Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Glaskugel: Was wenn Gasanbieter frei wählbar sind ?
RR-E-ft:
@Fridericus Rex
Was Sie alles wissen. :lol:
Wieso gibt es denn die direkte Anwendung des § 315 BGB auf ein vertraglich eingeräumtes oder gesetzlich eingeräumtes Leistungsänderungsrecht nun nicht mehr?
Aus dem Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06, dort Rn. 16 geht doch wohl hervor, dass auf die Ausübung eines gesetzlichen Leistungsänderungsrechts nach Vetragsabschluss § 315 BGB direkt anwendbar sein kann. Aber darum ging es im dortigen Verfahren ausdrücklich gerade nicht.
In Randnummer 16 ging es immer noch um die direkte Anwendung des § 315 BGB, erst ab Randnummer 17 geht es dann mit der Frage der analogen Anwendung des § 315 BGB auf einen bei Vertragsabschluss in konkreter Höhe vereinbarten Preis los.
Für Sie jedoch vollkommen belanglos:
Wenn Sie mit den erhöhten Preisen zufrieden sind, auch sonst keinen Anstoß daran nehmen, und zudem leicht wechseln können zu einem Lieferanten, mit dem sie sich allein deshalb bei Vertragsabschluss auf einen Preis einigen, weil er Ihnen angemessen erscheint, dann vergeuden Sie hier Ihre wertvolle Lebenszeit. :idea:
Einzelne Versorger berichten, sie hätten Tausende Kunden, die die erhöhten Preise nicht zahlen und also bisher erheblich sparen. Diese Kunden bekommen alle weiter Gas und sind unverklagt. Muss man sich mal vorstellen, dass Tausende nur die Preise vom August 2004 weiter unter Vorbehalt zahlen und den Rest auf die hohe Kante gelegt haben, völlig ohne Ärger. Die haben einfach kalkuliert, wo das Geld wohl besser aufgehoben sein könnte. 8)
Fridericus Rex:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Fridericus Rex
Was Sie alles wissen. :lol:
--- Ende Zitat ---
Ich habe mir halt angewöhnt, die hier zitierten Urteile auch mal zu lesen, ist manchmal sehr aufschlussreich :wink:
RR-E-ft:
@Fidericus Rex
Na dann hat das genaue Lesen aber wohl nichts genutzt, wenn man die Randnummer 16 ausgelassen haben sollte. :wink:
Ich lerne die Urteile immer auswendig, damit ich sie mit Betonung aus dem Kopf aufsagen (rezitieren) kann. Das ist noch besser als genaues Lesen.:lol:
Fridericus Rex:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Fidericus Rex
Na dann hat das genaue Lesen aber wohl nichts genutzt, wenn man die Randnummer 16 ausgelassen haben sollte. :wink:
Ich lerne die Urteile immer auswendig, damit ich sie aus dem Kopf aufsagen kann. Das ist noch besser als genaues Lesen.:lol:
--- Ende Zitat ---
dann sollten Sie sich aber den text auch genau ansehen :shock: , bevor Sie ihn auswendig lernen, oder sich aber mal abfragen lassen :lol:
RR-E-ft:
@Fridericus Rex
Aber ich werde doch ständig abgefragt. :lol:
Was steht denn nun in der Randnummer 16, wenn man genau liest ?!
Gestatten Sie mir abzufragen:
Wie haben Sie diesen Text denn verstanden?
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