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Autor Thema: Widerspruch gegen AGB Änderung und nun???  (Gelesen 5973 mal)

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Widerspruch gegen AGB Änderung und nun???
« am: 17. März 2007, 08:42:17 »
Hallo,

am 14.02.07 sandten mir die Havelländischen Stadtwerke einen dreiseitigen Brief. Auf der ersten Seite kündigten sie eine Preissenkung an und informierten über eine Änderung der "Ergänzenden Bedingungen" und "AGB"´s, die, falls nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird, in Kraft treten.
Seite 2 ist eine Preisliste, Seite 3 die Änderung der "Ergänzenden Bedingungen". Zufällig entdeckte ich auf der Rückseite von Seite 3 (nach zwei einseitig bedruckten Seiten!) die Änderung der AGB.

Punkt 2: "Wird der Heizwärmebedarf unter Einbeziehung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen oder durch den Einsatz anderer Energieträger zeitweilig ganz oder teilweise gedeckt, ohne dass es in eienr zusätzlichen Vereinbarung zum Gasliefervertrag ausdrücklich vorgesehen ist, verliert der vereinbarte Preis seine Gültigkeit. Solange kein neuer Preis vereinbart ist, gilt der Tarif, ohne dass ein Teilnehmerverhältnis entsteht"

Offenbar sollen nun Verbraucher, die ihren Gasverbrauch durch Einsatz regenerativer Energiequellen senken, durch höhere Preise abgestraft werden.

Wir betreiben seit Inbetriebnahme unserer Brennwerttherme und des Gasanschlusses 15 m² Sonnenkollektoren, die im Sommer das Trinkwasser erwärmen und im Winter die Heizung unterstützen. Fernerhin haben wir einen Heizkamin mit 11 KW.

Da ich nicht jedes Mal, wenn die Sonne scheint und die Kollektoren laufen, bzw. jedes Mal, wenn ich den Kamin heize, mit der HSW einen neuen Preis verhandeln möchte, habe ich der Änderung der AGB widersprochen.

Außerdem schreiben die HSW unter Punkt 4: "Der Kunde ist damit einverstanden, dass die HSW die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an die Schufa-Gesellschaft bzw. vergleichbare Wirtschaftsauskunfteien mitteilt und Auskünfte einholt."

Ist das rechtens, daß die HSW möglicherweise irgendetwas an die Schufa meldet? Ich kürze seit 2004 die Gaspreise und habe bislang nur Standard-Antworten erhalten. Nun befürchte ich, daß die HSW (ihrer Ansicht nach) offene Forderungen an die Schufa meldet.

Gestern nun erhielt ich ein Schreiben der HSW, dass durch meinen Widerspruch die Neuerungens der GasGVV nicht Bestandteil meines Vertrages werden. "Sollten Sie an Ihrem Widerspruch gegen die AGB-Änderung festhalten, müssten wir das bestehende Vertragsverhältnis leider kündigen, da wir eine Belieferung nicht auf rechtlich überholte Vertragsgrundlagen stützen werden."

Was nun? Ich habe nur der Änderung der AGB widersprochen, nicht der Änderung der "Ergänzenden Bedingungen". Sollte ich meinen Widerspruch auf nur diese beiden Punkte reduzieren oder ist es besser, ihn ganz zurück zu ziehen, denn nur Kamin und Kollektoren reichen dann auch nicht aus....

Vielen Dank im voraus und Grüße
Angela

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Widerspruch gegen AGB Änderung und nun???
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2007, 21:57:27 »
Etwas spät die Antwort, aber ich habe es jetzt erst gefunden ...

Seit Dezember 2006 bin ich HSW-Kunde, nach Vertragsquerelen seit Frühjahr Sondervertragskunde. Im Rahmen dieser Querelen habe ich ebenfalls diesen beiden Punkten widersprochen.

Deinem Punkt 2) hatte ich ebenso widersprochen wie Punkt 4) und zumindest aus dem Gedächtnis heraus wurde mir zu beiden Punkten mitgeteilt, dass die dann für mich nicht gelten würden.
Von einem Nichtgelten der GasGVV war jedenfalls keine Rede.

Nunmehr habe ich der Preiserhöhung ab 01.01.2008 wg. Unbilligkeit der Preise widersprochen, wegen der Intransparenz der angeblichen Berücksichtigung der abgesenkten Netzgebühr und der fehlenden Berechtigung der einseitigen Preisanhebung, worauf mir heute (nach 4 Wochen) mitgeteilt wurde, dass mein Widerspruch nicht akzeptiert wird, das es eine Begründung für die Preisangebung gab (HEL-Anbindung) und die Preiserhöhung ordnungs- und fristgemäß bekanntgegeben wurde - was nie bestritten wurde. Auf den Vorwurf der Unbilligkeit wurde nicht eingegangen.

Dafür hatte ich schon beim Widerspruch wg. Unbilligkeit der Preise angekündigt, nur noch den alten Preis (Preisstand 01.04.07 - 31.12.07) bis zur Feststellung der Billigkeit zu leisten - was ich in meiner Antwort erneut bekräftigt habe.

Nun darf man gespannt sein, was sich die Monika Weihrauch da weiter ausdenkt.

Interessant die Info hier aus dem Forum, wie sich die Gesellschaft überhaupt zusammensetzt. Denn damit ist klar, das es nur eine reine regionale Vertriebsgesellschaft ist, der hohe Einstandskosten aufgestülpt werden, an denen andere verdienen.

 

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