Der \"geschaetzte Verbrauch\" wird im allgemeinen ueber mehrere Jahre gemittelt,wenn Sie also erst seit kurzem bei Ihrem Gasversorger angemeldet sind dann nimmt der sogenannte Erfahrungswerte zur Grundlage Ihrer Verbrauchseinschaetzung(die dann wiederum zur Berechnungsgrundlage der Abschlagszahlungen werden).Im allgemeinen bezieht er sich dabei auf benachbarte , etwa gleichgrosse und gleichalte Gebaeude.
Wenn Sie mehrere Jahre bei ein und den selben Versorger sind dann hat der Versorger von sich selbst aus die Moeglichkeit die Abschlagszahlungen anzupasen,er sollte dies tun.Wenn er das unterlaesst sollten Sie Ihn schriftlich auf eine erforderliche Anpassung der Verbrauchseinschaetzung hinweisen.
Wenn Sie beim selben Versorger in frueheren Jahren einen hohen Verbrauch hatten und nun aber davon ausgehen koennen das dieser nicht mehr so hoch sein wird dann koennen Sie unter Darlegung der Gruende
eine Anpassung an die neuen Tatsachen verlangen.Dazu sollten Sie Unterlagen einsenden welche den anzunemenden niedrigeren Verbrauch untermauern.Z.B. Abmeldungsbescheinigung von ehemaligen Mitbewohnern, Einberufungsbescheid,Arbeitsvertrag der eine laengere Abwesenheit erforderlich macht etc.oder auch-immer aktueller!-Unterlagen ueber vorgenommene Einsparmassnahmen Dazu zaehlen Handwerkerrechnungen/Materialrechnungen betr. Isoliermassnahmen,Quittung vom Brennwertkessel,Foerderungsbescheid fuer eine Solar betriebene Warmwasseranlage.Es gibt viele Moeglichkeiten Energie in erheblichem Masse einzusparen.Aber glaubwuerdig und nachvollziehbar muessten sie sein, jetzt kurzfristig weniger an Abschlagszahlungen zu leisten und dann spaeter die dicke Rechnung praesentiert zu bekommen kann nach hinten los gehen.Wenn das der Versorger erfaehrt wird er Ihre Kreditwuerdigkeit in Frage stellen und bei der ersten Zahlungsverzoegerung die Lieferung einstellen.
Also weisen Sie am Besten alles schriftlich nach ,dann wird man auch entgegenkommend reagieren .
Nachzahlen muessen Sie immer das was Sie noch nicht bezahlt haben , aber es gibt auch \"verfallene Rechnungen\".Fragen sie hierzu bei der Verbraucherberatung nach.Ihre erste Frage(Kommastelle) habe ich nicht verstanden,am besten Sie fragen beim Versorger nach,es gibt unterschiedliche Zaehlertypen.Auf vielen Zaehlern ist uebrigens angegeben was die einzelnen Zahlen bedeuten .Eine andere Moeglichkeit ist den Hersteller des Zaehlers zu kontaktieren,evtl. ueber seine Homepage Informationen einzuholen.
Viel Glueck.