@Fleischmann
Wenn man gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt, wird ein Vollstreckungsbescheid erteilt, mit dem dann der Gerichtsvollzieher kommt und Konten, Hab und Gut in Beschlag nimmt (Zwangsvollstreckung).
Dafür ist es ohne Belang, ob man bisher Einspruch mit Musterbrief eingelegt hat.
Das ist aber alles unter Fragen und Antworten auf der Seite umfassend beschrieben.
Wenn man selbst nicht auf Rückzahlung klagen will, weil das Geld kostet, wartet man ab, bis der Mahnbescheid kommt, legt dagegen Widerspruch ein und erhebt im Falle der Anspruchsbegründung durch das Unternehmen die Rückforderung im Wege der Widerklage geltend.
Dann muss man für den eigenen Klageanspruch keinen Gerichtskostenvorschuss leisten.