Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Bundesnetzagentur hat im Strompreis-Streit die Nase vorn

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Fidel:
http://www.net-tribune.de/article/250407-149.php

RR-E-ft:
Die Mehrerlösabschöpfung muss durch die nachgelagerten Netzbetreiber und Netznutzer (Stromlieferanten/Stromkunden) über §§ 812, 315  BGB erfolgen (vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.)

Ein Schutz vor einer solchen Abschöpfung ist nicht vorgesehen.

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