Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Empfehlung: Kürzen der Stromrechnung !
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RR-E-ft:
http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/13/705451.html
bjo:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/13/705451.html
--- Ende Zitat ---
Frage an die Experten
wie soll ich mich verhalten?
mein Stromwerdegang
- RWE
- Yello (1 Jahr)
- Stadtwerke Düsseldorf (1 Jahr)
- Flexstrom (2 Jahre)
da ich kaum die Rechnung bei Flexstrom kürzen kann. habe ich daran gedacht meinen Sicherungszuschlag von 2% beim Gas BGB Einspruch
mit verweis auf die Ermitlungen nicht mehr zu zahlen.
was soll ich tun?
RR-E-ft:
@bjo
--- Zitat ---habe ich daran gedacht meinen Sicherungszuschlag von 2% beim Gas BGB Einspruch
mit verweis auf die Ermitlungen nicht mehr zu zahlen.
was soll ich tun?
--- Ende Zitat ---
Welche Möglichkeiten bei Erdgaspreisen bestehen, ist umfangreich im Forum beschrieben.
Man sollte es lesen. :wink:
Zudem sollte man den richtigen Teil des Forums für seine Frage benutzen.
Weiter sollte man dort versuchen, sich verständlich auszudrücken. :wink:
Man sollte sich auf jeden Fall folgendes merken:
Unter Berufung auf § 315 BGB lassen sich nur einseitig festgelegte Energiepreise kürzen, soweit man diese als unbillig rügt und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB beruft.
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