Hallo,
ich hatte im Januar Widerspruch (gemäß § 315) gegen die Erhöhung des Strompreises "Dresdner Strom privat" (DREWAG) erhoben und der DREWAG mitgeteilt, dass ich nur den momentanen Abschlag weiter bezahlen werde.
Gestern habe ich dazu eine Antwort bekommen.
Darin fordert mich die DREWAG auf, bis zum 26.02.07 ein in der Anlage beigefügtes Schreiben zu unterschreiben, in dem steht, dass ich meinen Widerspruch zurückziehe.
Weiter wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich den Widerspruch aufrecht erhalte, ich zunächst von der Preisanpassung für den Strom ausgenommen werde, mir allerdings zum 28.02.07 das Vertragsverhältnis gekündigt wird.
Die Kündigung wurde damit begründet, dass der "Dresdner Strom privat" ein Sondervertrag ist und damit gekündigt werden kann.
Wie sollte man in diesem Fall nun weiter vorgehen.
Wenn ich die Informationen in den Foren richtig verstanden habe, können die Energieanbieter Sonderverträge nicht so einfach kündigen.
Sollte man, da ein konkreter(ziemlich kurzer) Kündigungstermin genannt wurde, dieser Kündigung erst einmal schriftlich wiedersprechen, oder gleich dem zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zusenden bzw. eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
HD