Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Verjährungsfrist der Nebenkostenabrechnung.
Wir haben bis 28 Februar 2006 in einer Mietwohnung in Regensburg gewohnt. Nun schickt uns der Vermieter eine Aufforderung für die Nebenkostenabrechnung 2005. Ist dies rechtswirksam ? Meines Erachtens gibt es eine 12 monatige Frist, nach der der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Ausgleichszahlungen hat. Oder hängt dies vielleicht vom Abrechnungszeitraum der REWAG ab.
Wer kann mir da eine Antwort geben.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Grüße
bracas