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Autor Thema: Kaminofenheizung und Ölheizung - wie Heizkostenabrechnung ?  (Gelesen 6103 mal)

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Offline tvtotalfan

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Hi Leute,

tolles Forum !

wir ziehen demnächst in eine 2-Familienwohnung ein.

Oben wird mit Öl geheizt, unten bisher auch (unten ziehen wir ein).

Wir bringen nun jedoch einen Kaminofen mit, mit welchem wir komplett die Bude mit Holz heizen wollen und dürfen (keine Sorge, das klappt in diesem Falle auch).

Nun die Frage auf die ich nach vielen Stunden im Internet noch keine Lösung finden konnte:

Wir verbrauchen dann ja nur noch Öl von der Ölheizung für die Warmwasseraufbereitung und nichts mehr für die Heizung.
Einen separaten Zähler weder für Heizung noch für Warmwasser gibt es nicht und bisher wurde immer über die Quadratmeterzahl der beiden Wohnungen abgerechnet.
Eine Installation von Zählern würde ein Vermögen kosten und ist nicht wirtschaftlich.

Der Vermieter wohnt oben drinnen und ist ein entgegenkommender Typ welcher sich auf eine FAIRE Lösung sicherlich auch einlassen würde.
Ich möchte ihm nicht mit Paragraphen drohen und es mir so bei ihm von Anfang an verscherzen, denn er ist wirklich fair und so soll es auch bleiben.

Also, wie kann man die Heizkosten für Heizung und die für Warmwasseraufbereitung voneinander trennen so dass jeder in etwa genau das bezahlt was er auch an Öl verbraucht ?

Offline Netznutzer

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Kaminofenheizung und Ölheizung - wie Heizkostenabrechnung ?
« Antwort #1 am: 17. April 2007, 22:59:38 »
Hallo,

versucht doch mal, den genauen Heizölverbrauch von Juni bis August festzuhalten, vielleicht mit einem Peistab o.ä. Dann kennt ihr den heizölverbrauch für die Warmwasseraufbereitung. Den auf 12 Monate umlegen und pro Partei umrechnen, dann müsste es ungefähr passen. Ungenauer, aber ein Anhalt, wäre vielleicht die Verbrauchseinsparung umzurechnen.

Gruß

NN

Offline jroettges

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Kaminofenheizung und Ölheizung - wie Heizkostenabrechnung ?
« Antwort #2 am: 17. April 2007, 23:09:51 »
Nach der Heizkostenverordnung müssen der Verbrauch und die beheizte Fläche in der Abrechnung berücksichtigt werden. Der Verbrauch muss mit mindestens 50% und darf mit höchstens 70% in die Abrechnung einfließen, der Rest muss über die Fläche verteilt werden.

Da der Verbrauch mit mindestens 50% zu berücksichtigen ist, muss er erfasst werden.

Warmwasseruhren bekommt man in jedem Baumarkt und die kosten auch kein Vermögen. Dazu müssen aber die Stränge zu den Wohnungen getrennt sein. Wie sollte man aber sonst den Wasserverbrauch abrechnen?

Der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung darf nach der HKVO (§9) mit einer Faustformel berechnet werden.

Auch Wärmemengenzähler sind so teuer nicht. Sie müssten jeweils in Vor- und Rücklauf der Heizungstränge in die beiden Wohnungen eingebaut werden. Wenn man sich einig ist, könnten das auch ungeeichte gebrauchte Geräte sein. Dann würde das Abstellen bzw. Reduzieren der Heizkörper in der mit Holz zusätzlich beheizten Wohnung automatisch zu einer Reduzierung der von der Ölheizung entnommenen Wärmemenge führen.

Wenn allerdings das Leitungsnetz wie Kraut und Rüben durcheinandergeht, ist die Trennung der Stränge kaum realisierbar.

Dann bleibt nur eine Vereinbarung untereinander. Ob das dann aber über die Jahre streitfrei läuft, das muss jeder selbst abschätzen.

Offline Cremer

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Kaminofenheizung und Ölheizung - wie Heizkostenabrechnung ?
« Antwort #3 am: 18. April 2007, 00:00:58 »
@jroettges,

es gibt kWh-Zähler für Warmwasser.

Diese sind teuer.

Messung für Vor- und Rücklauf für die Differenzbildung kosten ca. 250 € plus Einbau.

Dann müssen die alle zwei Jashre geeicht werden, bzw. die Batterien sind dann leer und man kann nur neue Messgeräte wiederum einbauen.

@tvtotalfan,

grundsätzlich muss so etwas untereinander vertraglich geregelt werden und es ist kein Standardfall

Es ist eher ein Fall für den Thread "Renovieren, Bauen"
MFG
Gerd Cremer
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