Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einblick in Kalkulationsgrundlagen  (Gelesen 5101 mal)

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Offline Alinna

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Einblick in Kalkulationsgrundlagen
« am: 17. Februar 2005, 23:06:36 »
Hi Leute,
habe eine Frage als Unwissender zwecks Einblick in die Kalkulationgrundlagen des EVU falls es zum Gerichtstermin kommen sollte. Zwar weiss ich, daß ich diese anerkennen kann, wenn die Erhöhung rechtens ist und ich dadurch die Prozesskosten spare, aber was ist, wenn ich diese als Laie nicht lesen kann, habe ich die Möglichkeit dies über einen längeren Zeitraum durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen oder muss dieses gleich während des Gerichtstermins geschehen.
Wer kann mir was dazu sagen.

 Es grüßt aus Helmstedt
                                                     Alinna :(

Offline RR-E-ft

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Einblick in Kalkulationsgrundlagen
« Antwort #1 am: 21. Februar 2005, 10:50:35 »
@Allina

Gegen einen Mahnbescheid legen Sie einfach Widerspruch ein, hier im Forum breits beschrieben.

Wenn eine Klage kommt und Ihr Versorger mit der Klage seine Kalkulation offen legt, haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit für die Verteidigungsanzeige gegenüber dem Gericht.

Innerhalb dieser Zeit könnten Sie die Kalkulation schnell dem Bund der Energieverbraucher und der Verbraucherzantrale für eine erste Plausibilitätsprüfung zukommen lassen.

Es bestehen bereits Erfahrungswerte. Diese werden von Tag zu Tag umfangreicher. Zudem kann die Kalkulation Ihres Versorgers so mit den Kalkulationen anderer Versorger verglichen werden, wodurch extreme Abweichungen bei Einzelpositionen auffallen sollten.

Um den Schutz einer starken Gemeinschaft zu genießen und die Arbeit zu unterstützen, sollten Sie ggf. Mitglied beim Bund der Energieverbraucher werden.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Alinna

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Einblick in Kalkulationsgrundlagen
« Antwort #2 am: 22. Februar 2005, 22:39:41 »
Danke Herr Fricke
 für die prompte Antwort, den Musterbrief gegen einen Mahnbescheid habe ich mir vorsichtshalber schon runtergeladen nur die Aufklärung
über das Händling vor Gericht war ich noch nicht informiert.
 
    MfG   Alinna

 

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