Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung  (Gelesen 16208 mal)

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Offline kulli123

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #15 am: 04. März 2007, 13:59:15 »
Hallo Zusammen,

Das Säbelrasseln gegenüber dem RWE hat Wirkung gezeigt!
Wir haben am Freitag eine Gutschrift vom RWE erhalten in der uns
der Rechnungsbetrag für die "Kosten für Abrechnung" und "Kosten für Messung" wieder gutgeschrieben wurden!!!

Wir haben also die kompletten ca. 150 Euro vom RWE zurück bekommen!

Die Gutschrift erfolgte ohne weiteres Kommentar seitens vom RWE.
Wir gehen nun davon aus, das wir auch in Zukunft diese Kosten nicht mehr zahlen müssen.

Vielen Dank nochmal an die Mithilfe des Forums!

Gruß
kulli123

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #16 am: 04. März 2007, 21:02:13 »
@kulli123,

mal abwarten ob nicht vielleicht eine Vertragsänderung ins Haus flattert.
MFG
Gerd Cremer
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Offline berndh

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #17 am: 05. März 2007, 09:03:26 »
@ Netznutzer,

Siche rhaben sich BHKW Betreiber vorher über die Tarife informiert.
Und den meisten ist auch klar das wir abhängig von der EEX sind.
So blöd wie sie uns darstellen sind wird nun doch nicht.

Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Ferner wurden damals nach der Umstellung des Netzbetreibers Rechenkünste eingeführt, auf einmal sind die Netzkosten noch unterteils worden es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten dazu, vorher waren diese nicht zu sehen.
Diese stehen den BHKW Betreibern natürlich nicht zu, so wird der Anteil immer weiter runtergerechnet, warum auch nicht die Lobby ist ja winzig, und schreit ja auch nicht auf.
Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene, und welch Zufall, genau dort ist der anteil der vermiedenen Kosten bei allen Versorgern am größten.
Nur hat man sich durch das Gesetz prima in Rechenkünsten verschanzt um den "kleinen" so wenig wie möglich vom Kuchen abgeben zu müssen.

Ach noch was, auch wenns im Gesetz so steht.
Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?
Schließlich speisen sie ja nicht rückwirkend ein sondern in der Zeit in der die EEX Preise auch gelten.
Ein Schelm wer dabei böses denkt.....

Offline Netznutzer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #18 am: 05. März 2007, 19:40:16 »
Zitat: Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Natürlich sind vNNE belegbar und zwar anhand der NN-Preislisten. Wenn sich der Tarif aufgrund der geänderten, und von allen geforderten Kalkulationsgrundlage verändert hat, liegt das nicht am Netzbetreiber.

Zitat: es kamen in den Berrchnungen die Umspannungskosten
Änderung der Kalkulationsgrundlage aufgrund des neuen EnWG.

Zitat: Es gibt einige Versorger in D die gerechte, nach einem entsprechenden Gutachten, VNNE bezahlen mit knapp an die 2 Ct.
Den so wie Herr Fricke schon ausführte, die kleinen BHKWs vermeiden den Strom in der untersten Ebene.
1. Wenn Ihnen nach (irgendeinem) Gutachten weniger gezahlt würde, als in veröffentlichten Preislisten, möchte ich mal Ihre Kommentare sehen.
2. Auch Herr Fricke ist nich unfehlbar, denn gerade in der Niederspannung fallen NN Entgelte für Strom an, der in der NS produziert wird. Vermieden wird der Bezug aus vorgelagerten Ebenen. Deshalb vermeiden die BHKw\'s natürlich nicht die NN in den untersten Ebenen. Falls Sie meinen, dass der Strom, der von den BhKW\'s produziert und vom Betreiber verbraucht wird, NN vermeidet, ist das natürlich richtig, aber schliesslich wurde dafür auch von keiner Seite etwas berechnet.

Zitat: Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?

Damit Sie nicht warten müssen, bis der Durchschnittsquartalspreis errechnet ist, sondern direkt nach Quartalsende Ihre Abrechnung erstellen können.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #19 am: 05. März 2007, 20:17:14 »
@Netznutzer

Stimmt es etwa nicht, dass in der Regel der eingespiste Strom eine konventionelle Strommenge verdrängt, die vom Großkraftwerk, also über alle Spannungsebenen kommt und deren Verkaufspreis so kalkuliert ist, als ob es sich um eine solche konventionelle Strommenge handelt, die über alle Spannungsebenen lief und deshalb bei all- inclusive- Lieferung auch die gewälzten NNE aller vorgelagerten Spannungsebenen als kalkulatorische Kosten enthält?

Dabei kann man natürlich vortrefflich auf die Verordnungen und und das Gesetz verweisen, wenn man dazu sagt, woher die Entwürfe dazu stammten, die von der parlamentarischen Lobby durchgewinkt wurden.

Wenn ich mich recht entsinne, ging eine Diskussion darum, dass selbst im federführenden BMWi Mitarbeiter von E.ON & Co. die entsprechenden Vorlagen für das Gesetzgebungsverfahren erarbeiteten.

Mitarbeiter von Verbänden der Einspeiser oder der Verbraucher waren zu einer entsprechenden Mitarbeit nicht eingeladen. Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt.....

Man darf allerdings die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erstattung vermiedener Netzkosten stellen:

Vermiedene Netzkosten fallen nicht an und können deshalb den Stromkunden auch nicht berechnet werden.

Entsprechende Kosten entstehen überhaupt erst durch die Erstattung vermiedener Netzkosten. Diese Zahlungen bewirken also das Entstehen tatsächlicher Kosten beim Netzbetreiber, die es sonst gar nicht gäbe.

Mit anderen Worten:

Man stelle sich vor, der in der untersten Spannungsebene eingespeiste Strom würde über 50 Prozent des zeitgleichen  Bedarfs dort abdecken, so dass überhaupt nur noch für die anderen 50 Prozent die vollen gewälzten NNE über alle vorgelagerten Spannungsebenen dort anfielen.....

Es wäre womöglich geradezu grotesk, die vermiedenen Netzentgelte über eine solche Erstattung dann überhaupt erst entstehen zu lassen, also vermiedene (nicht vorhandene) Netzkosten über eine entsprechende  Erstattungsregelung in reale Netzkosten zu verwandeln und überhaupt erst entstehen zu lassen.

Viele meinen, sie hätten das System der vermiedenen Netzkosten verstanden.

Bei genauer Betrachtung bleiben indes wohl einige Fragezeichen.

Beim Übergang zur dezentralen Erzeugung müssten eigentlich auch die angeschlossenen Verbraucher durch die vermiedenen NNE innerhalb der Strompreise beim ausgewiesenen Anteil NNE (§ 42 Abs. 6 EnWG) einen Vorteil verspüren. Der gegenläufige Effekt über die EEG- Umlage muss sich an anderer Stelle natürlich auch bemerkbar machen.

Gleichwohl ist es wohl unpräzise beide gegenläufigen Effekte in einen Topf zu werfen, bzw. vermiedene gewälzte NNE nicht auch  an die normalen Stromkunden weiterzugeben.

Wenn irgendwo ein Energielandwirt in großem Umfange einspeist, könnte es sein, dass dieser zu bestimmten Zeiten den gesamten Strombedarf im angeschlossenen NS-Netzbereich abdeckt. Das sollte sich eigentlich irgendwie auch auf die regionalen Strompreise auswirken.

Offline Netznutzer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #20 am: 05. März 2007, 21:45:07 »
Herr Fricke,

so lange Sie NN-Entgelte, verm. NN-Entgelte, EEg, KWK, All-inclusive-Stromlieferung, Gesetzgebung, E.ON, Großkraftwerkserzeugung und den gesamten anderen Part, den ich hier jetzt nicht noch weiter auflisten will, in einen Topf werfen, den Mixer einschalten, und anschliessend das Resultat hier im Forum ausgiessen, sind Sie, was meine Postings betrifft, ab sofort Alleinunterhalter. Kommentieren und schreiben Sie was Sie wollen. Es macht keinen Sinn, mit Ihnen etwas zu diskutieren, wenn dabei nur so etwas heraus kommt, wie um 20.17 Uhr erstellt. Amüsieren und erfreuen Sie damit andere. Ich werde auf Ihre Antworten künftig nicht mehr eingehen, es macht keinen Sinn.

Gruß

NN

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #21 am: 05. März 2007, 23:28:24 »
@Fricke,

Zitat
Diesen wurde auch keine Büros im Ministerium zur Verfügung gestellt


Es wurden bisher zum Glück noch keine Büros für irgendwelche Verbände zur Verfügung gestellt.  :o

Es finden wenn, immer nur gemeinsame Besprechungen statt.  :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #22 am: 06. März 2007, 15:44:30 »
@Cremer

Im Ministerium sollen externe Mitarbeiter u.a. aus den Energiekonzernen Büros bezogen haben und an entsprechenden Entwürfen für Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt haben, wie die Medien berichteten.

Woher Sie ihre gegenteiligen Gewissheiten schöpfen, ist mir nicht bekannt.


@Netznutzer

Es liegt mir fern, alles in einen Topf zu werfen.

Mein Beitrag bezog sich allein auf die Frage der Netzentgelte, ohne zu rühren, zu schütteln und zu mixen.

Ich meinte lediglich, dass man bei Verweis auf Gesetze und Verordnungen und deren Auslegung ggf. nicht außer Acht lassen darf, wie diese zustande gekommen sind.

Die Arbeit an den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren sind dabei regelmäßig bei der Auslegung zu berücksichtigen, so etwa auch die Protokolle und Motive zum BGB. Das ist bei der Arbeit der Juristen eine normale Angelenheit.

Zudem bin ich der Auffassung, das es nicht ausreicht, sich hinter entsprechenden Texten zu verstecken, wenn man deren Zustandekommen nicht berücksichtigt, dass es allemal besser ist, sich selbst Gedanken zu machen über die Rechtslage de lege lata und de lege ferenda.

Gesetzestexte sind immer nur Anschauungen des Augenblicks, bis die Notwendigkeit einer Neuregelung erkannt und im politischen Betrieb durchgesetzt wird.

Man kann natürlich Gesetzestexte auch als in Stein gemeißelte, allzeit gültige Wahrheiten nehmen, wie etwa die Gesetzestafeln, die Moses seinerzeit vom Berg mitgebracht haben soll.

Nur ausgesprochen intelligent erscheint das aufgrund des vorgenannten nicht. Gesetze wollen nie Wahrheiten liefern, sondern sollen einen Ausgleich konfligierender Interessen schaffen.

Schließlich haben wir selbst einen Kopf zum eigenständigen Denken mit auf den Weg bekommen.

Möglicherweise hatten Sie mich also missverstanden, wenn ich die entsprechenden Regelungen mit grundsätzlichen Überlegungen in Frage gestellt habe.

Natürlich haben sich die beteiligten Gesetzesunterworfenen bis zur Neuregelung an Recht und Gesetz zu halten. Das schließt eine Kritik an den bestehenden Regelungen indes nicht aus, ebensowenig wie die Möglichkeit, sich selbst Gedanken zu machen.

Wer aus Sicht eines Stromkunden kein Paradox darin sehen kann oder möchte, dass gerade "vermiedene Netzkosten" als reale Kosten überhaupt erst  dadurch entstehen, dass sie erstattet werden, ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht, der wundert sich vielleicht auch sonst im Leben ggf. zu wenig, weil er die Welt als ihm unabänderlich gegeben hinnimmt: So steht es geschrieben und so ist es. :wink:

Offline Cremer

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #23 am: 06. März 2007, 19:42:52 »
@fricke,

in meinen bisherigen 13 Jahren Berufsleben in einem Landesinnenministerium ist mir bisher ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, auch nicht von anderen Landesministerien, dass Mitarbeiter aus Energiekonzern Büros zur Verfügung gestellt bekommen hatten, um am Gesetzesgebungsverfahren mitzuwirken.
MFG
Gerd Cremer
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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #24 am: 06. März 2007, 20:08:29 »
@Cremer

So etwas gibt es dann wohl nur im Bundeswirtschaftsministerium.

Da müssen Sie mal hin. :wink:

Offline berndh

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Überteuerte Gebühren für Stromeinspeisung
« Antwort #25 am: 08. März 2007, 15:21:37 »
Lieber Netznutzer.

Zitat: Aber wenn ihnen nach Jahren auf einmal die NNE von 0,8 Ct auf 0,04 Ct gekürzt werden, ist das leider nicht belegbar.
Natürlich sind vNNE belegbar und zwar anhand der NN-Preislisten. Wenn sich der Tarif aufgrund der geänderten, und von allen geforderten Kalkulationsgrundlage verändert hat, liegt das nicht am Netzbetreiber.

Klar sind die dort belegbar, sonst würden es die netzbetreiber ja auch nicht machen, aber wenn man sich die einzelnen Teile genau ansieht sind alle Kosten plötzlich gefallen auf die irgendein BHKW Betreiber anspruch stellen könnte. Sämtliche anderen Kostenstellen sind dementsprechend gestiegen.


Zitat: Welchen Grung könnte es haben das BHKWs die EEX Werte vom Vorquartal bezahlt bekommen?

Damit Sie nicht warten müssen, bis der Durchschnittsquartalspreis errechnet ist, sondern direkt nach Quartalsende Ihre Abrechnung erstellen können.


Oh man, bis jetzt hat es in 99% der Fälle nur 1-2 Tage gedauert bis der offizielle Wert auf der Webseite gestanden hat. So lange kann man ohne Probleme warten, die Vergütung der EVUs dauert da viel länger.
Und die Eigenberechnung dauert nur einen Mausklick, und bisher hat die nur einmal um 0,001 Euro abgewichen.

Einseitige Ausnutzung von Marktmacht hat immer irgendwann ein Problem, auch wenn es meistens lannge braucht bis es alle merken.
Das beste Beispiel dafür sind die momentanen Einsprüche nach BGB §315.
Früher undenkbar heute Standart.

Aber wie es immer sein mag, Sie sehen ja anscheined nur die aktuellen Gesetzestexte ohne deren Historie oder der Möglichkeit diese auch wieder in vernünftige Bahnen zu ändern. Fehler egal ob als Gesetz geschrieben oder nicht bleiben immer noch Fehler!

Zu einer vernünftigen Disskussion sind Sie ja anscheinend nicht bereit, wenn ich ihre Einlassungen zu den Antworten von RR-E-ft lese.
Lieber direkt jede  Blöße vermeiden.
Auch ne Taktik....


Da kann ich nur sarkatisch sagen
Jawoll mein Netznutzer,
befehle wir folgen  (Hackenknall)

Ich finds zum Kotzen (Tschuldigung an alle unbeteiligten Leser)

 

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