Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach Prüfung der Vereinskasse festgestellt  (Gelesen 3379 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Tunnelkönig

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Nach Prüfung der Vereinskasse festgestellt
« am: 19. Februar 2007, 12:01:47 »
Bei der Prüfung unserer Vereinskasse ist mir aufgefallen, dass wir im letzten Jahr zu einem Gaspreis von brutto 80,60 €/100 für 4188 Liter beliefert wurden. Ich denke das ist Wucher. Eben habe ich mir die Verträge aus 1999 angesehen und festgestellt, dass wir für einen Preis von 4408 DM damals einen Nutzungsvertrag unterschieben haben. Der damalige Unterzeichner für den Verein versichert mir aber, dass der unterirdische Tank gekauft wurde. Dies geht aber aus dem Vertrag nicht hervor. Lt. diesem Vertrag sind wir 10 Jahre an die W.... gebunden. Die Vertragsbedingungen besagen aber, dass zu marktgerechten und wettbewerbsfähigen Preisen geliefert werden muss. Kennt jemand solche Verträge und kann mir sagen, wer recht hat ? Muss ich mich weiterhin zu einem sochen Preis beliefern lassen?

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Nach Prüfung der Vereinskasse festgestellt
« Antwort #1 am: 19. Februar 2007, 21:08:44 »
Dieses Problem, dass da einer meint, er hätte einen Tank gekauft und dann doch nur die Nutzungsrechte, nicht aber das Eigentumsrecht daran erworben hat, dieses Problem gibt es leider nicht nur einmal.
Es scheint auch in diesem Fall so zu sein.

Wenn sie im Besitz der Tankunterlagen, z.B. des Tankprüfbuches sind, dann sind die Chancen groß, dass sie auch Eigentümer sind. Haben sie kein Tankprüfbuch, so liegt das offensichtlich bei ihrem Vertragspartner.

Dei Versicherung des damaligen Unterzeichners nutzt da sehr wenig.

Ein kleiner Trost. Alle 10 Jahresverträge sind in der Regel nichtig. Sie haben können auch vor Ablauf dieser 10 Jahre kündigen.
Sie müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass bei Auflösung  des Vertrages der Eigentümer W... seinen Tank wieder zurückhaben will. Alle damit verbundenen Kosten werden sie selbst zu trage haben.
Bzgl. der wirklich hohen Preise ist zu raten, diese mit dem Hinweis auf die Höhe erst einmal nicht sofort zu bezahlen. Fordern sie den Händler auf, die Grundlage für diese Preise offenzulegen und damit diese Preise zu rechtfertigen. Das wird ihm etwas schwer fallen.

H. Watzl

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz