Energiepreis-Protest > EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster
Gas-Sondervertrag gekündigt, richtige Vorgehensweise?
Maximus:
Hallo an alle,
Am Freitag den 20.04.2007 bekam ich die Kündigung meines Gas-Sondervertrages zum 30.04.2007. Natürlich mit einem Exemplar eines neuen Sondervertrages welchen ich so schnell wie nur möglich unterschrieben zurücksenden soll.
Mitte 2005 hatte ich schon einmal einer Preiserhöhung widersprochen und mich auf die Unbilligkeit des Energiepreises nach §315 bezogen. Da es sich bei mir um einen kleinen regionalen Versorger handelt der in direkter Nachbarschaft seinen Sitz hat, habe ich nach einem ausführlichen Gespräch den Preis (incl. Erhöhung) dann doch bezahlt.
Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Den neuen Vertrag will ich nicht unterschreiben da dieser (wie in vielen anderen Fällen) somit eine Schlechterstellung für mich bedeutet. Wie weit kann ich mich nun noch auf meine erste Unbilligkeitserklärung beziehen falls der Versorger mich in einen Grundversorgungstarif steckt (in den neuen Vertragsunterlagen angekündigt).
Welchen Preis kann ich bei einer erneuten Unbilligkeitserklärung für meinen Gasverbrauch ansetzen (wenn überhaupt)? Den von 2005, als ich das erste Mal Widerspruch eingelegt hatte?
Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben, Danke schon mal im Voraus.
Max
kamaraba:
@maximus
siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2021&content_news_detail=5726&back_cont_id=4043
Maximus:
@kamaraba
Danke für die schnelle Antwort -> allerdings beantwortet dieser Artikel meine Frage nicht, zudem habe ich diesen auch schon gelesen und auch einige andere hier im Forum.
Meine Frage war ja doch etwas spezieller Natur..... Das mit dem neuen Vertrag ist die eine Geschichte.
Ich habe nun schon sehr ausgiebig hier im Forum und auch in anderen Quellen gesucht aber noch keine passende Atnwort gefunden.
Cremer:
@Maximus,
Sie bräuchten eigentlich garnichts tun.
Dann stuft der Versorger Sie ggf. in einen ungünstigeren Tarif
Widersprechen Sie dann anschließend nach § 315
um welchen Versorger handelt es sich denn?
warum hatten Sie denn Mitleid mit dem versorger gehabt. :?
Die Kündigungsfrist ist m.E. zu kurz (14 Tage mindestens)
Maximus:
Danke für die Hilfe, nun auf Ihre Frage: Es ist schon ein bischen seltsam wenn der Versorger zu den direkten Nachbarn gehört und man die Leute kennt, die dort arbeiten. Allerdings ist es uns mittlerweile egal, da uns die hohen Preise schon sehr lange ärgern.
Es betrifft die EVSE, Energieversorgung Schwarze Elster in Wittichenau (Kleinstadt in Sachsen).
Nachdem ich nach §315 widersprochen habe, welchen Preisstand soll ich dann für die Abrechnung meines Verbrauches zu Grunde legen?
Max
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