Energiepreis-Protest > GEW Wilhelmshaven
Gaspreiserhöhung der GEW Wilhelmshaven um 6%
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BuPe:
Hallo!
Unser Energieversorger, die GEW Wilhelmshaven, hat ihre geplante Erhöhung von 9% auf 6% zurücknehmen müssen. Trotzdem habe ich per Musterbrief Einspruch erhoben. - Als Antwort bekam ich heute die üblichen Textbausteine mit Verweis auf die böse Inflation seit 1985 (angeblich 38% bis heute) und die böse Steuer bei jedoch gleichzeitig zugegebener Erkenntnis, dass die Gaseinkaufspreise in diesem Zeitraum um 3% gesunken seien. Weiter wird behauptet, dass ohne die Steuererhöhungen die Gaspreise heute sogar um 16% niedriger wären. Also das Übliche, der \'schwarze Peter\' wird an die Politik weitergereicht. - Interessant finde ich jedoch den Schlusssatz, der da lautet:
--- Zitat ---\"Unabhängig davon, dass unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir zudem der Ansicht, dass wir als lokales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen.\"
--- Ende Zitat ---
Und das wäre auch schon meine Frage, ist DAS etwa richtig? - Vielen Dank und mfG +++
RR-E-ft:
Das Zitat Ihres Versorgers trifft nicht zu.
Man möge Ihnen die Stelle im BGB nachweisen, wonach Ihr Versorger von den Bestimmungen des § 315 BGB suspensiert sei. Die Bestimmung gilt vielmehr für jeden, der einseitig Preise bestimmt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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