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Gasversorgung Sachsenheim

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Mitmirnicht:
Hallo Gasrebellen,

seit ca. 2 Jahren verweigere in der EnBW wg. §315 die Steigerung der Gaspreise.
Nun kam was ganz neues: zum 01.04.07 soll die neu gegründete
Gasversorung Sachsenheim GmbH die Belieferung "mit allen Rechten
und Pflichten" übernehmen, mein Einverständnis und weiteres vorausgesetzt. Die neue GS steigt sogar mit einer Preissenkung ein. Da ich aber die letzter Erhöhungen verweigert habe, wäre es für mich eine Verteuerung. Zunächst habe ich der EnBW geschrieben, daß sich für mich gar nichts ändert. Ich werde weiterhin an die EnBW überweisen, da die von der EnBW genannten Voraussetzungen für einen Übergang an die GS in meinem Fall nicht gegeben sind.
Am Hintergrund zur Gründung und den Eigentumsverhältnissen der GS hatte ich nie einen Zweifel. Tatsächlich ist diese Firma auch in einem Gebäude den EnBW untergebracht. Es geht doch sicher nur darum, als armer städtischer Versorger sagen zu können, daß man gegen die Erhöhungen des eigenen Versorgers - natürlich EnBW nichts machen könne.
Soll ich diesen Wechsel zulassen ? Welche Gefahren drohen meinem Widerspruch ? Muß ich den ganzen Schriftverkehr, den ich mit der EnBW hatte, jetzt nochmal mit der GS haben ?

Über "sachdienliche Hinweise" würde ich mich sehr freuen !

Gruß aus Sachsenheim

Cremer:
@Mitmirnicht,

die Preissenkung des Gas nehmen Sie natürlich mit und ändern ggf. die Abschläge.

Wie wurde denn die Mitteilung der Übernahme ausgeführt? schreiben mit Originalunterschriften von beiden Gesellschaften etc.?

Teilen Sie der Gasversorgung Sachsenheim die Vertragslage (Widerspruchverfahren) schriftlich mit.

dauitsch:
hallo,

auch ich habe das nette schreiben der gasversorgung sachsenheim bekommen mit der mitteilung dass nun diese und nicht mehr enbw für meine belieferung mit gas verantwortlich ist. da die gasversorgung sachsenheim die verträge der enbw mit allen rechten und pflichten übernimmt, ist nun meine frage, ob ich der gs die für mich geltenden preise, welche ich seit einspruch an die enbw entrichtete, mitteilen muß oder ggf. nochmals einspruch wg unbilligkeit einlegen muß.

dauitsch:
falls jemand meinen beitrag liest, bitte meldet euch.

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