ft

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Forderung eines Stromlieferates
« Antwort #3 am: 25. Mai 2007, 13:39:54 »
@imbe3m112

Womöglich schätzen Sie auch nur die Erfolgsaussichten- im Gegensatz zum rechtsgelehrten Richter- falsch ein. Die Sache sollte mit dem Anwalt beredet werden. Hier ist der falsche Ort dafür.

 

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