Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Neuen Vertrag unter Vorbehalt annehmen?
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RR-E-ft:
Immer wieder geistert diese Frage umher.
Nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofes, etwa im Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04 kommt wohl durch eine Annhame unter Vorbehalt kein wirksamer Vertragsabschluss zustande.
Einen wirksamen Vertragsabschluss anzunehmen, verstieße ggf. gegen Denkgesetze (vgl. aaO, Rn. 21).
Das Urteil ist wie immer unter www.bundesgerichtshof.de abrufbar.
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