Hallo!
Thüga hat heute folgendes geschickt zusammen mit einem neuen vertrag:
........blablabla.....
nach den gesetzlichen vorgaben sind diese neuen grundversorgungsbedingungen in die erdgaslieferverträge miteinzubeziehen.um dieser verpflichtung nachzukommen , kündigen wir den mit ihnen abgeschlossenen erdgasliefervertrag auf basis der bisherigen allgemeinen versorgungsbedingungen (AVBGasV) vom 21.6.1979 zum 30.9.2007.
daher empfehlen sie mir den abschluss des beiliegenden vertrages.
wenn ich den nicht annehme , werden sie mich ab dem 1.10. mit dem (teureren) heizgastarif beliefern......
Wat nu??