Energiebezug > Vertragliches
Flüssiggastank auf Nutzungsbasis
kaja1962:
Hallo,
In meinem Flüssiggasvertrag stehen folgende zusätzliche Vereinbarungen:
Der Miettank geht nach ca. 2 Jahren in einen Nutzungsbehälter über unter Anrechnung der bisher geleisteten Mietzahlung. Soweit so gut, ich habe den Tank jetzt also bezahlt, aber gehören tut er nach wie vor Tyczka. Wie komme ich aus diesem Nutzungsvertrag heraus, so dass der Tank mir gehört und ich meinen Gaslieferanten frei wählen kann.
Vielen Dank
gastanker:
--- Zitat von: \"kaja1962\" ---Hallo,
In meinem Flüssiggasvertrag stehen folgende zusätzliche Vereinbarungen:
Der Miettank geht nach ca. 2 Jahren in einen Nutzungsbehälter über unter Anrechnung der bisher geleisteten Mietzahlung. Soweit so gut, ich habe den Tank jetzt also bezahlt, aber gehören tut er nach wie vor Tyczka. Wie komme ich aus diesem Nutzungsvertrag heraus, so dass der Tank mir gehört und ich meinen Gaslieferanten frei wählen kann.
Vielen Dank
--- Ende Zitat ---
Hallo kaja1962,
also zusammengefasst ist deine Situation: Zuerst hast du für 2 Jahre einen Mietvertrag abgeschlossen, der nun in einen Nutzungsvertrag geändert wurde. Dir wurde so zu sagen die Zahlung des einmalig zuzahlenden Nutzungsrecht, was normalerweise sofort in EINER Summe fällig wird, über 2 Jahre gestreckt. Damit ist KEIN Kaufvertrag zu Stande gekommen.
Dein Problem kannst du nur dadurch lösen, indem du bei Tyczka anfragst, ob sie den Behälter zu welchem Preis verkaufen. Die Erfolgsaussichten dürften gering sein, da die Vertragslieferanten kaum ihre Behälter verkaufen. Vorsorglich von mir der Hinweis, dass du Tyczka auch nicht mit dem Argument, du hättest den Behälter über die 2-jährige Mietzahlung abbezahlt, zum Verkauf des Behälters zwingen kannst.
Sollte Tyczka dir nicht den Tank verkaufen wollen, dann bleibt dir nur der Weg übver Vertragskündigung bei Tyczka und Kauf eines neuen Tankes , um dann auf den "freien" Markt zu tanken.
Gruß
gastanker
HJS:
...es beruhigt mich, dass wir nicht die einzigen sind, die auf solche Angebote reingefallen sind. Nimm dir einen Anwalt und lass ihn mit Tyczka verhandeln. Allerdings musst Du kalkulieren, ob dir das Ausbuddeln und der Abtransport teurer kommen als die Ablöse und die Anwaltskosten.
gastanker:
--- Zitat von: \"HJS\" ---...es beruhigt mich, dass wir nicht die einzigen sind, die auf solche Angebote reingefallen sind. Nimm dir einen Anwalt und lass ihn mit Tyczka verhandeln. Allerdings musst Du kalkulieren, ob dir das Ausbuddeln und der Abtransport teurer kommen als die Ablöse und die Anwaltskosten.
--- Ende Zitat ---
Hallo zusammen,
erstmal zu HJS, ich weiß leider nicht, wie dein Vertrag zu Stande gekommen ist, bzw. wie das oder die Gespräche gelaufen sind.
Jedenfalls sollte man nicht immer von einem Reinfall sprechen, denn wenn man sich vor der Vertragsunterschrift nicht die AGB´s und/oder Lieferbedingungen durchliest, bzw. sich nicht sämtliche Details, gerade was die Eigentumsverhältnisse des Behälters angeht, genau erklären lässt, dann ist man als Vertragsnehmer zumindest zum Teil "mitschuldig".
Wenn man sich den Vertrag durchliest, wird man auf das Detail stoßen, dass der Tank nur zur Nutzung überlassen wird. Dies ist nicht mit dem Eigentumsübergang auf den Vertragsnehmer zu vergleichen. Wenn man das nicht versteht, dann sollte man sich das doch einfach vor der Unterschrift von dem Vertreter des Versorgers genau erklären lassen.
Im Gegensatz dazu steht in einem BehälterKAUFvertrag, dass das Eigentum des Behälters (mit den entsprechenden Daten) auf den Käufer übergeht.
Ich weiß, jetzt kommt garantiert von irgendjemand der Einspruch, dass der Normalbürger kein Jurist ist. Dem halte ich entgegen, dass man kein Jurist sein muss, um Verträge genau zu lesen und auch die entsprechenden Fragen zu stellen, wenn man etwas nicht versteht. Sowas nennt man Eigenverantwortung. (Zudem sollte jeder den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kennen).
Ich denke mal, gerade in der heutigen Zeit sollte es selbstverständlich sein, dass man bei Vertragsabschlüssen (egal ob Wohnung, Arbeit, Auto, Handy usw.) sich über sämtliche Details informiert.
Zum Schluss nochmal an den TE die Frage gerichtet, wie sind die Vertragsgespräche gelaufen? Wie wurde diese Vertragskonstellation erklärt? Vorallem wie wurde das NUTZUNGSrecht erklärt?
Um die Gemüter etwas zu beruhigen, wenn natürlich der Vertreter des Versorgers etwas "falsch" erklärt ist das mehr als ärgerlich. aber besonders dann sollte man mehrfach nachfragen.
Gruß
gastanker
HJS:
...klar bin ich der Esel gewesen. Wir haben das vor 10 Jahren gemacht und hatten keine Ahnung von solchen Spielchen. Dieses Forum gab es damals auch nicht.
Ich vertraute damals dem Vertreter, der auch handschriftlich den Kauf auf Raten vereinbarte. Dass es trotzdem Nutzungskauf war, hat mir der Vertreter nicht erläutert -- siehe oben. Im übrigen geschah das ganze in der Schlussphase unseres Neubaus. Damals hatte ich etwas andere Sorgen und war für jeden Posten dankbar, den wir nicht gleich bezahlen mussten. Damit haben die uns geködert.
Der Vertreter hat mir auch damals einen Wartungsvertrag aufgeschwätzt, wegen der teuren inneren Prüfung. Der ist mittlerweile auch gekündigt.
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