Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?  (Gelesen 11336 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ArndtR

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?
« am: 15. März 2007, 23:28:37 »
Zum 01.03.2001 habe ich den Stromanbieter gewechselt (zu Yello-Strom). Jeweils Ende Februar jeden Jahres habe ich Yello den korrekten Zählerstand gemeldet. Wie sich jetzt herausstellte wurde jedoch dann in der Jahresrechnung in fünf Jahren hintereinander von Yello falsch abgerechnet: Es blieb jeweils (warum auch immer) eine Vorkommastelle der Verbrauchseinheiten unberücksichtigt (z. B. Februar 2002 gemeldet: 4648 kWh, abgerechnet: 465 kWh). Yello fordert nun mit Rechnung vom 06.03.07 3.162,31 € für die Zeit bis zum 01.03.2001 nach. Dazu zwei Fragen:

1. Die Ansprüche (also auch die Korrektur) der Rechnungen 18.04.2002 und 19.03.2003 müssten verjährt sein (3 Jahre ab Rechnungsstellung zum Jahresende) oder?
2. In den alten Versorgungsbedingungen AVBEltV, die doch eigentlich für meinen alten Vertrag noch gelten müssten, steht, dass Ansprüche, wenn Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt werden, auf längstens zwei Jahre beschränkt sind. Kann ich mich darauf berufen?

Danke für jeden Hinweis!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?
« Antwort #1 am: 15. März 2007, 23:36:13 »
@ArndtR,

korrekt
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?
« Antwort #2 am: 16. März 2007, 09:36:51 »
Yello hat mit Ihnen sicherlich einen Sondervertrag geschlossen, bei dem die "alten" AVB\'s natürlich nicht zum tragen kommen.
 
Ob die Ansprüche verjährt sind, ist eine andere Frage, denn die verbrauchten Mengen wurden ja noch nicht in Rechnung gestellt und es geht ja nicht um die Begleichung der bisher abgerechneten Mengen.
 
Sie werden sich bei einem Streitfall evtl. die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie, obwohl Sie die korrekten Zählerstände an Yello gemeldet, sich nicht gerührt haben, als die Abrechnungen mit den falschen Zählerständen kamen.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?
« Antwort #3 am: 16. März 2007, 10:32:10 »
@Cremer

Wie kommen Sie darauf, dass in einem Sondervertrag mit Yello die Bestimmungen der AVBEltV galten?

Wodurch sehen Sie sich überhaupt befähigt, diese ausgesprochenen Rechtsfragen zu beantworten, wo Sie noch nicht einmal die getroffenen  vertraglichen Abreden der Parteien kennen?

@ArndtR

Wegen Ihrer Rechtsfragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der anhand aller Vertrags- und Abrechnungsunterlagen die Berechtigung der gestellten Ansprüche prüfen kann.

Der Hinweis von Netznutzer sollte dabei Berücksichtigung finden.

Offline ArndtR

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Seit 5 Jahren falsche Jahresabrechnungen - was tun?
« Antwort #4 am: 19. März 2007, 18:22:14 »
In einem weiteren Telefonat mit Yello sagte der Yello-Mitarbeiter, dass weder die AVBEltV noch die StromGVV für Yello gelten würden, da Yello lediglich ein Stromhändler und kein Netzbetreiber sei. Grundlage meines Vertrages mit Yello seien lediglich die AGB-Typ 03 von Yello, wo es keinerlei besondere Bestimmungen zu Verjährung oder fehlerhafter Abrechnung gäbe und somit lediglich die allgemeinen BGB-Vorschriften greifen würden. Ist das wirklich so?
Andererseits bietet mir das Unternehmen eine Kürzung des Rechnungsbetrages in Verbindung mit einer langfristigen Ratenzahlung an, so dass ich das Gefühl nicht loswerde, dass die Yello-Sicht der Dinge doch nicht so klar und eindeutig richtig ist.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz