Energiepreis-Protest > EWE
Einstellung der Versorgung
ffm:
@RR-E-ft @ Lutz
Superthema.
Habe zunächst wie von RR-E-ft gehandelt und dabei entdeckt das ich ja damals doch schon auch den Gesamtpreis gerügt habe und unter Vorbehalt der gerichtlichen Rückforderung und Billigkeitskontrolle zahlte. Habe jetzt noch geschrieben das Zahlungen nur freiwillig zum Goodwill geleistet wurden ohne Anerkennung Rechtspflicht.
Habe mir heute beim Versorger mein obiges Anti-Sperrschreiben quittieren lassen und schriftlich noch gefragt ob ich Tarifkunde oder Sondermann bin würde nicht durchblicken.
Entschuldigt aber mal generell:
Ist ein Fax z.B. bei Anti-Sperrschreiben wirksam zugegangen - hätte ja Faxprotokoll.
Was ist mit emailschreiben könnte ich ja auch bestatigen lassen wenn dies annehmen - aber keine Unterschrift drauf.
Anwälte schreiben oft wichtiges Cool ohne Einschreiben an andere und wenns dann nicht angekommen ist? EWE droht ja auch nur mit einfachem Brief.
Möchte Kosten sparen und lockerer,sicherer agieren können.Falls man in Schreiben noch schnell Feintunen möchte und nachsetzt.
Gruß aus dem Nordwesten
Schwalmtaler:
Moin ffm,
soviel mir bekannt ist (bin aber kein Anwalt), reicht ein Fax mit Protokoll aus.
Ich faxe seit 2004 meinen gesamten Schriftverkehr und habe noch nie Probleme (auch nicht bei anderen Rechtssteitigkeiten) gehabt.
Gruß
Schwalmtaler
pegasus:
@RR-E-ft
S.g.H. Fricke, wie Sie in IhremBeitrag vom 8.3.2007, 11:08, unter "Ich brauche dringend Hilfe","Einstellung der Versorgung" ausführen, wäre es sehr interessant, die Zahlungen für Strom- und Gaspreise in der Grundversorgung (=Tarifkunde) einzustellen. Grundsätzlich finde ich dies echt prickelnd. Doch was macht ein Laie, wenn der Versorger klagt und der Laie findet keinen Rechtsanwalt, der ihn vor Gericht vertritt ????? Grund: in der ganzen Region gibt es keinen Anwalt, der sich mit dieser Materie auskennt bzw. das Mandat annimmt. Und als Laie möchte ich nicht allein vor Gericht erscheinen. Hier ist guter Rat teuer !!! :shock:
RR-E-ft:
@pegasus
Wer nicht tanzen kann, sollte natürlich nicht zum Wiener Opernball gehen, um dort eine Dame zum Tanz aufzufordern.
Das weiß hoffentlich jeder.
Genauso sollte man bestimmte Schritte besser nur mit Anwalt unternehmen, worauf ich immer wieder hinweise.
Wenn ich hier gefragt wurde, ob man auch noch nach Vorbehaltszahlungen mit dem weitergehenden Kürzen beginnen kann, so habe ich entsprechend meiner Meinung unter Anfügung einer Erklärung eine Antwort darauf gegeben. Mehr nicht.
Es stellte sich dabei nicht die Frage, ob dies interessant sei oder ob man dies prickelnd finden könne.
Wenn man damit rechnet oder darauf wartet, selbst verklagt zu werden, so sollte man sich natürlich auch so frühzeitig wie möglich um eine anwaltliche Vertretung, möglichst schon längst vor einem besorgten Gerichtsverfahren, am besten schon von den ersten Schritten an, bemühen.
Ich selbst halte gar nicht viel davon, dass Verbraucher großen Schriftwechsel ohne Anwalt mit dem Versorger führen, weil dabei sehr viele Fehler gemacht werden können, die später böse auf die Füße fallen können. Im eigentlichen halte ich sogar überhaupt nichts davon.
Wer seine Rechnung lediglich um 40 EUR gekürzt hat, wird dabei für ein Verfahren womöglich schwerer einen vertretungsbereiten Anwalt finden, als jemand, der seine Rechnung um mehrere tausend EUR gekürzt hat, wie man sich leicht denken kann.
Im Übrigen mag zwar guter Rat teuer sein, schlechter Rat aber noch viel teurer.
--- Zitat ---Doch was macht ein Laie, wenn der Versorger klagt und der Laie findet keinen Rechtsanwalt, der ihn vor Gericht vertritt ?????
--- Ende Zitat ---
Wenn man um die Lieferverpflichtung in der Grund- und Ersatzversorgung streitet, handelt es sich um Handelssachen im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Landgerichte gem. § 102 EnWG, vor denen gem. § 78 ZPO Anwaltszwang herrscht.
Ohne Anwalt kann man dort nicht auftreten, auch nicht als Laie.
Abgesehen davon, dass man die Anwaltssusche dann zu spät begonnen hat, kann man sich ggf. über die Rechtsanwaltskammer einen Kollegen vorschlagen lassen.
Junge Kollegen, die gerade angefangen haben und deshalb noch viel Zeit haben, werden sich ggf. mit großem Feuer in ihre ersten Fälle einarbeiten wollen.
Also nochmals ganz deutlich:
Am besten von Anfang an mit Anwalt, der den Schriftverkehr führt und der sich für den Fall einer Klage des Versorgers von Anfang an auch schon zum Prozessbevollmächtigten bestellt, dem also die Klage zuzustellen ist.
Wenn man Glück hat, findet sich ein Anwalt, der bereit ist, zu den Konditionen des sog. Energie- Schutzbrifes des Bundes der Energieverbraucher tätig zu werden.
Dafür ist der sog. Schutzbrief wohl gedacht.
pegasus:
@RR-E-ft
Vielen Dank für die prompte Anwort. Leider wusste zu Beginn meiner Widersprüche nicht, dass ich vorher einen RA suchen sollte, damit
ich den Tanz beginnen kann. Sie als RA haben ja die Voraussetzung, um eine Dame zum Tanz aufzuforden :wink: . Als Einsteiger in die Problematik habe ich viel und lange im Forum gelesen. Die ersten Schritte - also Widerspruch/-sprüche einlegen, Unterschiede Sondervertrag/Tarifkunden beachten (was ja unter dem Motto "die Welt dreht sich" (panda rei) dem Wandel der Rechtssprechung unterworfen ist) - habe ich so getan, wie es in vielen Beiträgen (auch von Ihnen :? ) beschrieben war. Was ich nicht bedacht habe oder bedenken konnte (mea culpa :evil: ) ist der Fakt, keinen Rechtsbeistand zu bekommen .
Zum Aktuellen:
Auskunft der Anwaltskammer>>keine "Spezialisten" bekannt
Anfrage an eigene Rechtsschutzversicherung>>keine "Spezialisten" bekannt, Empfehlung von RA, aber kein Interesse bzw. keine "Zeit"
Anfrage an Rechtsanwälte aus Liste Bund der Energieverbraucher in der Umgebung meines Wohnortes (ca. 80 km Radius)>>nur für eigenen Bereich zuständig
endlich jungen RA einer Sozietät gefunden, der echtes Interesse bekundet>>nach ca. 3 Wochen Absage wg. Arbeitsüberlastung
Immer noch ratlost and/or sad :(
grüsst pegasus
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