http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-27047367,00.htmlDie heute im Bundeskabinett beschlossene Kartellrechtsschärfung im Energiebereich (§ 29 GWB n. F.) ist zu begrüßen.
Diese Regelung darf indes nicht wie geplant erst 2008 in Kraft treten, sondern muss unmittelbar an den Fortfall der Stromtarifaufsicht nach den Regelungen der BTOElt zum 01.07.2007 greifen.
Andernfalls entsteht eine irreversible Lücke im Kontrollsystem die behördliche Strompreiskontrolle betreffend.
Bereits jetzt stellen Stromversorger weiter steigende Strompreise für den Sommer 2007 in Aussicht und warten dafür wohl nur noch auf den Wegfall der behördlichen Stromtarifaufsicht und die Freigabe der Verbraucher zum nahezu unkontrollierten Abkassieren.
Bisher nicht genehmigte Strompreiserhöhungen werden nachgeholt, behördlich verfügte Preissenkungen wie in Thüringen (E.ON Thüringer Energie AG, Stadtwerke Jena u.a.) werden erwartungsgemäß schleunigst revidiert werden.
Deshalb ist eine lückenlose effektive behördliche Preiskontrolle notwendig.
Eine von der Politik offensichtlich als dringend notwendig angesehene Preiskontrolle darf nicht bis in das Jahr 2008 verschoben werden !
§ 29 GWB n.F. bestimmt, dass die marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen die Angemessenheit ihrer Preise nachweisen müssen (Beweislastumkehr) und dass die Kartellbehörden den Sofortvollzug von Entscheidungen anordnen können.
Damit werden die Erfahrungen etwa aus dem Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamtes gegen die Erfurter TEAG Thüringer Energie AG wegen missbräuchlich überhöhter Stromnetzentgelte endlich im Gesetzgebungsverfahren zur seit langem dringend notwendigen Kartellrechtsschärfung umgesetzt.