Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover  (Gelesen 10083 mal)

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Offline heraldo

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Hallo,

Ich bin Gas-Kunde der Stadtwerke Hannover. Am 1.11.06 gab es eine erhebliche Gaspreiserhöhung von den Stadwerken Hannover. Ich zahle derzeit 7 Euro Abschlag pro Monat per Überweisung. Bis zur letzten von mir bezahlten Rechnung, der Jahresabrechnung 2006/2005 mit dem Verbrauch bis zum 19.04.2006, waren es 5 Euro Abschlag, der dann, ganz offenbar verbrauchsbedingt, auf die 7 Euro erhöht wurde.
Nun will ich am liebsten seit der letzten bezahlten Jahresabrechnung vom April 2006 (seitdem nur Abschläge bezahlt wie oben beschrieben) der Höhe des Gaspreises insgesamt mit Hinweis auf $ 315 BGB etc. widersprechen (erstmals, bisher widersprach ich noch nie) und meine im April 2007 kommende Jahresabrechnung folglich um 30% kürzen. Das unten stehende Schreiben gedenke ich die nächsten Tage abzuschicken.
Ich habe die Forumsbeiträge hier schon ausführlich durchgelesen, Leute wie ein Herr Cremer und der RA sind ja stark engagiert, vielen Dank, aber ob ich in irgendeiner Form bei diesem Vorgehen Gefahr laufe oder nicht, lässt sich aus den bisherigen Forumsbeiträgen nicht erkennen.
Wenn ich ab jetzt, noch vor Erhalt der Jahresrechnung, widerspreche und um 30% die kommende Jahresrechnung bon Mai 06 bis April 07 kürze, dann würde ich ja aufgrund meiner bisher ungekürzten Abschläge schon jetzt zuviel vorab bezahlt haben, im Vergleich zu der kommenden um 30% zu kürzenden Jahresrechnung. Muss mir diese Überzahlung ausgezahlt werden, wenn ich das fordere?
Die allerwichtigste Frage ist also, ob ich „rückwirkend“  die Jahresrechnung von Mai 06 bis April 07 kürzen kann (was wohl generell bis zu einem Zeitraum von vor drei Jahren, wie ich den Forumsbeiträgen entnahm möglich ist), wenn ich erst kurz vor Erhalt der Jahresrechnung erstmals widersprach!
Ich habe ja bereits immerhin Abschläge in nicht gekürzter Form bezahlt, und weiß nun nicht, ob ich mit diesen ungekürzten Abschläge nicht die hohen Preise „anerkannt“ habe? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen meint ja wohl auf ihrer Internetseite, das dies ginge. Eure Meinung?
Generell für künftige Abschläge: Um der Überzahlung vorzubeugen, sollte ich enstprechend meiner Kürzung jeden Monat nur den tatsächlichen Verbrauch vom Vormonat als „Abschlag“ bezahlen, oder einen entsprechenden der gekürzten, kommenden Jahresabrechnung angepassten, aktualisierten Abschlag?
Wie ich auf die 30 % Kürzung komme? Es gab ein (vorläufiges) Urteil des Landgerichtes Hannover vom 19.02.2007, das, da nichts Gegenteiliges von den Stadtwerken bewiesen wurde, davon ausging, dass der Gaspreis um ca. 30 % zu hoch sei.
Alternativ, statt einer 30% Kürzung, könnte ich zumindest der Erhöhung seit November 2006 um 11% widersprechen. Aber die Verbraucherzentrale meint eben auch hier, das zunächst, bis es ein endgültiges Urteil gibt, die 30 % ansetzen kann.
Frage also: Hat jemand Erfahrungen mit Widersprüchen bei den Stadtwerken Hannover, insbesondere, wer so wie ich vorging (30% - Kürzung) und wie die Stadtwerke darauf reagieren (ansonsten auch: Was antworteten die Stadtwerke bei einer Kürzung um die November-2006-Erhöhung von 11%, bzw. was passierte bei Kürzungen „rückwirkend“, also nach schon ungekürzt geleisteten Abschlägen?)?
Bin für jede Anwort dankbar!

Gruß und flottes Eiersuchen noch!


Mein in mühsamer Kleinarbeit gesbasteltes Schreiben:


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer zuletzt vorgenommenen einseitigen Gaspreiserhöhung vom November 2006. Zugleich erhebe ich gegen Ihre Gaspreisstellung insgesamt, damit also auch gegen Ihre letzte Gaspreiserhöhung vom November 2006, sowie auch gegen den Gaspreis, der nach der angekündigten Senkung zum Mai 2007 gilt, die Einrede des §§ 315 BGB. Zudem bestreite ich die Angemessenheit Ihrer Gaspreisstellung.
Aus diesem Grund und unter Berufung auf die Entscheidungen des Landgerichtes Hannover vom 19. Februar 2007 (Az. 21 O 83/05 und 21 O 88/06) werde ich bis auf Weiteres lediglich 70% des Ihrerseits berechneten Gaspreises an Ihr Unternehmen zahlen. Der monatliche Abschlag für Gas wird somit ab Mai 2007 bis auf weiteres nur 70% des bisherigen Betrages betragen. Sollte sich herausstellen, dass sich mein Verbrauchsverhalten bzgl. der abgenommenen Gasmenge wesentlich ändert, passe ich die Abschlagszahlungen an.
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist daher unzulässig und möglicherweise sogar strafbar. Alle Zahlungen erfolgen nur auf die Hauptforderung in der von mir genannten Höhe. Eine anderweitige Verrechnung nach §§ 366, 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Ich verbitte es mir daher, ein eventuelles Guthaben aus anderen Versorgungsverträgen mit Ihrer Höhe der Gaspreisforderung zu verrechnen. Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind daher in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken.
Sämtliche Zahlungen für die Gasversorgung durch Ihr Unternehmen erfolgen bis auf Widerruf insgesamt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Übernahme der Beweislast. Schon jetzt mache ich einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Überhöhungsbeträge für den Fall geltend, dass Landeskartellbehörden und/oder die Bundeskartellbehörde die Missbräuchlichkeit Ihrer Preisgestaltung und/oder ein Gericht deren Unbilligkeit feststellt.
Ich bitte Sie, mir unverzüglich  nachvollziehbar und so, dass es von mir überprüft werden kann, durch Offenlegung Ihrer Kalkulation nachzuweisen, dass Ihre Gaspreisstellung insgesamt - und damit auch der nach Ihrer Gaspreiserhöhung vom November 2006 und der nach Ihrer angekündigten Gaspreissenkung zum Mai 2007 hin geltende Preis - billig und angemessen ist.
Mit freundlichen Grüßen

Offline Cremer

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #1 am: 08. April 2007, 20:53:11 »
@heraldo,

also nach Musterbrief oder auch nach Ihrem Brief, Abschläge kürzen bzw. schon gekürzt und dann eine eigene Jahresrechnung im Mai erstellen nachdem die Jahresrechnung vom Versorger vorliegt.

Natürich können Sie nach Widerspruch ab Beginn der laufenden Abrechnungsperiode die Preisminderungen bei der Abrechnung gelten machen.

Achtung,
ich hoffe Sie haben ausreichend die Abschläge gekürzt, damit eine Überzahlung vermieden wird.

Anderenfalls dem Versorger schriftlich mitteilen, dass aus Gründen einer möglichen Überzahlung Sie die beiden letzten oder auch nur einen Abschlag nicht leisten werden.

Bedenken Sie bitte, dass es ein warmer Winter war.

Nach meiner Hochrachnung werde ich voraussichtlich nur die Hälfte an kWh verbraucht haben als im Jahr zuvor !!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #2 am: 09. April 2007, 18:36:30 »
Danke,

Herr Cremer!!!

Gerade hab ichs mal durchgerechnet: Ich komme voraussichtlich auf eine Überzahlung für die Jahresrechnung von 16 Euro bei einer beabsichtigten 30%-Kürzung, inklusive dem Aprilabschlag, den ich noch in alter Höhe leistete.
Nun aber folgendes: Bei der letzten Jahresrechnung hatten die STadtwerke auch den Mai (2006)-Abschlag mit in die Jahresrechnung eingerechnet, obwohl (wie auch diesmal) der Verbrauch nur bis zum 20. April abgerechnet wurde! Sicherlich wohl, weil die Jahresrechnung erst Mitte Mai erstellt wurde, und die Stadtwerke  sich dann einfach den aktuellen "Konto"-Stand eines jeden Verbrauchers gezogen haben. Frage also: Kann ich jetzt sagen, wegen "drohender Überzahlung", etc.... werde ich den Mai-Gasabschlag nicht zahlen? Obwohl der ja eben nicht sich auf den abgerechnetetn Zeitraum (nämlich bis 20. April 2007) bezieht, aber eben in der letztjährigen Gasrechnung auch mit einbezogen wurde.

Danke an jeden, der helfen kann....

Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #3 am: 27. April 2007, 21:54:16 »
weiß denn keiner eine Antwort???

MfG !

Offline Cremer

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #4 am: 29. April 2007, 22:24:56 »
@heraldo,

nun Sie können dies so machen, allerdings rate ich dazu mit Begründung dies dem Versorger schriftlich mitzuteilen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #5 am: 13. Mai 2007, 19:14:26 »
Hallo,

und Danke!
Hab ich so gemacht!


MfG

Offline BREZZA

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #6 am: 21. Mai 2007, 14:24:41 »
Mich würde die Reaktion Ihres Versorgers interessieren;

Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #7 am: 29. Mai 2007, 19:58:07 »
würd mich auch mal interessieren, was die antworten!

Ich postete schon Folgendes dazu:
Stadtwerke Hannover
Lt. Tageszeitung wird nicht gemahnt o.ä., weil dann die befürchten, dass jemand gegen die Mahnung gerichtlich vorgeht, und die dann die Kalkulation offenlegen müssen.

Und zu meinem Fall speziell noch das hier:
Bisher gabs nämlich keine Reaktion, was lt. Aussage des enercity-MItarbeiters am Schalter, wo ich mein Schrieb quitieren liess, daran lag, das die ein bisschen viel mit KÜrzungen um die Ohren haben und nicht nhinterherkommen. Aber es soll ca. 4-6 Wochen eine Antwort geben.

Wenn die antworten, meld ich mich mal.

Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #8 am: 11. Juli 2007, 23:46:32 »
s. meinen Beitrag hier im \"ich brauche hilfe\"-bereich, der natürlich genausgut hier einzuordnen wäre, da er die STadtwerke Hannover betrifft:
Sperrandrohung Stadtwerke Hannover

MfG

Offline elmex

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #9 am: 12. Juli 2007, 08:58:12 »
@ Heraldo:

Leider hat Cremer bei der Androhung der Versorgungseinstellung alle weiteren Postings unterbunden...

Seine Ubesorgtheit, es handele sich nicht um eine konkrete Androhung teileich allerdings nicht uneingeschränkt.  Die von Ihnen erwähnte Androhung erscheint hinreiched konkret zumal sich ein konkretes Sperrdatum zumindest bestimmen läßt. Es wäre besser, darauf zu reagieren. Wenigstens eine empörte Mitteilung des Sachverhaltes an die Landeskartellbehörde wäre angebracht.

Offline Cremer

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #10 am: 12. Juli 2007, 09:56:08 »
@elmex,

Nun, m.E. sollte man hier in diesem Thread weiterarbeiten

Ich bin da leider einer anderen Auffassung wie Sie.

Diese Drohung ist keine konkrete Sperrandrohung, es fehlt die Terminangabe.

Wir in der BIFEP hatten bei drei Mitgliedern bereits terminlich konkrete Androhungen von Sperrverfahren bis hin zum Sperr-ausführer vor der Wohnungstür.

Die mögliche Ableitung eines Sperrtermins, wie Sie es beschreiben, ist nicht konkret genug.

Natürlich sollte man die weiteren Schritte unverzüglich einleiten, um hier einer Sperre  vorzubeugen. Dazu siehe auch hier

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Versorgungssperre/site__1717/
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline heraldo

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #11 am: 09. November 2007, 18:08:03 »
Die Sperrandrohung wurde übrigens wenige Tage später nach einem klärenden Anruf zurückgenommen. Habs mir dann nochmal schriftlich (per Email) geben lassen. Ich kürze weiterhin nach meinem Schreiben froh und munter, und hab bisher auch keine Probleme bekommen.
:-)

Offline Kampfzwerg

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Mein selbstgem.Widerspruchschreiben an Stadtwerke Hannover
« Antwort #12 am: 09. November 2007, 18:29:55 »
@heraldo

bei aller Liebe, aber etwas zeitnaher wäre für potenzielle Mitstreiter Ihres Versorgers schon sehr schön - und vor allem auch hilfreich - gewesen!

 

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