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WaldeckGericht kippt ErhöhungErfolgreiche Klage eines Korbachers gegen Erdgas-Preisanhebung der EWF Von Andreas Hermann korbach. Für den Privatmann geht‘s um ein paar hundert Euro. Für die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) um mehr, weil womöglich nicht nur um diesen Einzelfall. Sie muss einem Korbacher Geld zurückzahlen. So jedenfalls will es das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Landgerichts Kassel. Die 6. Zivilkammer folgte der Klage des Privatmannes und erklärte die zum 1. August 2005 von der EWF vorgenommene Erhöhung der Erdgas-Tarife für unbillig und unwirksam. Der Kläger hatte der Anhebung widersprochen, die höheren Beiträge unter Vorbehalt gezahlt und die EWF aufgefordert, ihre Preiskalkulation offenzulegen, um die Angemessenheit der Erhöhung zu belegen. Der Korbacher bezieht seit 1978 von Stadtwerken/EWF Erdgas und ärgerte sich über stete Tarif-Anhebungen. Um die Sache zu klären, beauftragte er die Rechtsanwaltskanzlei Eckhard Schulze und Kollegen (Korbach). Zwei Knackpunkte Zwei Knackpunkte sieht Rechtsanwalt Sören Lamm in dem Rechtsstreit. Einerseits stellt das Urteil des Landgerichts fest, dass eine Preisanpassungsklausel aus den Vertragsunterlagen unwirksam sei, weil sie dem Transparenzgebot der Geschäftsbedingungen zuwiderlaufe. Zweitens erklärt es die Erhöhung nach Paragraph 315 des Bundesgesetzbuches (BGB/Hintergrund) für unbillig und unwirksam. Nach Lamms Angaben unterstützte das Gericht den Standpunkt des Klägers, wonach ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht vorliege, weil die EWF ein Monopol habe und die Gasversorgung eine Leistung der Daseinsvorsorge darstelle. Deshalb hätte der Energieversorger zum Nachweis einer angemessenen Preisbestimmung mehr erbringen müssen als eine gutachterliche Stellungnahme, wonach Beschaffungskosten stärker gestiegen seien als Erlöse aus der Preiserhöhung. Hingegen argumentierte die EWF, eine Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) finde im Gaspreis-Bereich nicht statt, eine Regulierung erfolge über das Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das der Energiewirtschaft. Das Landgericht sah dies anders als die EWF. Lamm: "Das Gericht hat der Klage aus zwei Hauptgründen stattgegeben. Erstens war eine wirksame Preisanpassungsklausel nicht vertraglich vereinbart. Zweitens hat EWF nicht den Anforderungen genügt, die das Gericht an eine Rechtfertigung der Preisbestimmung stellt." Keine Angst vor Berufung Der Anwalt warnt indes EWF-Kunden davor, einfach Zahlungen einzustellen. Wer sich gegen Preise wehren wolle, solle auf juristischen Rat/Beistand zurückgreifen. Im Fall des Korbachers erwartet Lamm, dass die EWF Berufung einlegt. "Doch wir gehen davon aus, dass das Urteil auch in zweiter Instanz Bestand haben wird." † kommentar08.03.2007
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