Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)  (Gelesen 6964 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Abraham

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)
« am: 03. Januar 2005, 18:31:58 »
Hallo!

Seit einem Jahr beziehen wir Gas im Rahmen eines Sondervertrages für  Heizkessel bis 30 kW durch die SWB. Daher können wir nur auf die Preise ab 01.01.2004 zurückgreifen.

Preise (netto)  __     SV1   __        SV2
ab

01.01.2004 __     3.50 ct   __      3.10 ct
01.10.2004 __     3.85 ct      
01.01.2005 __     4.20 ct   __      3.80 ct

Das entspricht einer Gesamterhöhung (Netto-Preise) bei SV1 von 20% in zwei 10%-Schritten und bei SV2 von 22.5%. Die Grundpreise wurden nicht erhöht.

Im Liefervertrag ist im §2 Punkt 2 folgender Absatz enthalten:

Zitat

Die SWB sind berechtigt, die Gaspreise zu ändern wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der SWB erfolgt.


Wie sich die Bezugspreise des Vorlieferanten geändert haben, hat man uns natürlich nicht mitgeteilt.

Wir werden den Musterbrief auf jeden Fall abschicken, befürchten jedoch dann die Kündigung des SV und die Belieferung nach Grundpreistarif (nach den neuen Tarifen etwa 7% mehr als SV1). Wäre das denkbar, oder ist der Versorger verpflichtet nach dem günstigsten Tarif zu beliefern.

Weiterhin sind wir unschlüssig, ob wir die erste Erhöhung akzeptieren und bei der Zweiten Unbilligkeit  einwänden sollen oder gleich gegen beide.

In der Zeitungsannonce zur Preiserhöhung ab 01.01.2005 teilte die SWB mit:

Zitat

Eines können wir heute versprechen:
Sollten sich die am Ölpreisindex orientierten Einkaufskonditionen für Erdgas im kommenden Jahr verbessern, werden wir die Tarife umgehend senken.


Ja,ja Elvis lebt....

Viel Erfolg für 2005!
Abraham

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)
« Antwort #1 am: 03. Januar 2005, 23:11:32 »
@ Abraham

Widerspruch einlegen gemäß Musterbrief bezogen auf die Erhöhung vom 1.10.2004 mit einer zugestandenen Prfeianhebung von 2%.

Auch bei mir (STadtwerke Bad Kreuznach) wurden die Preise zum 1.10.2004 um 2,49% und zum 1.1.2005 erneut um 9,86% erhöht. Die zweite Erhöhung habe ich komplett abgelehnt mit der Begründung, dass gemäß Billigkeit nur eine Erhöhung im Jahr von 2% akzeptiert werden.

Befürchten brauchen Sie eigentlich nichts. Warten Sie\'s ab wie die SWB sich äußern werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)
« Antwort #2 am: 05. Januar 2005, 00:36:33 »
Lesen Sie unter dem Beitrag \"Aufgelaufene Beträge am Jahresende- und dann?\"

Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Abraham

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 25
  • Karma: +0/-0
Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)
« Antwort #3 am: 15. Januar 2005, 10:58:17 »
Hallo!

Ich habe soeben das Schreiben der SWB auf meinen Einwand der Unbilligkeit nach § 315 erhalten.

Hier ein kleiner Ausschnitt aus dem Schreiben:

Zitat

Die deutschen Importeure, von denen wir das Erdgas kaufen, haben zum 4. Quartal 2004 die Bezugspreise deutlich erhöht. Die von uns vorgenommene Anhebung der Kundepreise entspricht der Entwicklung auf der Bezugsseite sowie der allgemeinen Marktentwicklung. Sie hält sich deshalb im Rahmen des uns nach § 315 BGB zustehenden Ermessungsspielraums bei Festlegung des Erdgaspreises.

Eine Unbilligkeit nach § 315 BGB ergibt sich nicht bei der Anpassung der Kundenpreise, wenn diese Anpassung aufgrund von Preiserhöhungen des Vorlieferanten im Rahmen der abgeschlossenen Verträge erfolgt.


Aha, da haben wir es, es entspricht also auch der allgemeinen Marktentwicklung. Da können wir ja gleich die nächste Preisspirale einläuten. Interessant finde ich auch den Satz über den Ermessungsspielraum. Das bedeutet ja, die SWB hätten noch höhere Preise bzw. auch niedrigere Preise verlangen können. Jetzt möchte ich aber wirklich Zahlen sehen.

[Ironie]
Aber nachdem man mir nun die Billigkeit nachgewiesen hat (deutliche Preiserhöhung auf der Bezugsseite rechtfertigen 20%-Nettopreiserhöhung auf der Kundenseite) und der Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB gar nicht in meinem Fall zieht ( wenn Preisanpassung im Rahmen abgeschlossener Verträge mit Vorlieferanten erfolgen), bleiben mir ja nur noch drei Möglichkeiten:

1. Bezahlen
2. Energieträger wechseln
3. frieren
[/Ironie]

Im Ernst, wenn mir meine Stadtwerke deren Preisanstieg überprüfbar darlegen würden, wäre mein Verständnis für deren Haltung vorhanden.  Aber die Kundenpreise lapidar mit deutlichen Steigerungen auf der Bezugsseite zu erklären, erscheint mir doch deutlich zu wenig haltbar.

Ich werde in einem weiteren Schreiben meinen Einwand der Unbilligkeit aufrechterhalten. Die nächste normale Abrechnung müsste im Oktober erfolgen, bis dahin wird sich sicher diesbezüglich noch einiges klären.

Für weitere Anregungen bezüglich des Antwortschreibens wäre ich dankbar.

Viel Erfolg!
Abraham

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Gaspreiserhöhung Stadtwerke Bonn (SWB)
« Antwort #4 am: 17. Januar 2005, 12:30:38 »
@Abraham

Ihr Versorger hat selbst eingeräumt, dass es sich bei seiner Entscheidung zur Preiserhöhung um eine Ermessensentscheidung handelt, die im Zweifel immer der Billigkeit gem. § 315 BGB entsprechen muss.

Den Nachweis der Billigkait hat Ihnen Ihr Versorger noch nicht erbracht.

Dies geht nur anhand der offen zu legenden Kalkulationsgrundlagen.

Wie sollten Sie auch überprüfen, ob Ihr Versorger in der Vergangenheit auch Preissenkungen im selben Umfange an Sie weitergegeben hat?



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz