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Autor Thema: Alle Jahre wieder...  (Gelesen 4199 mal)

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Offline Sid

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Alle Jahre wieder...
« am: 05. März 2007, 19:14:51 »
Hallo,

wieder was zum Thema \'Jahresendabrechnung\'.

Damit ich mich nicht wg. irgendwelcher Verfahrensfehler in die Nesseln setze, einfach mal zur Kontrolle.

Ich habe die Turnusrechnung des EVU (enercity Hannover) erhalten - mein Widerspruch vom letzten Jahr wurde natürlich ignoriert... Ich wollte erneut Widerspruch einlegen, da der Gaspreis zum 01.11.06 erneut erhöht wurde. Reduziere ich die Abschläge am besten pauschal um 30% (entsprechend dem Urteil neulich) oder ist eher eine Kalkulation mit den Preisen von 2004 zu empfehlen?

Ich hätte eigentlich eine Summe X zurück bekommen, die der EVU natürlich mit den Forderungen verrechnet hat. Ich weiß, daß ich die Abschläge entsprechend kürzen kann. Das Problem ist, daß die Forderung eigentlich höher ist und die Stadtwerke aber eine Abschlagszahlung vom letzten Jahr (die ich nicht eindeutig als "Abschlag für Monat mm/06" bezeichnet hatte) einfach als Ausgleich für die Forderung gebucht haben (mein Guthaben wurde dadurch natürlich entsprechend geringer). Ich habe die Stadtwerke später schriftlich darauf hingewiesen, daß dies keine Tilgung, sondern der monatliche Abschlag sein sollte. Kann ich dies dem EVU ggü. wieder herausrechnen bzw. einbehalten?

Hab ich sonst irgendwas vergessen/übersehen?

Danke und Gruß!
Sid

Offline Cremer

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Alle Jahre wieder...
« Antwort #1 am: 05. März 2007, 19:29:56 »
@Sid,

Widersrpuch bei der erneuten Gaspreiserhöhung einlegen.

Sie müssen dem Versorger schriftlich mitteilen, dass gemäß Widerspruch ein Aufrechnen nicht statthaft ist.

Eigene Jahresrechnung erstellen und entsprechend verrechnen/zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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