Hi, izamna,
nach dieser Kündigung würde ich sofort die Einzugsermächtigung widerrufen, den prozentualen Anteil von dem 50,- EUR-Bonus auf die Monate ausrechnen und den Anteil von den Abschlagszahlungen bis zum Ende des Vertrages abziehen – und selbst überweisen, pünktlich. (nuon wird sich schon melden, wenn es denen nicht passt…)
Was ich nicht verstehe, wieso Dein Rechtsanwalt (oder meinst Du Treuhänder?) nuon mitteilte, dass Du im InsVV bist…
Das geht doch nuon normalerweise gar nichts an, zumal die doch abbuchen.
Ist nuon vielleicht eine ‚Tochter von Vattenfall’ ?
Ich suchte nun diesbezüglich, und lese, dass nuon ein niederländisches Unternehmen sei. Vielleicht weißt Du ja mehr, denn Du bist bei nuon ja Kunde.
http://www.nuon.de/publish/index.php Hat nuon Dich an den ‚örtlichen Grundversorger’ verwiesen? Dies müsste wohl in der Kündigung stehen --- und auch, ob dies Vattenfall ist,
zumindest findet dann
m.E. § 315 BGB, weil Grundversorgung, Anwendung, außer du unterschreibst einen Sonderkundenvertrag.
… und ich würde gut aufpassen, wenn VF Dich nehmen muss, dass nicht etwaige Abschlagszahlungen auf alte Forderungen verwendet werden. Jedenfalls würde ich keine Einzugsermächtigung zulassen, sondern überweisen – zweckgebunden.
Und wegen anderer möglicher Versorger klick auch mal
http://www.verivox.de… und nun - aufgrund meiner Sätze - hoff auch ich, dass ich von unserem besten RA-Fricke nix aufs virtuelle Dach bekomm, weil ich vorlaut war Ostergruß von
Stromer