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Autor Thema: Regionalgas Euskirchen + 15,87 %  (Gelesen 5239 mal)

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Offline MartinS

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Regionalgas Euskirchen + 15,87 %
« am: 03. Januar 2005, 17:26:36 »
Hallo!

Unser Gasversorger, die Regionalgas Euskirchen, hat zum 1.1.2005 die Erdgasbezugspreise um stolze 15,87 % angehoben. Dabei stieg der Arbeitspreis von (netto) 3,15 Ct. auf 3,65 Ct.
\"Natürlich\" wurde dem Kunden dies erst am 30.12.2004 (Zustellung des Briefes) mitgeteilt. Ist ja echt nett, dass man noch vor der Erhöhung davon erfahren darf.
Wir sind nun auch entschlossen, Widerspruch gegen diese Erhöhung einzulegen. Allerdings wissen wir noch nicht genau, ob wir unter Vorbehalt zahlen (wie es die Verbraucherzentralen raten) oder ob wir die Zahlung der erhöhten Beträge ganz verweigern sollen (wie es vom Bund der Energieverbraucher empfohlen wird).

Zunächst mal eine Frage: Gibt es Fristen, bis wann der Widerspruch eingelegt werden muss ?

Übrigens habe ich in der Liste der Einwender mittlerweile auch einige \"Opfer\" gesehen, die in den Versorgungsbereich der Regionalgas Euskirchen fallen dürften.
Vielleicht können wir ja einmal Kontakt aufnehmen, um in der Sache mit diesem Anbieter Erfahrungen auszutauschen.
Hat jemand von dort auf seine Einwendung schon eine Antwort? Und welchen Weg habt Ihr dabei gewählt?

Grüße aus dem Rheinland

Martin S.
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Offline Cremer

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Regionalgas Euskirchen + 15,87 %
« Antwort #1 am: 03. Januar 2005, 23:05:56 »
Hallo MartinS

Ich würde zeitnah, in dieser Woche, Widerspruch einlegen, mit Vordruck der Musterbriefe wie in Energiepreise-runter.de runterzuladen ist. Gestehen Sie ihm 2% Erhöhung zu, alles andere lehnen Sie mit Verweis auf § 315 BGB ab.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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