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Gebühren - Friedhofsverwaltung

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dieter potthoff:
Sorry, mir ist bewußt das meine Frage nichts mit Energie zu tun hat, aber
es geht mir auch nur um einen kurzen Rat.

Frage:
Ich muss jährlich Friedhofsunterhaltungsgebühren zahlen.
Die Friedhofsverwaltung erhöht in den letzten Jahren jährlich um 5,--€.

Kann man auch gegen solche Gebühren ( Kirche) Widerspruch gemäß §315 BGB einlegen, damit die Kirche mal die Gebührenkalkulation offenlegt.

Sukram:
& GEBÜHREN können sowieso nur öffentlich-rechtliche/staatliche Stellen erheben- und da gilt imho der BGB-Einwand nicht.
Die F-Gebührensatzung wird i.d.R. vom Gemeinderat beschlossen; Es gilt das Kommunalabgabenrecht.

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