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LG Nürnberg-Fürth: Verjährung von Rückforderungsansprüchen

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RR-E-ft:
[ 4-HKO-11647-05  19-05-2006 ]

Das Urteil des LG Nürnberg- Fürth vom 19.05.2006 - 4 HKO 11647/05 betrifft die Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen unbillig überhöhter Strompreise:

  http://www.rws-verlag.de/0_php/html/volltext.php?file=121620

Schwalmtaler:
Wer jetzt noch den vollen Preis zahlt ist selber Schuld.

Nun stellt sich mir die Frage, ob der gekürzte Betrag, den man unter Vorbehalt zahlt, auch dieser 4-jährigen Verjährungsfrist fällt?

RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Alle Rückforderungsansprüche, ob vorbehalten oder nicht, unterliegen als Ansprüche der Verjährung.

Verjährung will für Rechtsfrieden sorgen.


Schon im Alten Testament kannte man das Jubeljahr, in dem alle Schulden erlassen wurden, wobei fraglich erscheint, ob damit eine dauernde Gesellschaft von Gleichen erreicht werden sollte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Jubeljahr

Sie wollen einen Rückforderungsanspruch doch nicht etwa vererben? :wink:

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