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Autor Thema: SWK Energie - Stadtwerke Krefeld  (Gelesen 20701 mal)

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Offline Bee1958

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« am: 26. Februar 2007, 20:43:27 »
Hallo und guten Abend!
Ich habe mich am Wochenende entschlossen, nicht mehr nur unter Vorbehalt meine Gasabschläge zu zahlen, sondern auch tatsächlich einzubehalten. Hat schon jemand im Land mit der SWK entsprechende Erfahrungen? Muss ich hier mit einem "energischen" Durchgreifen rechnen?
Ich freue mich auf Erfahrungsberichte anderen Kunden dieses Versorgers.

Offline Schwalmtaler

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #1 am: 27. Februar 2007, 08:04:13 »
Moin Bee1958,

hast Du denn schon den Unbilligkeitseinwand gem. 315 BGB (Tarifkunde) bzw. 307 BGB (Sondervertragskunde) an den Versorger gesendet?

Gruß aus den nahen Schwalmtal

Offline Bee1958

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #2 am: 27. Februar 2007, 22:16:41 »
Den Einwand der Unbilligkeit habe ich schon vor einigen Monaten geltend gemacht. Aber habe immer noch den Abschlag in der geforderten Höhe - allerdings unter Vorbehalt - gezahlt. Bin mal gespannt, was jetzt von dort kommt....

Offline jroettges

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #3 am: 27. Februar 2007, 22:55:25 »
@Bee1958
Wegen des witterungsbedingt geringeren Verbrauchs hast Du wahrscheinlich zuviel bezahlt. Also werden die Leute Dir pflichtgemäß die Differenz zwischen der Summe der gezahlten Abschläge und der tatsächlichen Rechnung zurückerstatten.

Dabei werden sie ihre Preise ansetzen und über Deinen Vorbehalt schelmisch grinsen. Wenn Du mehr von denen haben willst, wirst Du das Geld herausklagen müssen. Viel Spaß!

Wer unter Vorbehalt zahlt, hätte sich den Vorbehalt besser verkniffen!

Offline Schwalmtaler

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #4 am: 28. Februar 2007, 09:19:59 »
Hi Bee 1958,

wann gab es die letzte Jahresrechnung bzw. wie lautet deine Abrechnungsperiode?
Hat der Versorger eine Einzugsermächtigung?
Hast Du anhand des derzeitigen Zählerstandes schon eine Verbrauchshochrechnung und damit Rechungshochrechnung erstellt?
Vielleicht ist noch nicht alles Geld den Bach runter!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Bee1958

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #5 am: 28. Februar 2007, 20:19:19 »
Ich habe mich vorher gründlich informiert, trotzdem danke für die guten Tipps hier. Ich wollte allerdings eher wissen, ob andere Kunden schon Erfahrungen mit meinem Versorger gemacht haben.
Dass ich von meinen unter Vorbehalt gezahlten Beträgen nix wieder bekomme, ist mir klar. Es geht zum einen um den Abschlag für die Zukunft und um die Nachzahlung für den vergangenen Abrechnungszeitraum.
Falls es interessiert, schreib ich hier, wie\'s weitergeht!

Offline Cremer

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #6 am: 28. Februar 2007, 22:10:57 »
@Bee1958,

Keine Bange,

dann fangen Sie mal bei den SW KR an !

Tipps und Infos gibts hier genug.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #7 am: 01. März 2007, 09:01:28 »
Moin Bee1958,

solange die letzte Jahresrechnung nicht gerade erst erfolgte, ist noch nicht alles verloren. Aber um das beurteilen zu können benötige ich die Antworten auf meine Fragen.

Einer evtl. Nachzahlungsforderung würde ich aber auf keinen Fall nachkommen!

Notfolls melde dich per pn bei mir, falls nicht jeder deine Angeben lesen soll!

Gruß
Schwalmtaler

P.S.: Soweit mir bekannt ist, ist noch kein Kunde nach Unbilligkeitseinwand auf Zahlung vom Versorger verklagt worden. Sperrandrohungen gab es zwar schon, sind aber (solange es nur um die Unbilligkeistbeträge geht) zurückgenommen worden.
Also gibt es keinen Grund den Versorgern länger durch komplette Vorbehaltszahlungen zu beschenken!!!

Offline Bee1958

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #8 am: 03. März 2007, 14:14:16 »
Hallo Schwalmtaler,
danke für die angebotene Unterstützung. Aber das Schreiben an die SWK ist eh schon weg gewesen, bevor ich hier gepostet hatte. Da kann ich also jetzt eh nix mehr dran ändern. Ich warte mal ab, was von denen jetzt kommt.

Offline Bee1958

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #9 am: 16. März 2007, 10:02:21 »
So, die Stadtwerke haben mir geantwortet.
Sie verweisen auf eine Entscheidung des BGH, aus der sich ergeben soll, dass eine Billigkeitsprüfung ausgeschlossen ist, wenn eine automatische Preisgleitklausel vereinbart ist. Genau schreibt der BGH dazu:
Voraussetzung für eine Überprüfung der Preisgestaltung nach § 315 Abs. 3 BGB ist aber stets, dass das Energieversorgungsunternehmen den entsprechenden Tarif einseitig bestimmt und ihm hierbei ein gewisser Ermessensspielraum zusteht. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Parteien vertraglich die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung im Einzelnen so bestimmen, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum des Energieversorgungsunternehmens nicht besteht (sogenannte automatische Preisgleitklausel)
Ich muss noch mal genau meine Vertragsbedingungen durchlesen, aber ich hab nicht in Erinnerung, dass meine Stadtwerke den Preis NICHT einseitig bestimmen würden und auch keinen Ermessenspielraum hätten. Insofern wäre es jetzt ganz schön, wenn noch andere "Krefelder Widersprecher" Kontakt mit mir aufnehmen könnten. Die Vertragsbestimmungen sind halt schon sehr unübersichtlich......
Weiter schreibt die SWK, dass falls die Billigkeit dennoch zu prüfen sei, dann aber auf gar keinen Fall eine Offenlegung der Kalkulation notwendig sei. Dazu verweisen sie auf ein Urteil des LG Magdeburg, dass aber ausdrücklich zur Revision zugelassen wurde, also noch nicht rechskräftig ist. Allerdings hatte dort das beklagte Unternehmen seine Gewinn- und Verlustrechnungen von zwei Jahren schon vorgelegt. DAS hab ich von meinen Stadtwerken noch nicht gesehen! Da gibt es nur ein Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit allgemeinen Schaubildern....

Offline RR-E-ft

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #10 am: 16. März 2007, 10:44:03 »
@Bee1958

Dass bei automatische wirkender Preisgleitklausel (genaue mathematische Berechnungsformel mit vereinbarten Anpassungszeitpunkten) die Billigkeitskontrolle nur ausnahmsweise stattfindet, kann man etwa schon in Energiedepesche Sonderheft nachlesen.

Zum Stand der Dinge am BGH:

Quelle: http://www.pr-inside.com/de/print65042.htm

Zitat
BGH verhandelt am 13. Juni erneut über Klage gegen Gaspreiserhöhung

Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 13. Juni erneut darüber, ob Gaspreiserhöhungen gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden können.

Das teilte der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Ball, am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Verfahren dürfte weit reichende Auswirkungen für Gaskunden und Energieversorger haben.

Geklagt hat der als «Gaspreis-Rebell» bekannt gewordene frühere Richter Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn. Er wehrt sich dagegen, dass die Heilbronner Versorgungs-GmbH zum 1. Oktober 2004 den Gaspreis um rund zehn Prozent angehoben hat - von 3,47 auf 3,84 Cent pro Kilowattstunde. Nach Auffassung des Klägers soll der BGH feststellen, dass diese Erhöhung des Gaspreises unbillig und daher unwirksam ist. Das Amtsgericht Heilbronn hatte der Klage stattgegeben. In der Berufung wies dann aber das Landgericht Heilbronn die Klage ab. Dagegen legte Waldeyer-Hartz Revision ein.

Der 8. Zivilsenat hatte bereits am 20. Dezember 2006 in der Sache verhandelt und wollte ursprünglich an diesem Mittwoch sein Urteil verkünden. In der Beratung habe sich aber gezeigt, dass einige wichtige Fragen «bisher nicht ausreichend erörtert wurden», sagte Richter Ball. Zu klären sei etwa, ob bereits die Ausgangspreise vor dem 1. Oktober 2004 «unbillig erhöht» waren. Die Preiserhöhung ab 1. Oktober 2004 könnte dann deswegen unangemessen gewesen sein. Die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 könnte aber auch angemessen gewesen sein, wenn sie letztlich eine vorherige unbillige Erhöhung ausgeglichen hätte und diese damit nicht voll an die Kunden weitergegeben worden wäre.

Die bisherige Auffassung des Senats, dass es auf den Ausgangspreis nicht ankomme und nur die Erhöhung zum 1. Oktober 2004 Streitgegenstand sei, gelte nun wohl nicht mehr, sagte Ball. Der Senat wolle aber «nicht mit verdeckten Karten spielen» und habe deswegen erneut eine mündliche Verhandlung angesetzt.



(AZ: VIII ZR 36/06)



ddp.djn/dmu/hwa



Siehe auch hier:


http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-03/artikel-7901301.asp

Zitat

So erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball, dass Gastarife auch dann unbillig sein könnten, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren.

In der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 habe der Senat diese Rechtsfrage noch für unbeachtlich gehalten und nur die Preiserhöhung erörtert.

Offline Cremer

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #11 am: 16. März 2007, 12:41:26 »
@Bee1958,

da bin ich mal gespannt, was in ihrem Vertrag steht und was die SW unter einer "automatischen Preisgleitformel" verstehen?

Etwa wohl doch nicht die Referenztermine zum Anpassen der Preise?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 16. März 2007, 13:53:08 »
@Cremer

Per pn Termin ausmachen, nach Krefeld fahren, Vertragstext gemeinsam durchlesen oder aber zufaxen lassen. :wink:

Offline Bee1958

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« Antwort #13 am: 16. März 2007, 19:55:55 »
Ich komm wahrscheinlich nicht mal am WE dazu, die Vertragsbedingungen zu studieren. Aber die SWK hat sich ja auch Zeit gelassen mit der Antwort!
;-)
Danke jedenfalls für das informative Feedback!

Offline Cremer

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SWK Energie - Stadtwerke Krefeld
« Antwort #14 am: 16. März 2007, 23:00:59 »
@Fricke,

das bräuchte ich noch nicht einmal.

Ein guter Freund wohnt in Krefeld, der hat auch die Vertragstexte, allerdings erst seit Ende 2005, da er Neukunde ist.
MFG
Gerd Cremer
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