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Autor Thema: Verständnisfrage zu §315 und Stromversorgung  (Gelesen 10434 mal)

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Offline RR-E-ft

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Verständnisfrage zu §315 und Stromversorgung
« Antwort #15 am: 16. April 2007, 14:59:34 »
@kamaraba

Wenn ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers bei Vertragsabschluss vertraglich vereinbart wurde (§ 4 AVBGasV/ AVBEltV), so ist von Anfang an der gesamte Preis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis, einseitig bestimmt und festgelegt, und man sollte deshalb als Tarifkunde die gesamte jeweilige einseitige Tariffestsetzung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.

Wenn man das macht, nimmt man natürlich auch keinen einseitig festgelegten Grundpreis hin. ...

Für Allgemeine Stromtarife vgl. etwa Hinweisbeschluss des LG Gera vom 08.11.2006 in der Entscheidungssammlung.

Offline fortunato

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Verständnisfrage zu §315 und Stromversorgung
« Antwort #16 am: 16. April 2007, 19:30:03 »
vielen dank an alle!!!  :D

das schreiben ist raus. mal sehen wie die stadtwerke reagieren werden.

Offline Maverick1411

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Verständnisfrage zu §315 und Stromversorgung
« Antwort #17 am: 17. April 2007, 22:35:26 »
Guten Tag,

allen Schreibenen vielen Dank für die Postings und Erfahrungsmitteilungen. Es ist immer wieder schön zu lesen, wie auch andere sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Dies kann anderen nur die Stärkung geben, sich auch über ihre Rechnungen Gedanken zu machen und nicht willenlos alles zu zahlen, was man als Rechnung vorgesetzt bekommt.
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

 

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