Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: wie soll ich vorgehen  (Gelesen 12732 mal)

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Offline lolle1

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wie soll ich vorgehen
« am: 29. August 2006, 11:32:29 »
Hallo
ich verfolge dieses thema jetzt schon etwas länger. gerne würde ich mich auch daran beteidigen, weiß aber nicht so recht wie und wo ich anfangen soll...
habe soweit alle seiten gelesen, aber irgendwie bin ich trotzdem nicht weitergekommen :oops: alles ist so verwirrend und sooo viel...
kann ich heute überhaupt noch einwände geltend machen obwohl ich bis zum heutigen zeitpunkt die erhöungen gezahlt habe ? was wenn noch 2 zahlungen offen sind ? ( durch finanzielle schwierigkeiten stehen noch 2 zahlungen aus)
kann ich den vordruck noch benutzen ?

hoffe auf eure hilfe
lg lolle1

Offline lolle1

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #1 am: 29. August 2006, 11:38:29 »
ich sollte vielleicht noch dazu schreiben das wir zu den stadtwerken herford gehören
das selbe interessiert mich übrigends auch beim strom

Offline RR-E-ft

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #2 am: 29. August 2006, 14:16:55 »
Bitte: Erst lesen, dann schreiben

§ 315 BGB ist für Verbraucher, die einbehaltene Beträge vorsorglich beiseite legen.

Offline lolle1

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #3 am: 29. August 2006, 16:46:15 »
ok, das hab ich soweit verstanden :roll:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Vordrucke/Flugblatt_Januar_06.pdf
bei der berechnung happert es, etwas mach ich falsch, weiß nur nicht was... könnte mir jemand noch erklären wie ich nun genau den abschlagsbetrag ausrechnen kann ?
die vordrucke sind alle noch aktuell und kann ich benutzen ?

lg lolle1

Offline lolle1

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #4 am: 29. August 2006, 17:28:02 »
habe also auf meiner abrechnung 05
jahresverbrauch kwh  43.676,000
den multipliziere ich mit dem netto preis kwh von september
* 0,03520
macht 1537,3952
teile durch 100
macht 15,373952
plus netto grundpreis vor 1.10.04,
den finde ich nicht, habe auf meiner abrechnung lediglich stehen:
grundpreis 01.01.04-31.12.04  14,000kw * 3,60000eur/365 50,40
und darunter nochmal
grundpreis 01.01.04-31.12.04                  74,40000eur/365 74,40

wenn ich jetzt mal über den daumen 174,80 zusammenrechne
sind 190,173952
mal 1,16 macht 220,60178432 durch 11
macht 20,054....    wo rechne ich falsch ???

Offline DieAdmin

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #5 am: 29. August 2006, 17:31:46 »
Zitat von: \"lolle1\"
habe also auf meiner abrechnung 05
jahresverbrauch kwh  43.676,000
den multipliziere ich mit dem netto preis kwh von september
* 0,03520
macht 1537,3952
teile durch 100
macht 15,373952
plus netto grundpreis vor 1.10.04,
den finde ich nicht, habe auf meiner abrechnung lediglich stehen:
grundpreis 01.01.04-31.12.04  14,000kw * 3,60000eur/365 50,40
und darunter nochmal
grundpreis 01.01.04-31.12.04                  74,40000eur/365 74,40

wenn ich jetzt mal über den daumen 174,80 zusammenrechne
sind 190,173952
mal 1,16 macht 220,60178432 durch 11
macht 20,054....    wo rechne ich falsch ???


Warum durch 100? Wenn ich das richtig sehe, ist das schon der Centpreis umgewandelt in Euro. Ist der Preis pro Kw/h 3,52 Cent also  0,0352 Euro.

Und ist das schon mit oder ohne MwSt?

Und nochmal "edit": Auch den Umrechnungsfaktor beachten, der die Zählerdifferenz in KW umrechnet

Offline lolle1

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #6 am: 29. August 2006, 18:27:14 »
gut, das wären dann 180,56 plus 16%    gleich 209,45.

Und nochmal "edit": Auch den Umrechnungsfaktor beachten, der die Zählerdifferenz in KW umrechnet

was meinst du damit ?
was  ist mit dem grundpreis ? muß ich beide zusammenrechen ?

Offline DieAdmin

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #7 am: 08. September 2006, 20:34:42 »
Zitat von: \"lolle1\"
gut, das wären dann 180,56 plus 16%    gleich 209,45.

Beachte der Gesamtpreis ist 1537,40 Euro netto. Diesen dann durch die Anzahl der Abschlagszahlungen (steht auf der Rechnung) teilen

Zitat von: \"lolle1\"
was meinst du damit ?
was  ist mit dem grundpreis ? muß ich beide zusammenrechen ?

Wie sich genau der Grundpreis zusammensetzt, das kann man sich evtl nochmal vom Energieversorger erklären lassen (evtl. auch auf Website) oder auf http://www.verivox.de/gas/gasanbieter.asp da nach dem Anbieter und dem Tarif suchen, da bin ich bei meinem fündig geworden. Aber beachte Verivox gibt das Brutto an (MwSt ist schon enthalten)

Offline HHeinz

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #8 am: 09. September 2006, 00:54:37 »
Hallo Lolle1,
ich möchte Dich nicht entmutigen und schließlich ist das ja ein Forum für niedrigere Energiepreise aber Geldnot und Zahlungsverzug sind nicht unbedingt die besten Vorausetzungen für eine Auseinandersetzung mit dem Energieversorger.
Es muß auch nicht so sein, daß evtl. anfallende Kosten durch die Auseinandersetzung mit dem Energieversorger alleine aus dem Einbehalt der Preisdifferenzen (vor)finanziert werden können.

Offline Norman

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #9 am: 13. September 2006, 11:10:46 »
Guten Tag,

ich hab dann auch mal ne Frage, hoffe dass ich hier einigermaßen richtig bin. Wenn nicht kanns gerne verschoben werden.

Muss ich bei einem Einspruch der Unbilligkeit der Strompreise für jede Erhöhung der letzten 3 Jahre so einen Musterbrief fertig machen? Oder schreibe ich einen Musterbrief für die letzten 3 Jahre?
Im Musterbrief selbst bezieht man sich ja auf die letzte Erhöhung??

Es grüßt Norman

Offline DieAdmin

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #10 am: 13. September 2006, 16:43:02 »
Zitat von: \"Norman\"
Guten Tag,

ich hab dann auch mal ne Frage, hoffe dass ich hier einigermaßen richtig bin. Wenn nicht kanns gerne verschoben werden.

Muss ich bei einem Einspruch der Unbilligkeit der Strompreise für jede Erhöhung der letzten 3 Jahre so einen Musterbrief fertig machen? Oder schreibe ich einen Musterbrief für die letzten 3 Jahre?
Im Musterbrief selbst bezieht man sich ja auf die letzte Erhöhung??

Es grüßt Norman


Hallo Norman,

ich zitiere dazu aus dem Textbaustein Nr. 74 von Herrn Fricke :)

Zitat
"Man sollte es nicht an der Erhöhung festmachen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, den jeweils erhöhten Preis,
bestehend aus Grund- und Arbeitspreis insgesamt als unbillig zu rügen.

Also nicht der Erhöhung widersprechen, sondern den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Arbeits- und Grundpreis insgesamt
 als unbillig rügen und sich gem. § 315 BGB auf dessen Unverbindlichkeit berufen.

Dann wird deutlich, dass das auch, soweit es sich nicht um individuell vereinbarte Preise handelt, losgelöst von einer Preiserhöhung
 möglich ist (BGH Urt. v. 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und v. 05.02.2003, VIII ZR 111/02; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006, 7 U 194/04).

Offline joebi

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #11 am: 15. Oktober 2006, 13:32:25 »
Hallo Zeus.
Wo finde ich die Textbausteine von Herrn Fricke ?
Freundliche Grüsse
joebi

Offline DieAdmin

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wie soll ich vorgehen
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2006, 20:38:46 »
Zitat von: \"joebi\"
Hallo Zeus.
Wo finde ich die Textbausteine von Herrn Fricke ?
Freundliche Grüsse
joebi

Hier beispielsweise: Rechnungsbetrag der Jahresrechnung 05/06 gekürzt

Bitte nicht \"Zeus\" nennen, da denke ich immer, mein Hund wird angesprochen ;)

 

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