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Autor Thema: Erdgas : Gültige Preisanpassungsklauseln?  (Gelesen 2929 mal)

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Offline jroettges

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Erdgas : Gültige Preisanpassungsklauseln?
« am: 21. Februar 2007, 19:25:20 »
Der Tarif in der Grundversorgung ist grundsätzlich einseitig festgelegt und unterliegt der Billigkeitskontrolle.

Preise in Sonderverträgen sollen sich im Markt bilden und gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart. Um sie danach ändern zu können verlangt §41 EnWG nach Klauseln zur Preisanpassung. Diese müssen transparent und für den Kunden ohne Probleme nachvollziehbar an sich ändernde Faktoren gebunden sein.

Entspricht aber eine Preisanpassungsklausel diesen gesetzlichen Vorgaben, wenn sie den Gaspreis in Sonderverträgen einfach  mit einem festen Abstand an den Tarif der Grundversorgung koppelt?

Offline RR-E-ft

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Erdgas : Gültige Preisanpassungsklauseln?
« Antwort #1 am: 21. Februar 2007, 21:15:30 »
@jroettges

Wohl nicht. Der Lieferant würde sich quasi in AGB ein jederzeitiges einseitiges Preisbestimmungsrecht (wie bei Grundversorgungstarif) einräumen.

Nach BGH KZR 10/03 und anderen soll aber der weite Maßstab der Billigkeit gerade nicht dem Grad an Konkretisierung entsprechen, welchen § 307 BGB für die Wirksamkeit eines Preisänderungsrechts regelmäßig verlangt.

Billigkeit ist also viel zu weit für die erforderliche Konkretisierung über Anlass und Richtlinien von nachträglichen Preisänderungen gem. § 307 BGB.

Wo § 307 BGB also ganz konkrete Regelungen verlangt, lässt sich mit dem Begriff der "Billigkeit" eher ein Pudding an die Wand nageln.

Das hat der BGH also wohl schon entschieden:

BGH: Verhältnis § 307 BGB zu § 315 BGB

Der BGH wird das nochmals auf die Revision gegen das Urteil des LG Bonn vom 07.09.2006 zu entscheiden haben.

Im Übrigen käme man zu der gleichen Situation wie in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall.

Mit Rücksicht auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB ist fraglich, ob sich ein Lieferant tatsächlich ein jederzeitiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht wünschen sollte.

Offline Cremer

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Erdgas : Gültige Preisanpassungsklauseln?
« Antwort #2 am: 21. Februar 2007, 22:10:46 »
@Fricke,

Aha, dann ist der Tarif "Kreuznacher Stadtgas" ebenso unbillig, weil er sich in einem festen €-Abstand (0,41 Cent/kWh) zum "Sondervertrag A" bewegt. :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Erdgas : Gültige Preisanpassungsklauseln?
« Antwort #3 am: 21. Februar 2007, 22:26:04 »
@Cremer

Heute ist schon Aschermittwoch und ich komme mit Ihrer Logik immer noch nicht klar. :wink:

Die Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 BGB hat doch schlicht überhaupt nichts mit der Billigkeit gem. § 315 BGB zu tun, eher mit Gerechtigkeit, wenn der eine Vertragsteil versucht, den anderen mit seinen AGB über den Tisch zu ziehen, indem entgegen den Geboten von Treu und Glauben nur eigene Interessen verfolgt werden, ohne für den anderen Teil einen Ausgleich zu schaffen.

Vielleicht lesen Sie einmal in Ruhe etwa das Urteil des BGH vom 13.12.2006 - VIII ZR 26/05, um die Dinge ggf. wieder etwas klarer zu sehen. :wink:

 

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