Energiebezug > Vertragliches
Kauf von gemieteten Tank
Watzl:
Wissen wird man es erst dann, wenn man gefragt hat.
Lassen sie sich ein möglichst genaues Angebot machen. Die einzelnen Positionen sollten dabei genau aufgelistet und mit einem Preis versehen sein.
Das zwingt die andere Seite schon einmal dazu, nicht einfach einen Pauschalpreis hinzufahren.
H. Watzl
Druli49:
Die Verbraucherzentrale Meck/Pomm., die generell auf dem Gebiet der Flüssiggasknebelverträge große Erfahrungen besitzt, empfiehlt als obere Preisgrenze für eine Tankrückholung € 250,- brutto. Das ist wohl schon etwas großzügig gerechnet, denn die Tankausfuhr inkl. Aufstellungsprüfung und teilweise sogar inkl. Gasumpumpen kostet bei freien Gasanbietern auch nur € 250,-. Und ein reines Abfahren des leeren Tanks dürfte ja sicher einen geringeren Aufwand bedeuten.
Die teilweise von den Verbandsfirmen genannten Mondpreise (ich habe schon 800,- € gehört), sollen sicher nur den Kunden vom Kündigen abhalten, müssen aber auf keinen Fall akzeptiert werden.
RF:
Habe heute ein Anfrage an Progas losgeschickt, mal sehen was kommt:-)
RF:
Angebot ist endlich da und setzt sich wie folgt zusammen:
Einsatzzeit für Kranfahrzeug und Fahrer incl. Be-und Entladen 195€
Hin-und Rückfahrt 100km 105€
Verwaltungskosten 21,96€
macht in Summe incl. MwSt.:383,31€
dazu kommt noch die Entleerung mit 161,23 incl.Mwst.
Frage: kann die Absaugung auch von einem anderen Unternehmen gemacht werden oder nur von Progas?
Gruss
RF
Quittenkönig:
Hallo,
auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Gasknechte ihre Tanks auch nach langer Nutzungsdauer nicht verkaufen. Letztendlich bleibt kein anderer Weg, als einen eigenen Tank zu kaufen und Gas auf dem freien Markt zu erwerben. Ich habe folgenden Weg gewählt:
alle „alten“ (10-jährigen) Verträge sind ja nach geltender Rechtsprechung ungültig. Deshalb sofort auf dem Abschluss eines neuen Vertrages mit jährlicher Kündigungsfrist bestehen! In diesem Vertrag folgendes vereinbaren:
1. einen Gaspreis, der sich an der Gaspreisliste von Energienetz orientiert (z.B. max. 3 ct. darüber, ich zahle aber keine Nutzungsgebühr für den Tank!)
2. in einer von beiden Seiten unterzeichneten Zusatzvereinbarung schriftlich festhalten, welche Kosten bei Vertragsauflösung anfallen.
Das sieht bei mir z.B. so aus: „ ...Bei Beendigung des Liefervertrages übernimmt P....... 50% der anfallenden Kosten (z.B. für Absaugung, Ausbau, Rücktransport und anfallende Sonderkosten). Diese Kosten betragen z.Zt. ca. 120 € für die Absaugung und ca. 180 € für den Abtransport. ...“
Wenn ich jetzt den Vertrag kündige, kann man keine Wahnsinnskosten in Rechnung stellen.
Die Möglichkeiten vielleicht sogar noch bessere Konditionen auszuhandeln, hängt stark von der Stellung des Vertreters im Hause ab!
Viel Erfolg!
:lol:
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