Dieses Problem, dass da einer meint, er hätte einen Tank gekauft und dann doch nur die Nutzungsrechte, nicht aber das Eigentumsrecht daran erworben hat, dieses Problem gibt es leider nicht nur einmal.
Es scheint auch in diesem Fall so zu sein.
Wenn sie im Besitz der Tankunterlagen, z.B. des Tankprüfbuches sind, dann sind die Chancen groß, dass sie auch Eigentümer sind. Haben sie kein Tankprüfbuch, so liegt das offensichtlich bei ihrem Vertragspartner.
Dei Versicherung des damaligen Unterzeichners nutzt da sehr wenig.
Ein kleiner Trost. Alle 10 Jahresverträge sind in der Regel nichtig. Sie haben können auch vor Ablauf dieser 10 Jahre kündigen.
Sie müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass bei Auflösung des Vertrages der Eigentümer W... seinen Tank wieder zurückhaben will. Alle damit verbundenen Kosten werden sie selbst zu trage haben.
Bzgl. der wirklich hohen Preise ist zu raten, diese mit dem Hinweis auf die Höhe erst einmal nicht sofort zu bezahlen. Fordern sie den Händler auf, die Grundlage für diese Preise offenzulegen und damit diese Preise zu rechtfertigen. Das wird ihm etwas schwer fallen.
H. Watzl