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Autor Thema: Gaspreiserhöhung-wie ich mobil mache.......?!  (Gelesen 6043 mal)

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Offline Kutze

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Gaspreiserhöhung-wie ich mobil mache.......?!
« am: 10. Januar 2005, 22:03:02 »
Ich bin gerade dabei ca.150-200 Haushalte zusammen zu bekommen um mit dem Musterbrief gegen die EWV Stolberg mobil zu machen.Kann ich die gesammelten Schreiben alleine bzw. miteinem Zeugen abgeben oder muß das jeder persönlich(per Einschreiben)für sich machen?Und wie sieht das mit den Abschlagzahlungen aus ,die z.B. bei mir für 2005 laut Schlussrechnung August 2004 gesenkt wurden,soll ich diese erhöhen?

Offline RR-E-ft

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Gaspreiserhöhung-wie ich mobil mache.......?!
« Antwort #1 am: 10. Januar 2005, 22:50:55 »
Den Musterbrief muss jeder Kunde für sich ausfüllen und unterschreiben und dafür Sorge tragen, dass er auch beim Versorger eingeht.

Natürlich ist man nicht darauf verwiesen, hierfür die Post in Anspruch zu nehmen. Man kann sich auch eines Boten bedienen. Dieser Bote können auch Sie sein.

Beachten Sie jedoch, dass jeder Kunde den Zugang seines eigenen Schreibens beim Versorger nachweisen können muss.

Sorgen Sie deshalb ggf. dafür, dass es einen solchen Zugangsnachweis für jeden Einzelfall gibt und stellen Sie diesen ggf. den einzelnen Verbrauchern zur Verfügung.

Diese benötigen diesen Nachweis - jeder für sich - dringend.

Es ist kein Grund ersichtlich, warum Sie selbst ihre Abschläge erhöhen sollten, wenn Ihr Versorger nichts dementsprechendes von Ihnen verlangt.

Was Sie tun müssen, wenn Ihr Versorger allein wegen der Preiserhöhung höhere Abschläge verlangt, finden Sie hier im Forum und unter \"Fragen und Antworten...\" beschrieben.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Gaspreiserhöhung-wie ich mobil mache.......?!
« Antwort #2 am: 11. Januar 2005, 13:34:24 »
@ Kutze

Die Abschläge für 2005 nicht erhöhen.
Im Widerspruch auch begründen, dass man auf der Preis-/Leistungsbasis vom August 2004 den Widerspruch einlegt.

Auf dieser Basis sollte man auch die Höhe der vorgeschlagenen Abschläge für 2005 maximal anerkennen. Sofern die Abschläge für 2005 geringer ausfallen, weil man vielleicht für 2004 eine Rückzahlung erhalten hat, schlage ich vor, die Abschläge ggf. noch geringer zu vereinbaren, dass man auf alle Fälle für die Endabrechnung des Zeitraumes 2005 in einen Nachzahlungs-Modus fällt. Nur dann kann man gemäß Widerspruch die Preiserhöhung auf ca. 2% \"nach Billigkeit\" begrenzt in Anrechnung bringen. Eine Nachzahlung ist dann geringer als vom Versorger gefordert. Dann müßte der Versorger den nächsten Schritt unternehmen. Er müßte Klage erheben, um den Restbetrag zu erhalten.

Viele Versorger kalkulieren die Abschläge auch zu hoch. :idea:  Damit läßt sich taktisch und optisch gut eine Preiserhöhung in der Abschlußrechnung kaschieren.
Achtung: Man finanziert den Versorgern deren Kosten vor!!!  :evil:
Deshalb :!: Abschläge minimieren und Nachzahlung in Kauf nehmen!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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