Kundenrechte?
Über was müssen die Stadtwerke Tübingen mir eigentlich Auskunft geben?
Habe ich das Recht das Eichprotokoll meines Zählers einzusehen?
Kann ich alle Geschäftsberichte seit dem ich Kunde bin einsehen, oder nur über einen gewissen Zeitraum?
Ich hatte auch nach den Tarifen der letzten Jahre gefragt, weil ich wissen will, warum ich mehrmals in andere Tarife eingestuft worden bin, obwohl mein Verbrauch sehr konstant bei 38800 kWh/a liegt. Als antwort kam: \"Die Tarife ... können Sie den jeweiligen Veröffentlichungen in der örtlichen Presse oder auch den ihnen vorliegenden Rechnungen entnehmen.\" Toll - auf meinen Rechnungen steht nicht drauf, warum ich in einen anderen Tarif eingestuft worden bin. Im Archiv der örtlichen Zeitung komme ich ohne das Datum der Veröffentlichung nicht weiter, weil Veröffentlichungen Anzeigen sind und deshalb nicht gesondert im Stichwortarchiv archiviert werden.
Kann ich von den Stadtwerken verlangen, dass sie mir das Datum der jeweiligen Veröffentlichungen nennen? Über welchen zurückliegenden Zeitraum?
Wie verhält sich das bei der Rechnung? Bis jetzt habe ich auf meine Fragen dazu nur nichtssagende antworten bekommen. Weder die Frage wie die Rundungen vorgenommen werden, noch wie eigentlich die Einstufung in den jeweiligen Tarif genau berechnet wird. Momentan ist die Rechnung nicht nachvollziehbar. Muss ich die Rechnung überhaupt zahlen, solange ich keine Auskunft bekomme? Wenn man nachrechnet weichen die Ergebnisse immer um ein paar Cent ab!
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Eichhorst