Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verordnung für Verträge außerhalb der Grundversorgung  (Gelesen 4109 mal)

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Offline jroettges

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Es zieht sich wie ein roter Faden durch das Forum:

Die Versorger zwingen/drängen/jubeln den Kunden neue Verträge auf/unter, in denen anstatt der AVBGasV die neue GasGVV als Vertragsgrundlage einbezogen wird.

Die GasGVV ist jedoch eindeutig und ausschließlich für die Versorgung von Kunden innerhalb der Grund- und Ersatzversorgung erlassen worden. Wie bei ihrer Vorgängerin kann also eine rechtliche Bindungswirkung für Verträge außerhalb der Grundversorgung kaum gegeben sein.

Trotzdem versuchen die Versorger mit der Einbindung der GasGVV ihre Position gegenüber den Verbrauchern zu stärken. Sie kündigen sogar Verbraucher aus ihren Sonderverträgen heraus, um sie zur Annahme neuer Geschäftsbedingungen zu zwingen.

§41 EnWG bietet jedoch ausdrücklich die Rechtsgrundlage für eine Verordnung, in der die Versorgung  außerhalb der Grundversorgung geregelt wird. Der Wirtschaftsminister hat davon bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Warum tun sich der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentralen nicht zusammen und werden initiativ. Dem Treiben der Versorger ist doch nur ein Riegel vorgeschoben, wenn es eine eigene Verordnung zum §41 EnWG gibt oder aber ein Gericht den Versorgern die Einbeziehung der GasGVV in die Vertragsbedingungen untersagt.

Der einzelne Verbraucher kann nur seine Zustimmung zu einem neuen Vertrag verweigern und das Herauskündigen in die Grundversorgung zähneknirschend erdulden.

Selbst wenn er den Versorger wechselt, landet er wieder in einem Vertrag mit Geschäftsbedingungen, in die der Versorger die "falsche" Verordnung einbezogen hat.

Ran also.
Irgendeine klageberechtigte Organisation muss die Klärung vor Gericht herbeiführen.

Offene Briefe an den Wirtschaftsminister sollten diese zur Regelung des §41 EnWG auffordern oder zumindest die Klarstellung erwirken, dass der Einbezug der GasGVV weder geeignet noch rechtens noch vom Verordnungsgeber so gewollt ist.

Offline Cremer

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Verordnung für Verträge außerhalb der Grundversorgung
« Antwort #1 am: 25. April 2007, 14:24:24 »
@jroettges,

diese Frage habe ich unseren SW KH gestellt.

Kündigung des alten Vertrages mit den AVBGasV wegen neuer Gesetzeslage.

Vorlage eines neuen Vertrages ebenfalls mit den alten AVBGasV als Grundlage.

Deshalb habe ich die SW KH gefragt, wenn im algten und im neuen vertrag die AVBGasv zugrunde liegen, warium denn dann gekündigt wurde. :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline ktown

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Verordnung für Verträge außerhalb der Grundversorgung
« Antwort #2 am: 27. April 2007, 12:08:13 »
und wie hat sie bisher reagiert?

Bei mir windet sich die Gasanstalt noch. Nur egal wie sie es angehen wollen, letztlich kommt es immer zum selben Ergebnis. Um die Verträge an die neue Gesetzeslage anzupassen bedarf es keiner Kündigung und Neuabschluß eines neuen Sondertarifvertrags.
Seit nun ca. 10 Tage ist Ruhe. Wie ich das zu deuten habe....ich weiß es nicht.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

 

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