Energiepreis-Protest > EWV Energie- und Wasserversorgung
Musterschreiben abgeschickt, eine Antwort bekommen und nu?
Hennessy:
@ Cremer
Immer nur § 315 BGB - egal was passiert?
Ist das eine sinnfällige Argumentation - ich überlege noch ..................
Alle Versorger haben \"Luft\" - ansonsten wäre die Verantwortlichen nicht mehr lange verantwortlich - ist doch eigentlich trivial oder? :P
Cremer:
Lieber Hennessy,
ist leider so!
Wir Verbraucher haben nur die eine Möglichkeit nach § 315 BGB, sofern die Voraussetzungen in den Verträgen vorhanden sind, um die Öffnung nach § 315 zu ermöglichen.
Bei unseren Stadtwerken weißt der Geschäftsbericht 2003 6,1 Mio € Ertrag aus, wovon 2,4 Mio € an die Mitanteilseigner Saargas und RWE fließen, der Rest in Höhe von 3,6 Mio € geht nach einem \"Gewinnabführungsvertrag\" an die Holding, die wiederum zu 100% der Stadt gehört und Parkhäuser u d Parkplätze, Schwimmbäder finanziert. Für einen Versorger, der für die Daseinsvorsorge da ist, billige ich max. einen Gewinn von 3-5% zu.
Alles andere ist Abzocke!!
Übrigens, die Holding soll nach dem Wirtschaftsplan der Stadt den Ertrag in 2002 mit 392 TEURO bis 2007 auf 1,7 Mio TEURO ansteigen. Damit finanziert sich auch die Stadt!!!! Denn 3,6 Mio € sind immerhin 5% des städtischen Haushaltes!!
Deshalb habe ich auch Wiederspruch genen die zu hohen Preise eingelegt.
Diese Spielchen sind Ihnen aber vermutlich bekannt, sie werden überall in Deutschland vollzogen und heißen Quersubventionierung
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