Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mehr Rechte für Kartellamt  (Gelesen 2304 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Mehr Rechte für Kartellamt
« am: 25. April 2007, 13:37:35 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mehr Rechte für Kartellamt
« Antwort #1 am: 25. April 2007, 14:05:24 »
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-27047367,00.html

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Kartellrechtsschärfung im Energiebereich (§ 29 GWB n. F.) ist zu begrüßen.

Diese Regelung darf indes nicht wie geplant erst 2008 in Kraft treten, sondern muss unmittelbar an den Fortfall der Stromtarifaufsicht nach den Regelungen der BTOElt zum 01.07.2007 greifen.

Andernfalls entsteht eine irreversible Lücke im Kontrollsystem die behördliche Strompreiskontrolle betreffend.

Bereits jetzt stellen Stromversorger weiter steigende Strompreise für den Sommer 2007 in Aussicht und warten dafür wohl nur noch auf den Wegfall der behördlichen Stromtarifaufsicht und die Freigabe der Verbraucher zum nahezu unkontrollierten Abkassieren.

Bisher nicht genehmigte Strompreiserhöhungen werden nachgeholt, behördlich verfügte Preissenkungen wie in Thüringen (E.ON Thüringer Energie AG, Stadtwerke Jena u.a.) werden erwartungsgemäß schleunigst revidiert werden.

Deshalb ist eine lückenlose effektive behördliche Preiskontrolle notwendig.

Eine von der Politik offensichtlich als dringend notwendig angesehene Preiskontrolle darf nicht bis in das Jahr 2008 verschoben werden !

§ 29 GWB n.F. bestimmt, dass die marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen die Angemessenheit ihrer Preise nachweisen müssen (Beweislastumkehr) und dass die Kartellbehörden den Sofortvollzug von Entscheidungen anordnen können.

Damit werden die Erfahrungen etwa aus dem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die Erfurter TEAG Thüringer Energie AG wegen missbräuchlich überhöhter Stromnetzentgelte endlich im Gesetzgebungsverfahren zur seit langem dringend notwendigen Kartellrechtsschärfung umgesetzt.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mehr Rechte für Kartellamt
« Antwort #2 am: 25. April 2007, 14:38:16 »
Nicht nur das Bundeskartellamt wartet dringend auf die neuen Vorschriften, um forciert gegen überhöhte Strom- und Gaspreise vorgehen zu können:


http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/125/id/263724/fm/0/SH/0/depot/0/

http://www.energate.de/news/88792

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,479398,00.html

Die Beweislastumkehr stärkt auch direkt nochmals die Verbraucherrechte, weil sich Verbraucher gem. § 33 GWB auf einen Kartellrechtsmissbrauch berufen können und wohl dabei von der Beweislastumkehr selbst direkt begünstigt werden.

Die Energielobby tanzt deshalb im Kreis und droht, den Klappstuhl auszugraben:

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/11556976/Fehlender-Strom-und-Erdgaswettbewerb-provoziert


http://www.vdew.de/vdew.nsf/id/DE_GWB-Novelle?open&ccm=300010

Dabei hatten die Versorgeranwälte vor Gericht selbst immer wieder vorgetragen, dass Verbraucher bei der Behauptung eines kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs (leider, leider und wohl auch etwas schade) nach der derzeitigen Gesetzeslage die Hürden der Darlegungs- und Beweislast nicht nehmen könnten.

Das hat das Bundeskabinett nun richtig erkannt und entsprechend reagiert..... :D

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz