Energiepreis-Protest > Stadtwerke Essen
Versorgungssperre konkret angedroht (?)
fortunato:
Ich habe heute ein Schreiben von meinem Versorger erhalten, das mich ein wenig beunruhigt hat. Ich stelle mir jetzt die Frage, ob es sich hier um eine konkrete Sperrandrohung handelt :(
Bund der Energieverbraucher sagt: (zur Erinerrung)
"Wurde die Versorgungssperre konkret angedroht?
Eine Sperrandrohung muß eindeutig erkennen lassen, wann konkret mit der Einstellung der Versorgung zu rechnen ist. Fehlt ein konkretes Datum, dann ist die Versorgungseinstellung auch nicht konkret beabsichtigt und man braucht diese Drohung dann auch nicht ernst zu nehmen.
Wenn ein konkretes Datum genannt wurde, dann ist dies ernstzunehmen.
Der betroffene Verbraucher muß dann sofort handeln!"
mehr zu dem thema hier -> http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/
der Hintergrund:
Am 17.01.2007 habe ich meinen Gasversorger angeschrieben und habe mich mit dem Musterschreiben http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/ auf § 315 berufen.
Den Abschlag habe ich wie empfohlen um 1/4 gekürzt. Die Stellungnahme der Stadtwerke Essen hierzu:
"Bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit bitten wir um Geduld. Wir werden zu gegebener Zeit unaufgefordert Stellung nehmen"
Bis auf eine einzige Mahnung (die kurz nach der Stellungnahme folgte..) bin ich bis dato von weiteren Schikanen "verschont" geblieben.
Vor kurzem erhielte ich eine Jahresabrechnung, in dem die Stadtwerke Essen mein §315-Schreiben ignoriert haben.
Ich wurde zur Zahlung der austehenden (gekürzten) Abschläge aufgefordert. Daraufhin habe ich eine eigene Rechnung erstellt (dank den nützlichen & wertvollen Tips von den Energienetzforum-Admins). Meine Abschläge habe ich mit meiner eigenen Rechnung von 70,00 EUR auf 53,00 EUR runtergesetzt.
Am 23.04.2007 habe ich ein kommentarloses Schreiben von den Stadtwerken Essen erhalten, in dem man mir schreibt:
"Wir haben für Sie den Abschlag neu festgelegt: (...) 53,00 EUR"
Heute, also am 09.05.2007, kam ein weiteres Schreiben von den Stadtwerken mit der konkreten (?) Sperrandrohung der Versorgung:
"Der unten ausgewiesene Betrag ist nach wie vor überfällig, ohne dass wir eine entsprechende Zahlung verbuchen konnten. Bitte überweisen Sie den o.g. Betrag sofort.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung werden wir in er nächsten 14 Tage gem. § 19 Abs. 2 GasGVV / § 33 AVBWasserV die Versorgung einstellen lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Alternativ können Sie uns innerhalb von 2 Wochen einen Termin angeben, um die installierte Messeinrichtung abnehmen zu lassen."
Meine Frage hier - handelt es sich hier um eine konkrete Sperrandrohung ? Muss ich hier irgendwie tätig werden ?
Für hilfreiche Tips wäre ich herzlich dankbar :(
HHeinz:
Für mich wäre das konkret genug auch wenn es sich ein wenig wie eine Finte liest. Interessant finde ich den Vorschlag zur Entfernung der Messeinrichtung.
Hamster:
Hallo fortunato,
ich konnte das Problem seinerzeit so lösen:
siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4037&highlight=hamster
Gruß
Hamster
ESG-Rebell:
--- Zitat von: \"fortunato\" ---Vor kurzem erhielte ich eine Jahresabrechnung, in dem die Stadtwerke Essen mein §315-Schreiben ignoriert haben. [...]
Heute, also am 09.05.2007, kam ein weiteres Schreiben von den Stadtwerken mit der konkreten (?) Sperrandrohung der Versorgung:
"Der unten ausgewiesene Betrag ist nach wie vor überfällig, ohne dass wir eine entsprechende Zahlung verbuchen konnten. Bitte überweisen Sie den o.g. Betrag sofort.
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung werden wir in er nächsten 14 Tage gem. § 19 Abs. 2 GasGVV / § 33 AVBWasserV die Versorgung einstellen lassen sowie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Alternativ können Sie uns innerhalb von 2 Wochen einen Termin angeben, um die installierte Messeinrichtung abnehmen zu lassen."
--- Ende Zitat ---
Auch meiner Ansicht nach ist dies eine sehr konkrete Sperrandrohung.
ABER: Das zweite Schreiben kommt vermutlich aus der Inkasso-Abteilung des Unternehmens und es sieht so aus als ob dies ein Textbaustein ist, den sie nun an jede Mahnung anhängen. Gut möglich, dass die Inkasso-Abteilung garnichts von Deinem §315-Einwand weiß.
Daher könntest Du den Sachbearbeiter, der Deinen Einwand beantwortet hat, telefonisch zur sofortigen Rücknahme der Sperrandrohung auffordern. Dabei natürlich darauf hinweisen, dass Du um die Rechtswidrigkeit der Androhung weisst und Dich beim Kartellamt beschweren wirst. Kommt die Rücknahme schriftlich in den nächsten Tagen, dann sollte die Sache für Dich erstmal ausgestanden sein.
Bis dahin aber ist Eile geboten. Parallel solltest Du also so vorgehen wie von Hamster empfohlen und mind. eine Woche vor Ablauf der Frist einen Anwalt einschalten, damit dieser noch genügend Zeit zum Reagieren hat.
Gruss,
ESG-Rebell
Rob:
Hallo fotunato,
aus eigener Erfahrung kann ich folgendes empfehlen:
-beim Kundencenter/Sachbearbeiter nachfragen, ob es sich bei dieser "Formulierung" um eine "konkrete Sperrandrohung" handelt (er wird diese Bejahen, da es ja sonst keine Drohung mehr wäre).
Bei Bejahung auf den Widerspruch hinweisen, Aufforderung zur schriftliche Rücknahme aussprechen. Mit Frist von zwei Tagen (Postweg) und gleichzeitig ankündigen, dass bei Nichtzugang innerhalb dieser Frist der Gang zum Amtsgericht erfolgen wird. Parallel dazu ihren Versorger schriftlich zur Rücknahme auffordern, im Schreiben auf den Sachbearbeiter (Name/Datum!) hinweisen.
Falls es heißt, es sei keine Sperrandrohung, ebenfalls schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendete Formulierung keine konkrete Sperrandrohung ist. Am Telefon kann man ihnen viel erzählen und Sie wissen nicht, ob Sie nicht doch mit einem Ferienpraktikanten telefonieren.
Ein Ratschlag noch: die Zeit vergeht schnell, also handeln und nix verbummeln.
In meinem Fall hat der Stadtwerkechef persönlich angerufen und mir sein Ehrenwort gegeben, dass die Rücknahme erfolgt. Es ginge nicht anders, da der zuständige Sachbearbeiter krank war... . Eine Woche später wurde die Rücknahme schriftlich bestätigt.
Musterschreiben gibts dazu auch.
Meines Wissens noch gilt doch seit dem 26.10.2006 eine neue GasGVV, die unter §19 besagt:
(2)"...die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen..."
(3)"Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen."
Bei mir wurde auch eine 14-Tagesfrist genannt, aber es müssen mind. 4 Wochen sein. Falls ich falsch liege, berichtigt mich.
Weisen Sie auf diesen Sachverhalt ebenfalls hin, denn Sie wissen nicht ob der Versorger die Gesetze kennt und vielleicht aus Unwissenheit sperrt. Ungesetzlich, aber Sie haben den Ärger!
Berichten Sie bitte, wie es weiter gegangen ist!
Schönen Tag noch,
Rob
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