Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertragskunden Argumentationshilfen

<< < (4/7) > >>

eislud:
@Evitel2004
Die überaus nützliche Arbeit von Kampfzwerg zielt darauf ab, eine grundsätzliche Argumentationshilfe für Sondervertragskunden zu schaffen. Ich, wie auch vermutlich viele andere, nutzen diese Zusammenstellung als gerafftes Nachschlagewerk zum Thema. Für eine Einzelfalldiskussion erscheint hier meines Erachtens überhaupt kein Platz.

Wenn Du Dich meiner Meinung anschließen kannst, dann wäre es klasse, wenn Du die Einzelfalldiskussion in einen eigenen Thread heben könntest?
Danke, und noch ein schönes Wochenende.

Gruss eislud

Kampfzwerg:
@Evitel2004
Ich schliesse mich @Eislud gerne an und fände es ebenfalls sehr schön, wenn die Einzelfalldiskussion verschoben werden könnte, so dass der informative Charakter des \"Threads\" erhalten bleibt.
Vielen Dank  ;)
2x

@Eislud
Ein herzliches MERCI vielmals  :]

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg

@Evitel2004
Ich schliesse mich @Eislud gerne an und fände es ebenfalls sehr schön, wenn die Einzelfalldiskussion verschoben werden könnte, so dass der informative Charakter des \"Threads\" erhalten bleibt.
Vielen Dank  ;)

--- Ende Zitat ---

@Kampfzwerg,

längst geschehen ;). Die beiden Beiträge sind raus.

Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?

Damit andere User auch wissen (können), dass es sich um ein Sammelthread handelt, wäre im Eröffnungbeitrag ein entsprechender Hinweis bestimmt hilfreich. Textvorschläge kann ich auf Wunsch gern oben einfügen.

Kampfzwerg:
Ergänzung:

mit kleiner Anmerkung: Ich persönlich schätze diese Ironie  :)

Herr Fricke schrieb:

--- Zitat ---Der anwaltlich vertretene Verbraucher wies nochmals darauf hin, dass ein Sonderabkommen besteht und EVA deshalb nicht berechtigt sei, die Preise einseitig abzuändern, vielmehr die Vertragsabschluss (1995) vereinbarten Preise gelten. Man könne die Causa aber gern nach allen Regeln der Kunst vor den Gerichten/ Kartellbehörden mustergültig durchexerzieren, wie der Anwalt des Verbrauchers freundlich aber bestimmt wissen ließ.
--- Ende Zitat ---

EVA gibt Verbraucher Recht und Geld zurück- Leuchtendes Beispiel für die gesamte Branche

Kampfzwerg:
Ergänzung:

LG Verden Urt. v. 05.07.07 - 5 O 419/06

http://www.agfw.de/typo3conf/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=fileadmin/dokumente/rec/LG_Verden_070705_5O419-06.pdf&t=1185985934&hash=714c9b24bf1abe47b32edb10c89e4788


Kommentar von RR-E-ft:

Das LG Verden hat eine Klage eines Verbraucherverbandes gegen eine Preisänderungsklausel in Sonderverträgen abgewiesen. Das Gericht meint, eine Bezugnahme auf § 4 AVBGasV in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspreche dem Transparenzgebot und stelle gem. § 307 BGB keine unangemessene Benachteiligung dar. Die Entscheidung ist berufungsfähig.

Dieses Urteil steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes:

BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03 unter II 2 a)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln