Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

LG Essen: Sammelklage erfolgreich

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RR-E-ft:
Die Meldungen:

http://www.energate.de/news/88649

http://www.zfk.de/zfkGips/Gips;jsessionid=D181A9B7991B6CE9D5C7259A91E7812E?Anwendung=MeldungenAnzeigen&Methode=Einzelmeldung&Mandant=ZFK&AuswahlRessourceID=972


Hintergrund:

Für Fernsehkiecker (ARD Ratgeber Recht vom 26.10.2006)

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=200&b=014&ex=7

Für Zeitungsleser:

http://www.sammelklage-gegen-stadtwerke-essen.de/


Was die Stadtwerke Essen AG zu dem Urteil getextet hat:

http://www.stadtwerke-essen.de/index.php?mapid=pressemeldung_detail&detailid=1043&PHPSESSID=9880b90948c589137c16abacbc533a32

Diese Stellungnahme dürfte vielen anderen Gaskunden Mut machen, handelt es sich doch nicht um ein Essener Problem, sondern um eines der gesamten Branche.

Anmerkung:

Nach den zutreffenden Ausführungen der LG Bremen, LG Berlin und LG Dresden gibt es in Fällen wie diesen kein "Hintertürchen" für den Versorger. Eine Preiskalkulation ist in solchen Fällen schlicht uninteressant. Man braucht also nicht erst extra eine erfinden.

Die Landgerichte vertreten zu Recht die Auffassung, dass die Gaslieferanten im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln in ihren AGB das Geheimnis um ihre Gaspreiskalkulation getrost für sich behalten dürfen, dem Kunden kein Nachteil daraus erwachsen kann.

Siehe auch OLG Frankfurt zur Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln:

OLG Frankfurt: Unwirksamkeit von Änderungsvorbehalten in AGB

Schwalmtaler:
Hierbei handelt es sich doch wohl offensichtlich (Preisanpassungsklausel/Transparenzgebot) um Sondervertragskunden, oder?

RR-E-ft:
@Schwalmthaler

Offensichtlich handelt es sich um Sondervertragskunden, sonst würde ja das einseitige Leistungsbestimmungsrecht aus der direkten Anwendung des § 4 AVBGasV Geltung beanspruchen.

RR-E-ft:
Das Urteil des Landgerichts Essen vom 17.04.2007 Az. 19 O 520/06 ist in der Entscheidungsdatenbank der Justiz NRW abrufbar

RR-E-ft:
Das Urteil des LG Essen vom 19.04.2007, Az. 19 O 520/06  ist im Wortlaut hier veröffentlicht.

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