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Autor Thema: Fatale Erdgasrechnung - 6 Jahre nachzahlen???  (Gelesen 4276 mal)

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Offline 123solar

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Fatale Erdgasrechnung - 6 Jahre nachzahlen???
« am: 29. März 2007, 21:56:08 »
Hallo Freunde,

wir haben seit 9 Jahren ein 3 - Mehrfamilienhaus beheizt mit Erdgas (und solar natürlich ;)). Nun haben wir es alleine ausgebaut und die letzte Wohnung wurde 2001 fertig. Es sind insgesamt 3 WE mit ca. 260 m² WF im Altbau - halbwegs gut gedämmt wie es halt im Altbau geht. In den 9 Jahren haben wir insgesamt 33000 m³ Gas verbraucht also pro Jahr ca. 3700 m³ im Durchschnitt. Das macht pro m² und Jahr etwa 156 kWh trotz thermischer Solaranlage incl. Warmwasser...

Nun haben wir das Haus komplett vermietet und anscheinend haben die Herren vom Gasversorger jedenfalls nehme ich das so an nie den Zähler abgelesen sondern jahrelang fleißig die Verbräuche geschätzt.

Anscheinend wurde jetzt wieder abgelesen nach vielen Jahren und ich bekomme eine Rechnung für 1 Jahr über 124000 kWh (7400,-- EUR)!!! Natürlich auch mit aktuellem Gaspreis für 2006! Kann das rechtlich angefochten werden?

An der Nutzung hat sich seit vielen Jahren nichts geändert... Haben die Jungs eine Pflicht zur Ablesung? Haben sie ein Recht auf solch eine alte Nachforderung, wenn nicht abgelesen wurde? Als Vermieter kann ich nur 1 Jahr später über die Nebenkostenabrechnung meinen Mietern etwas nachberechnen. Bezahle ich dies also aus meiner Tasche?

Kann jemand helfen?

Viele Grüße

Georg

Offline Sukram

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Fatale Erdgasrechnung - 6 Jahre nachzahlen???
« Antwort #1 am: 30. März 2007, 11:52:22 »
IMHO Nö; schließlich bekommt "man" ja jährlich eine Abrechnung, auf der draufsteht, ob (von wem auch immer) abgelesen oder geschätzt.

&Mir tät\' das ja auffallen, wenn der Ableser ausbleibt... und wenn ich da grade keine Zeit hab\' teil\' ich denen den Stand mit.

Im Übrigen besteht bei einem 3FH ausserdem
-die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung gegenüber den Mietern (wobei der Abrechnungs-Dienstleister ja ebenfalls die jährliche Bezugsmenge benötigt)

und künftig
-muss ein www.gebaeudeenergiepass.de erstellt werden.

Ich verschieb\' das mal in ein geeigneteres Unterforum.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline Cremer

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Fatale Erdgasrechnung - 6 Jahre nachzahlen???
« Antwort #2 am: 30. März 2007, 12:42:18 »
@123solar,

da muss man etwas mehr einsteigen.

Wie lautet denn die Rechnung bezgl. welchem Zeitraum der Verbrauch angefallen war? (Zählerstand alt mit Datum,  Zählerstand neu mit Datum).

Es gibt da Verjährungsfristen

Sicher ist, dass man nicht mit den preisen von 2006 pauschal abrechnen kann!! Alleine dies ist ein Widerspruch wert.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline 123solar

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Fatale Erdgasrechnung - 6 Jahre nachzahlen???
« Antwort #3 am: 30. März 2007, 13:40:07 »
@sukram: Danke - ja hier paßt das tatsächlich besser hin ;) Aber Deine Aussage verstehe ich nicht so ganz: ist das nun rechtens oder nicht aus Deiner Sicht?

@Cremer: der Abrechnungszeitraum ist vom 12.11.2005 (Zählerstand alt (geschätzt denke ich mal)19708 m³ bis zum 20.12.2006 30944 m³ (tatsächlich abgelesen.

Danke vorab nochmal!

 

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