Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Änderung AGB zum 1.04.07

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harzer6:
Hallo,
habe schon vor ca. 2 1/2 Jahren den ersten Widerspruch aufgesetzt. Die von mir geforderten geringeren Abschläge wollte die GASAG nicht akzeptieren. Momentan rechne ich halbjährlich selbst ab und überweise dann.  
Bin jetzt etwas verunsichert, was es mit den neuen besonderen Geschäftsbedingungen für GASAG-Aktiv ab 1.04.07 auf sich hat.

harzer6:
Hallo,
nun ist genau der befürchtete Fall eingetreten: Die GASAG verweißt auf die o.g. Klausel eines Sonderkündigungsrechtes bei Widerspruch zu den neuen Preisen.  Was könnte nun passieren? Standardtarif?
Erinnert irgendwie an die Aktion aus 2005, wo man Kunden, die den Einzug der Beträge nicht akzeptierten, auch kündigen wollte und dann einen Rückzieher machte.

Gruß aus Berlin

eislud:
@harzer6
Vertragsvereinbarungen können nicht einseitig von einer der Parteien geändert werden. Die Änderungen der AGB von Gasag werden nur dann wirksam, wenn Du den Änderungen explizit zustimmst. Ein Schweigen bei Privatpersonen gilt nicht als Zustimmung.

Also, lass die Gasag sich ruhig weiter auf das Sonderkündigungsrecht berufen, einfach ignorieren und das Schreiben abheften.

Solange keine wirksame Kündigung des Vertrages erfolgt, gilt das was im Vertrag ursprünglich vereinbart wurde.  

Gruss eislud

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