Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Vertragsrecht oder Wohn-Grundrechtschutz?
DieAdmin:
@Kampfzwerg,
hab ich an irgendeiner Stelle anderes behauptet ? Wenn ja, dann bin ich von Ihnen missverstanden worden.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, das Mieter, die über die Nebenkostenabrechnung mit Ihren Vermieter abrechnen, in Streitfall nicht über das "Vertragsrecht" abgesichert sind.
Kampfzwerg:
na super! hätte ich mir die Arbeit ja schenken können :wink:
Dann sind wir uns einig :D
Aber das Missverständnis lag in Ihrem kleinen Wörtchen "ob" das Vertragsrecht greift begründet
DieAdmin:
--- Zitat ---na super! hätte ich mir die Arbeit ja schenken können :wink:
Dann sind wir uns einig :D
--- Ende Zitat ---
Ich hatts vergessen extra nochmal zu schreiben, dass ich dem zustimme :) Hätt ich wohl tun sollen :oops:
--- Zitat ---Aber das Missverständnis lag in Ihrem kleinen Wörtchen "ob" das Vertragsrecht greift begründet
--- Ende Zitat ---
Da meinte ich das aus der Sicht des Mieters. Die Sichtweise ist mir näher. Da ich ja selbst einer bin und mal durch Wohnungswechsel in eine entsprechende Situation kommen könnt.
Aber prima, dass wir dies klären konnten :wink:
Kampfzwerg:
Finde ich auch!
Vielleicht hilft der Wortwechsel ja dem einen oder anderen Verunsicherten!
Dann diente das Missverständnis wenigstens einem guten Zweck :lol: :lol:
Schönen Feierabend :wink:
Rob:
Hallo zusammen,
habe mich etwas zurückgehalten, um dem Geiste Anderer freien Lauf zulassen :D .
In meinem konkrete Fall ists nun Vertragsrecht, da ich Eigentümer bin. Gut für mich, da abgedeckt.... .
Aber ich denke, die Mieter unter uns danken der ausführlichen Erklärung!
Schönen Tag noch,
der Rob
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