Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BEW Wipperfürth  (Gelesen 12198 mal)

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Offline zumonkelpaul

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BEW Wipperfürth
« am: 21. Februar 2007, 14:07:06 »
Kundeninfo vom 05.02.07


"Gaspreissenkung zum 01. April 2007


Sehr geehrte XXX,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die BEW zum 01. April 2007 den Arbeitspreis für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas. sowie für die Vollversorgung, um 0,4 Cent je kWh (netto) senkt . Wir geben damit unsere günstigeren Beschaffungskonditionen an Sie weiter.

Selbstverständlich steht die BEW dem Wettbewerb aufgeschlossen gegenüber. Wir werden alle Chancen in der Beschaffung nutzen, um unseren Kunden dauerhaft wettbewerbsfähige Angebote unterbreiten zu können......bla..bla..bla......

Die uns vorliegenden Prognosen für das dritte Quartal lassen auf eine weitere Absenkung zum 01. Juli 2007 hoffen. Wir werden Sie hierüber fristgerecht informieren. Informationen über Serviceleistungen, Produkte und Preise hält BEW auf ihrer Homepage www.bergische-energie.de
bereit .
Gerne stehen wir Ihnen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung

Anbei erhalten Sie das ab 01. April 2007 gültige Preisblatt .

Mit freundlichen Grüßen
BEW
Bergische Energie. und Wasser- GmbH"


Besser als nix  ;-)

gruß onkelpaul

Offline taxman

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BEW Wipperfürth
« Antwort #1 am: 21. Februar 2007, 15:24:16 »
Zitat von: \"zumonkelpaul\"
Besser als nix  ;-)


Aber auch nicht viel !!!

Durch den Unbilligkeitseinwand bewegen sich bei mir die *Einbehalte/Ersparnisse* bei ca. 1,8 - 2 Ct. !!!!

Rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

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BEW Wipperfürth
« Antwort #2 am: 21. Februar 2007, 15:32:56 »
@taxman

Das will noch nichts heißen.

Schließlich können die Preise bei dem anderen Unternehmen von Anfang an unter denen des eigenen Versorgers liegen, sogar um mehr als 2 ct/ kWh (netto).

Merke: Es ist alles relativ.

Offline taxman

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BEW Wipperfürth
« Antwort #3 am: 21. Februar 2007, 15:59:39 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@taxman

Das will noch nichts heißen.

Schließlich können die Preise bei dem anderen Unternehmen von Anfang an unter denen des eigenen Versorgers liegen, sogar um mehr als 2 ct/ kWh (netto).

Merke: Es ist alles relativ.


Herr Fricke,

Sie haben Recht!

Eben wegen der Relation wollte ich meine Erfahrungswerte ins Spiel bringen um Paul die Relation der Gaspreisminderung seines Versorgers klar zu machen.

Vielleicht ergibt die von uns eingeforderte  Billigkeitsprüfung eine Gaspreisrelativitätstheorie!  :D  :D  :D

Symbadisch-rebellische Grüße
taxman
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Offline RR-E-ft

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BEW Wipperfürth
« Antwort #4 am: 21. Februar 2007, 16:23:00 »
@taxman

Nach den Feststellungen des BKartA ist bisher nur klar, dass die Erdgaspreise insgesamt unüblich überhöht sind, im europäischen Vergleich steuer- und abgabenbereinigt sehr hoch liegen, also relativ teuer sind, auch gegenüber den Brennstoffkosten für Heizöl.

Relativ billig sind demgegenüber lediglich die Begründungen der Gaswirtschaft zur Rechtfertigung des hohen Preisniveaus. :wink:

Offline marcelvs

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BEW Wipperfürth
« Antwort #5 am: 27. März 2007, 11:23:33 »
Hallo,
ich schreibe mal im Namen meiner kleinen Firma....

Wir sind ein KMU Unternehmen und haben die letzten zwei GAS Preiserhöhungen nicht akzeptiert. Dieses wurde immer schriftlich gemacht und auch bestätigt.
Als erstes versuchte man uns über eine Zahlungserrinerung im Dezember 2006 die nicht akzeptierte Erhöhungen von Januar 2006 nachzufordern. Da wir dieses aber nochmals schriftlich klargestellt haben ist  diese nicht weiter verfolgt worden. Dann versuchte die BEW mit der Jahresabrechnung Ihre Erhöhung durchzusetzten. Diesem haben wir wieder schriftlich wiedersprochen und unsere verbrauchsgenaue Abrechnung erstellt. Auch haben wir auf den Verbrauchswerten 2006 eine genau Übersicht der Abschlagssummen für 2007 erstellt. Diese wurde auch erstmal akzeptiert und wieder ein Hinweis das im März ein Gerichtsurteil zu diesem Thema kommen wird und wir müssen dann "alles" nachzahlen.... Bis jetzt ist nichts passiert.

Nun bekommen wir ein Androhung zur Einstellung der Versorgung mit GAS & Wasser.  

Was kann und vorallem was muss ich tun!

Über Infos würde ich mich freuen....

Offline RR-E-ft

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BEW Wipperfürth
« Antwort #6 am: 27. März 2007, 13:11:57 »
@marcelvs

Welche Schritte in einem solchen Fall dringend zu unternehmen sind, ist hinlänglich beschrieben.

Offline marcelvs

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BEW Wipperfürth
« Antwort #7 am: 27. März 2007, 13:25:30 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@marcelvs

Welche Schritte in einem solchen Fall dringend zu unternehmen sind, ist hinlänglich beschrieben.


Sorry ich finde leider nichts passendes oder 40 Threads....

gibt es einen Link?

Vielen Dank!

Offline Thomas S.

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BEW Wipperfürth
« Antwort #8 am: 27. März 2007, 15:17:26 »
http://www.energieverbraucher.de/itid__1717/

Bei Androhung mit Termin sicherheitshalber schon mal Kontakt zu einem Anwalt pflegen, es muß manchmal schnell gehen.

Und im Forum "Gerichturteile zum..." nach aktuellen Entscheidungen nachsehen, z.B. "Urteil LG Koblenz: Androhung der Stromsperre unzulässig".

Offline marcelvs

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BEW Wipperfürth
« Antwort #9 am: 13. August 2007, 14:59:00 »
Hallo,

ich habe jetzt einen schönen Brief mit Bezug auf das Urteil Viii ZR 36/06 erhalten.

Wie kann / muss ich mich verhalten???

So wie ich das Urteil verstehe, ist das Urteil nicht auch alle \"kunden\" umsetzbar oder?

Danke!

MfG

Marcel

Offline marcelvs

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BEW Wipperfürth
« Antwort #10 am: 17. September 2007, 09:50:50 »
So nachdem wir wieder eine Mahnung erhalten habe, mit kleiner \"Speerandrohung\" habe ich natürlich geantwortet und eine tolle Antwort innerhalb von nur 1 min erhalten.

Aber seht selber:

******************************************

Sehr geehrter Herr XXX,

wir haben Ihre Korrespondenz natürlich nicht übersehen.

Unsere Rechtsauffassung wurde hinreichend validiert.

Ihren weiterhin geäußerten Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB haben wir vernommen. Die Zumutbarkeit weiterer Stellungnahmen ist bei weitem ausgereizt. Das Gaspreisurteil hat über den Einzelfall weit hinausgehende Bedeutung. Dieses Urteil entfaltet für die Rechtssprechung eine faktische Bindungswirkung. Die Rechtsanwendung der Instanzgerichte hat sich im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an dieser höchstrichterlichen Rechtssprechung auszurichten.

Wir geben zu bedenken, dass wir mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfertestat den Nachweis der gewinn-neutralen Umlegung der gestiegenen Bezugskosten erbracht haben und somit eine Bejahung der Billigkeit herbeiführen konnten. Die Bedenken der Unbilligkeit nach § 315 BGB sind somit obsolet.

Wir beabsichtigen, rückständige Beträge aus Gaslieferungen über den Klageweg einzufordern.

Sollten Sie die eigenmächtige Rechnungskürzung weiterhin aufrechterhalten, sehen wir uns gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten, wodurch zusätzliche Kosten zu Ihren Lasten entstehen werden.

Über eine etwaige Klage werden Sie unterrichtet – eine Zählersperre kommt bis zu dieser Entscheidung nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Mahnwesen

Sonnenweg 30
51688 Wipperfürth

**********************************************

und nun????

Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr mich mit den Rumzustreiten und wollte schon einen \"Lösungsweg\" finden aber jetzt???

Gruss M

Offline kamaraba

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BEW Wipperfürth
« Antwort #11 am: 17. September 2007, 10:50:06 »
siehe hier

Zitat
Die Zumutbarkeit weiterer Stellungnahmen ist bei weitem ausgereizt.

Denken Sie doch genauso...... ;)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline OTTO

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BEW Wipperfürth
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2007, 01:27:28 »
Eigentlich habe ich ja keine Lust mehr mich mit den Rumzustreiten und wollte schon einen \"Lösungsweg\" finden aber jetzt???

Genau das erwarten die Herren.
Die Zermürbungstaktik darf nicht aufgehen.
Zu Ihrer INFO: Dieser Brief ist ein Standart Brief den viele „Zahlungsverweigerer“ im Versorgungsgebiet der BEW erhalten haben. Sie sind nicht alleine es gibt noch viele die sich gegen die Praktiken der BEW in Wipperfürth / Wermelskirchen und Hückeswagen wehren.

Mit den Besten Grüßen

aus dem Oberbergischen

 

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