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Autor Thema: Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen  (Gelesen 14101 mal)

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Offline Rene Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« am: 07. Januar 2005, 09:27:54 »
Guten Tag,

was ist von dem Musterbrief der Verbrauerzentrale Sachsen zu halten und dessen Wortlaut in bezug auf die Zahlungen des neuen Preises.
Hier wird die Zahlung des neuen Preises unter Vorbehalt beschrieben, in anderen Musterbriefen diese Zahlung erst garnicht vorgenommen bzw. nur der alte Preis +2%.
Hier der Text des Briefes wie ich ihn an den Versorger schrieb:

*************************************************************

ZEV
Zwickauer Energieversorgung GmbH
Bahnhofstraße 4
08056 Zwickau                                                              



Kundennummer: 81-2936828


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß entsprechender Veröffentlichungen in der aktuellen Tagespresse führen Sie für private Endkunden im 1. Quartal 2005 eine deutliche Erhöhung Ihrer Strompreise durch.
In diesem Falle Stromlieferung für Wärmespeicherstromheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen im Niedertarif +23,4% und im Hochtarif +21%.  

Meiner Kenntnis nach sind diese Preiserhöhungen weder durch angestiegene Weltmarktpreise noch durch für Sie veränderte Durchleitungskosten zu begründen. Eine Erhöhung von mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahrspreis ist meines Erachten unbillig.

Ich fordere Sie daher auf, mir spätestens 4 Wochen vor einer Erhöhung meines Strompreises überprüfbar nachzuweisen, dass die Preiserhöhung nach „billigem Ermessen“ gemäß § 315 BGB erfolgt ist.

Bis zum Nachweis einer Preiserhöhung nach billigem Ermessen zahle ich den Ihre Rechnungen um mehr als 2 % übersteigenden Betrag (im Vergleich zur bisherigen Rechnungshöhe) nur unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Eine Rückforderung der von Ihnen möglicherweise unberechtigt geforderten und von mir bezahlten Leistungsentgelte behalte ich mir ausdrücklich vor, soweit sie die im Vorjahr geforderten Leistungsentgelte um mehr als 2 % übersteigen.

Ich bitte Sie, mir den Eingang dieses Schreiben schriftlich kurz zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen

*************************************************************

Ist diese Form ausreichend?
Ich danke für Ihre Antwort(en)

MfG
Rene Blank

Offline RR-E-ft

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #1 am: 07. Januar 2005, 11:02:18 »
Ich bin der Meinung, dass die Zahlung unter Vorbehalt ungeeignet ist, da Sie später wegen § 31 AVBV bei Überzahlungen nicht aufrechnen können und dann in jedem Falle gegen Ihren Versorger auf Rückzahlung klagen müssen.

Unbeshen davon, dass Sie dabei die Gerichtskosten vorschießen müssen, werden Sie für eine solche Klage wohl auch einen Anwalt benötigen, wenn Ihnen die VZ kein Muster für eine solche Klage zur Verfügung stellt.

Da der von Ihnen zurückzuklagende Betrag genauso hoch ist wie der Betrag, den Ihr Versorger einklagen müsste, wenn Sie die Zahlung verweigern, sind die Prozesskosten die gleichen.

Zudem ist es rein prozessual immer schwieriger, etwas einzuklagen als sich gegen eine Klage zur Wehr zu setzen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Musterbrief auf der hiesigen Seite zu verwenden.

Sie können sich auch bei anderen VZen informieren, u.a. bei der VZ Thüringen unter http://www.vzth.de/text.php?id=276 oder der VZ Sachsen-Anhalt.

In einer \"UMSCHAU\"-Sendung des MDR- Fernsehens habe ich die \"Wehr-Kunden\" darauf verwiesen, sich Musterbriefe bei den Verbraucherzentralen oder aus dem Internet zu besorgen.

Damit meinte ich jedoch nicht Musterbriefe zu Zahlungen unter Vorbehalt, da ich diese Methode aus o. g. Gründen persönlich für ungeeignet halte.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rene Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #2 am: 04. Februar 2005, 17:36:41 »
Hallo,

hier nun das Antwortschreiben auf meinen Widerspruch entsprechend Musterbrief.
Laufzeit ca. 1 Monat
Anbei liegen noch aktuelle Preisblätter über die einzelnen Tarife....
aber keinesfalls eine nachvollziehbare Preiserrechnung meines/er Tarifes/Tarife.

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- A B S C H R I F T -
Ihr Schreiben zur Anhebung der Strompreise
Sehr geehrter Herr Blank,
wir bedanken uns für Ihre Schreiben vom 01.06.2005 zur Anhebung unserer Strompreise und möchten Ihnen die Hintergründe hierzu darlegen.
In den Medien wurden die Preisanpassungen der Energieversorgungsunternehmen zum Teil kontrovers und nicht immer sachlich fundiert diskutiert. Das führte zu Verunsicherungen bei vielen Kunden. Wir bedauern dies sehr.
Auch wir sehen uns aufgrund der gestiegenen staatlichen Belastungen, der höheren Beschaf-fungskosten, der Folgekosten für den Ausbau der Windenergie wie auch der gestiegenen Netznutzungsentgelte in den vorgelagerten Netzen leider gezwungen, diese Kostensteigerung an unsere Kunden weiterzugeben.
Nach § 12 Abs.1 der „Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt)“ unterliegen der „Allgemeine Tarif“ und dessen einzelne Bestandteile der Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörde. Vor jeder Preisänderung ist daher unsererseits eine entsprechende Tarifgenehmigung zu beantragen. Eine solche Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn gegenüber der Preisaufsichtsbehörde unter Vorlage der entsprechenden Kostenträgerrechnungen nachgewiesen wird, dass die kalkuliertren Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Ertragslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung angemessen sind und somit dem Grundsatz der Billigkeit entsprechen.
Da die Strompreise in den Sonderpreisreglungen, in Ihrem Fall betrifft das die Sonderpreisreglungen zevplus und zevthermdepot (Wärmespeicherstrom), noch unter den Preisen des Allgemeinen Tarifs liegen, kann hierfür nichts anderes gelten.
Unserem Antrag auf Preiserhöhung wurde vom Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit als der zuständigen Preisaufsichtsbehörde am 17.12.2004 stattgegeben. Die ab 1.Januar gültigen Preise wurden am 30.12.2004 in der „Freien Presse“ veröffentlicht. Sie können Sie den beigefügten Preisblättern entnehmen.
Da Sie sich bei Ihrem Haushaltsstrom für unsere Sonderpreisregelung zevplus entschieden haben, wird Ihr Energieverbrauch natürlich mit günstigeren Konditionen als dem Allgemeinen Tarif abgerechnet.
Wie ist dieser Preisunterschied möglich? Durch die Erteilung Ihrer Einzugsermächtigung sind wir in der Lage den Verwaltungsaufwand zu senken. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ermöglicht uns sicherer zu prognostizieren und damit günstiger Ihren Strom zu beschaffen. Diese Vorteile reichen wir an Sie weiter. Damit rechnet sich Ihre Entscheidung für unseren zevplus in jedem Fall.
Es ist sicher verständlich, dass somit die Einzugsermächtigung ein wesentlicher Vertragsbestandteil für unseren zevplus ist. Sofern Sie uns diese entziehen oder beschränken, sind wir gezwungen Sie in den Allgemeinen Tarif zevbasis umzustufen.
Wir gehen davon aus, dass Sie auch weiterhin von unserer kostengünstigsten Sonderpreisregelung zevplus profitieren wollen und Sie uns daher Ihre Einzugsermächtigung unverändert zur Verfügung stellen. Sofern Sie dennoch eine Löschung der Einzugsermächtigung wünschen, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung. In diesem Fall müssen wir Sie aus Gründen der Gleichbehandlung allerdings in unseren Tarif zevbasis einordnen.
Für die Kunden-Nr. 81-2936828 (zevthermdepot) haben wir Ihren Wunsch zum Entzug der Einzugsermächtigung zur Kenntnis genommen und diese aus den Unterlagen gelöscht.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Erläuterungen unser Handeln verständlich machen konnten. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zwickauer Energieversorgung GmbH
Anlagen

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Also ein Drohung mit Umstufung in einen anderen Tarif, falls die Einzugsermächtigung gekündigt wird?
Was empfehlen Sie für weiteres Vorgehen.
Danke

MfG
Rene Blank

Offline RR-E-ft

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #3 am: 04. Februar 2005, 17:58:18 »
Zu der  Problematik gibt es schon Beiträge:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?p=1762&highlight=#1762

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=599

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=640

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=584

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=689

Bei Ihnen könnte weiter von Belang sein, dass der ostdeutsche Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe Transmission (VET- vormals VEAG Vereinigte Energiewerke Berlin) im September 2004 erhebliche Erhöhungen seiner Netznutzungsentgelte und auch Erhöhungen der Strompreise angekündigt hatte.

Die ostdeutschen Regionalversorger und die diesen nachgelagerten Stadtwerke kalkulierten ihre neuen Preise wohl entsprechend diesen Vorgaben.

Tatsächlich sind die  Netznutzungsentgelte der VET aber gar nicht im zunächst angekündigten Umfange erhöht worden. Die tatsächlichen Preiserhöhungen blieben hinter den Ankündigungen zurück.

Nähere Informationen finden Sie dazu unter

 http://www.netznutzungsentgelte.de/german/newsletter/archiv.htm

im Newsletter 24 vom Januar 2005, dort Seite 3 oben.

Vattenfall hat demnach die Strompreise nur um 6 % erhöht.

Da auch die Strombezugskosten nur einen Bruchteil des Endverbraucherpreises ausmachen, ist die saftige Strompreiserhöhung vor Ort nicht nachvollziehbar.

Die Preiserhöhungen mussten beim Sächsischen Wirtschaftsministerium jedoch schon drei Monate vor Wirksamwerden, also noch im September 2004 beantragt werden.

Damals waren nur die ursprünglich angekündigten viel drastischeren Preiserhöhungen der VET  bzw. Vattenfall Europe Sales bekannt.

Diese hatte und hat das Sächsiche Wirtschaftsministerium jedoch nicht gesondert zu prüfen. Für Vattenfall ist das Bundeskartellamt zuständig.

Mit anderen Worten:

Bei heutiger Beurteilungslage wäre die Preiserhöhungsgenehmigung im erteilten Umfange ggf. gar nicht erteilt worden.

Auch die dramatisch angekündigte Strompreiserhöhung der Vattenfall Europe, bei der fast alle ostdeutschen Regionalversorger und über diese auch die Stadtwerke ihren Strom beziehen, sind nicht nachvollziehbar:

Dabei handelt es sich um Strom vornehmlich aus ostdeutscher Braunkohle, die von Vattenfall Europe Mining (vormals Laubag) und von der Mibrag  gefördert und in den Großkraftwerken der Vattenfall Europe Power z.B. in Lippendorf verstromt wird.

Zu Vattenfall Europe gehören neben der Berliner BEWAG weiterhin die HEW Hamburgische Electricitätswerke, die Strom auch in Atomkraftwerken erzeugt.

Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb sich die Vattenfall- Strompreise erheblich erhöht haben sollten. Braunkohle - zudem aus eigenen Tagebauen und im Übrigen aufgrund sehr langfristiger Verträge bezogen - und Atomstrom können sich nicht wegen der Entwicklung der Röholpreise und der etwaig an diese gekoppelte Erdgaspreise entschieden verteuert haben.

Es stellt sich deshalb auch die Frage, weshalb die Stadtwerke nicht gegenüber dem Regionalversorger, und der Regionalversorger nicht gegenüber Vattenfall die Unbilligkeit gem. § 315 BGB eingewandt hatten, obschon sie diese Möglichkeit hatten und weiter haben.

Auch hätten sich die betroffenen direkten und mittelbaren Vattenfall- Kunden deshalb an das Bundeskartellamt wenden können. Vattenfall versorgt die ostdeutschen Regionalversorger zu etwa 80 % und ist deshalb in den neuen Bundesländern das marktbeherrschende Unternehmen.

Fragen Sie also getrost Ihre Stadtwerke, warum diese sich nicht gegen die Preiserhöhungen selbst zur Wehr gesetzt haben und nun ihr daraus resultierendes unternehmerisches Risiko auf Sie und die anderen Kunden abwälzen wollen.

Zuletzt:

Der \"Staatsanteil\" am Strompreis von nahe 40 % (VDEW- Information) war bereits 2003 so hoch und hat sich also auch nicht dramatisch erhöht, so dass die Strompreise steigen müssten.

Der Grund für die Strompreiserhöhung muss also ein anderer sein.  


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Rene Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #4 am: 05. Februar 2005, 20:00:47 »
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ihren Worten entnehme ich einen Ansatz zum weiteren Vorgehen im Versorger der Stadtwerke Zwickau, Vattenfall.
Nur wie kann man so etwas sinnvoll angehen, da ich vertraglich mit den Stadtwerken gebunden bin und Vattenfall sich mit mir sicher nicht bekleckert....
Oder sollte ich den Stadtwerken nochmals schreiben und eine erneute, überprüfbare Kalkulation einzufordern?  
Wäre es sinnvoll an das Bundeskartellamt zu schreiben oder an das sächsische Wirtschaftsministerium und diese Schreiben in Kopie den Stadtwerken zuzusenden.
Fragen über Fragen.
Fakt ist, daß ich eine Erhöhung um 23% beim Heizstrom und 7% im Haushaltstarif nicht akzeptieren kann und will.


Mit freundlichen Grüßen
René Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #5 am: 06. Februar 2005, 23:22:52 »
Der Regionalversorger, der Ihre Stadtwerke versorgt könnte mit Rücksicht auf die im September angekündigten viel weitreicheren Vattenfall- Preiserhöhungen seine Preise erhöht haben, ihre Stadtwerke haben sich deshalb mit einem Tariferhöhungsantrag an das Wirtschaftsministerium gewandt. Die Preiserhöhungen der Vorlieferanten prüft das Wirtschaftsministerium dabei regelmäßig nicht.

Später erfolgten die Vattenfall Preiserhöhungen nicht wie zunächst angekündigt, aber Ihre Endverbraucherpreise sind so gestiegen, als ob dies der Fall gewesen wäre...

Wenden Sie sich deshalb an Ihre Stadtwerke, das Landeswirtschaftsministerium und als mittelbar Betroffener an das Bundeskartellamt wegen Vattenfall und des den Stadtwerken vorgelagerten Regionalversorgers.

Nur alle gemeinsam haben einen Überblick, wie es zu der drastischen Preiserhöhung überhaupt kommen kann, ob diese gerechtfertigt sein kann.

Von Ihren Stadtwerken sollten Sie weiterhin den Nachweis der Billigkeit der Preiserhöhungen unter Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen fordern und bis dahin nur die alten Preise weiter bezahlen.

Ihre Einzugsermächtigung müssen Sie hierfür entsprechend beschränken. Kündigen Sie diese jedoch nicht, da sie Voraussetzung für den Sondertarif sein könnte.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Rene Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #6 am: 09. Februar 2005, 19:57:12 »
Hallo Herr Fricke,

Ihrem Rat folgend, nahm ich ich heute mit dem Sächsischen Landeswirtschaftsministerium (Landeskartellbehörde) Kontakt (telefonisch) auf.
Eine sehr freundliche Dame erläuterte mir die Anlaufstellen für die einzelnen Vertragsverhältnisse, Normaltarif - Energieaufsichtsbehörde, Sondertarife - Landeskartellamt.
Die Dame erzählte mir etwas interessantes. Sie sagte, die Prüfung des Sondertarifes, in meinem Falle Nachtstrom, würde mit verschiedenen anderen Anbietern im Bundesgebiet verglichen, um festzustellen ob ein Verstoß gegen das Kartellrecht bestehe. Sprich, wenn der neue, angehobene Tarif, nicht über dem Bundesdurchschnitt liegen würde, bestünde kein Handlungsbedarf seitens Kartellamt. Also die Prüfung betrifft den aktuellen Preis, nicht jedoch die enorme Erhöhung, in meinem Fall +23%.
Somit wäre es Schade um das Porto für den Brief.
Ich bin an dem Punkt zu resignieren.

MfG
René Blank

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Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen
« Antwort #7 am: 10. Februar 2005, 10:50:53 »
Resignieren braucht keiner.
Schreiben Sie Ihre Briefe.
Das Ministerium wird sich mit diesen auseinandersetzen müssen.

Fakt ist, dass deutschlandweit vollkommen unerklärlich die Heizstrompreise dramatsich steigen. Ich kann mir dies nur so erklären, dass die Kunden, die sich mit entsprechenden Investitionen in die Heizung sich einmal entschieden haben, nicht ohne weiteres wieder wegkommen, Wettbewerber stehen für Heizstrom gar nicht zur Verfügung.

Deshalb wäre es auch kurzsichtig vom Ministerium, sich nur mit den Preisen anderer Versorger insoweit zu befassen, da fast alle sich satte Preiserhöhungen genehmigen, ohne dass dafür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre, vgl. hierzu den aktuellen STERN Nr. 7 vom 10.02.2005, S. 140 ff..

Beim Heizstrom handelt es sich also um ein Monopol, da ein Ausweichen zu einem anderen Anbieter für Sie nicht möglich ist.

Bei einem Monopol müssen Preiserhöhungen sich durch Kostensteigerungen rechtfertigen lassen, da sonst  über die gestiegenenen Preise, die nicht von Kostensteigerungen untersetzt sind, nur zusätzliche Gewinne generiert werden.

Dass die Kosten nicht so stark gestiegen sein können, sehen Sie schon an der viel moderateren Entwicklung der Allgemeinen Tarife.

Auch dabei haben die Stromversorger im Tarifgenehmigungsverfahren eine Menge Möglichkeiten zu tricksen.

Weisen Sie das Ministerium zudem auf die - anders als im September 2004 angekündigte - Preisentwicklung bei Vattenfall Europe hin. Die Versorger haben deshalb wieder eine sehr pessimistische Kosten- und Erlösprognose zum Gegegenstand ihrer Tarifgenehmigungsverfahren gemacht.

Wenn die Tarifgenehmigungsbehörde später erfährt, dass die pessimistischen Prognosen - hier in Bezug auf die Preisentwicklung Vattenfall Europe - tatsächlich nicht eingetreten sind, kann eine Tarifgenehmigung auch widerrufen oder abgeändert werden.

Bisher passiert so etwas nicht, weil die Ministereien hiervon regelmäßig nichts erfahren. Vgl. hierzu den o. g. Artikel im STERN.

Wenn die Ministerien nicht scharf nachfragen, müssen es die betroffenen Verbraucher tun. Und immerhin können Sie umfassend Quellen für die anders eingetretene Entwicklung der Kosten- und Erlöslage auf den einzelnen Verteilstufen aufzeigen.

Das Ministerium wird deshalb wohl nicht umhin kommen, sich damit nochmals zu befassen.

Und Schreiben Sie als mittelbar betroffener Endverbraucher wegen Vattenfall Europe gern auch an das Bundeskartellamt.

Was wäre, wenn Vattenfall Europe die überzogenen Preiserhöhungen im Sommer 2004 zum 01.01.2005 deshalb angekündigt hätte, damit deren Kunden- die Regionalversorger - entsprechend bei der Tarifgenehmigung agieren konnten?

In grossen Zeitungsanzeigen z.B. im aktuellen SPIEGEL finden sich ganzseitige Annoncen von Vattenfall, in denen suggeriert wird, die von dieser belieferten Kunden könnten ihre eigenen Margen steigern, Vattenfall würde sie hierbei unterstützen.

Solche unterschwelligen Werbeaussagen müssen doch im tatsächlichen Leben irgendwo ihre Entsprechung finden.

Bei der im Sommer 2004 angekündigten Preiserhöhung kann es sich also um ein gezieltes Marketinginstrument gehandelt haben, welches die Verbraucher in den neuen Bundesländern nun teuer zu stehen kommen soll.

Eine Briefmarke lohnt es allemal, selbst vom Bundeskartellamt eine Antwort zu erhalten. Und eine solche wird erfolgen.

Über den Inhalt möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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