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Autor Thema: Stadtwerke Rostock  (Gelesen 28612 mal)

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Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #15 am: 21. Februar 2007, 17:03:40 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@L938

Das hört sich klug an, ist es aber wohl nicht unbedingt:

§ 36 EnWG iVm. GasGVV gibt nur einen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung.

Wenn man etwa argumentiert, dass der alte Vertrag wegen § 32 Abs. 7 AVBGasV  nicht wirksam gekündigt wurde, so besteht ja der alte Vertrag ungekündigt fort, so dass man deshalb auf die Grundversorgung gar nicht angewiesen ist.....

Ansonsten müsste man wohl von Anfang an auch die Tariffestsetzung für die Grundversorgung als unbillig rügen und sich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen, hiernach entsprechend kürzen....

Und bitte nicht Unbilligkeit der Preiserhöhung, sondern Unbilligkeit der jeweils erhöhten Preise insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.

+++Over and out ++++ Ende der Durchsage. +++++


Ich habe meiner Auffasung nach nicht nur einen Anspruch auf Gasversorgung, die Stadtwerke sind verpflichtet mich zu versorgen und dieses bestehende Vertragsverhältnis zu welchem sie verpflichtet sind es einzuhalten wenn ich alle meine Bedingungen erfüllt habe, dürfen sie nicht durch eine Kündigung unterbrechen. Dann würden sie wie bereits geschrieben gegen §20 ("Pflicht zur Grundversorgung" steht da) verstoßen.
L

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #16 am: 21. Februar 2007, 17:13:15 »
@L938

Die Stadtwerke wollen doch gar keinen Anspruch auf Grundversorgung streitig machen.

Gekündigt werden sollen bisherige Sonderverträge verbunden mit der Alternative, sich entweder für einen neuen Sondervertrag oder aber für die Grundversorgung zu entscheiden und dem Kalkül, dass der Kunde sich für einen neu angebotenen Sondervertrag entscheiden wird und sich dabei auf einen Anfangspreis einigt, den er - wegen der Einigung - dann nicht mehr angreifen kann.

Ein Grundversorgungsvertrag lässt sich natürlich nicht kündigen und wird aber auch gar nicht gekündigt.

Womöglich liegt da ein Missverständnis vor:

Der Versorger ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Sondervertrag fortzuführen.

Das muss man alles sehr genau voneinander unterscheiden.

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #17 am: 21. Februar 2007, 17:22:08 »
Ich scan das morgen mal ein und stell es online damit man mal sieht was die Stadtwerke überhaupt geschrieben haben und wir vom gleichen reden. Sie kündigen mir nicht den Sondervertrag sondern das " bestehende Erdgaslieferverhältnis gemäß §20 der bla bla bla... Das ist in meinen Augen mein Grundversorgungsverhältnis.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #18 am: 21. Februar 2007, 17:31:23 »
@L938

Es ist vollkommen klar, dass bestehende (nichtschriftliche) Tarifkundenverträge gem. § 10 Abs. 1 EnWG 1998, die als Grundversorgung gem. § 36 EnWG fortgeführt werden, nicht gekündigt werden können, sondern eine Anpassung an die Bestimmungen der GasGVV allein durch öffentliche Bekanntmachung durch den Versorger zu erfolgen hat.

Diese Verträge sind im Übrigen unverändert fortzuführen. Ein Kündigungsrecht dann und wann, um einen Neuvertrag abzuschließen, besteht für das gesetzlich versorgungspflichtige Unternehmen dabei nicht.

Nur Sonderverträge können demnach gekündigt werden.

Bei Grundversorgungsverträgen einigt man sich schon auch auf keinen Anfangspreis, so dass alle Mühen des Versorgers zum genannten Kalkül von Anfang an ins Leere liefen. So unsinnig wäre bisher kein anderes Unternehmen vorgegangen.

Wenn ich mich recht entsinne, habe ich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock schon gemeinsam zu Mittag gegessen und es hörte sich nicht so an, als wenn dort die Unvernunft herrschen würde.

Schließlich hat man auch Widerspruchskunden in Frieden gelassen.

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #19 am: 22. Februar 2007, 09:21:00 »
Zitat von: \"L938\"
Ich scan das morgen mal ein und stell es online damit man mal sieht was die Stadtwerke überhaupt geschrieben haben und wir vom gleichen reden. Sie kündigen mir nicht den Sondervertrag sondern das " bestehende Erdgaslieferverhältnis gemäß §20 der bla bla bla... Das ist in meinen Augen mein Grundversorgungsverhältnis.


So, Seite 1:


Und Seite 2:


Viel Spass beim lesen.
L

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #20 am: 22. Februar 2007, 12:06:23 »
@L938

Das Schreiben ist tatsächlich sehr verwirrend und erscheint rechtlich wenig fundiert. Womöglich verfügen die Stadtwerke nicht über eine energierechtlich gut besetzte Rechtsabteilung.

Die Bestimmungen der GasGVV finden ausweislich § 1 GasGVV auf Sonderverträge keine Anwendung, so dass sich auch nicht aus § 20 GasGVV ergeben kann, dass bisherige Sonderverträge zu kündigen sind.

Es ist davon auszugehen, dass bisher ein Sondervertrag bestand, in dem Vereinbart war, dass die Bestimmungen der AVBGasV als AGB auf diesen Anwendung finden, so dass auch die Schriftform für Kündigungen gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV vertraglich vereinbart war.

Fraglich, ob die Kündigung des Sondervertrages deshalb dieser vertraglich vereinbarten Schriftsform entspricht.

Zugleich wurde ein neuer Sondervertrag angeboten, den man durch entsprechende Erklärung annehmen kann, nicht muss.

Wenn der bisherige Sondervertrag wirksam gekündigt sein sollte, und man das Angebot zum Abschluss eines neuen Sondervertrages nicht annimmt, geht es ab dem 01.04.2007 als Haushaltskunde in der Grundversorgung weiter.

Die Grundversorgungstarife lassen sich vorsorglich als unbillig rügen gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Für die Unbilligkeit spricht dabei schon, dass der Versorger für den selben Abnahmefall selbst günstigere Preise mit dem Sondervertrag anbietet.

Einen ähnlichen Fall im Strombereich verhandelt der BGH am 28.02.2007:

Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)

In jedem Falle werden die Stadtwerke Rostock also Haushaltskunden über den 01.04.2007 hinaus mit Erdgas beliefern.

Die Kunden haben es mit dem Unbilligkeitseinwand gem. § 315 Abs. 3 BGB dabei selbst in der Hand, dass sie jedenfalls nicht zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen werden können.

Offline Pelikan

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #21 am: 22. Februar 2007, 12:13:37 »
moin moin

Zitat
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Rostock schon gemeinsam zu Mittag gegessen


...nun ist endlich klar, warum der Gaspreis in Rostock gestiegen ist;-))
---------------------------------
Warum die bestehenden Verträge gekündigt werden sollen gibt GasGVV §20(1) nicht her. Allein der Verweis darauf zeigt doch, es hat nie irgendwelche Sonderverträge gegeben.

Nach "GasGVV § 1 Anwendungsbereich,"
"Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge,"
Und für früher abgeschlossene Verträge dann wohl nicht.

Eine Umstellung der Abrechnungseinteilungen erfordert auch keine neuen Verträge.

Für mich ein (untauglicher) Versuch, den Gasrebellen einen neuen, schlechteren Vertrag unterzuschieben.
Mit mir nicht.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #22 am: 22. Februar 2007, 12:26:54 »
@Pelikan

Das Essen hatte jeder selbst bezahlt.  :wink:

Vielleicht ist es so, dass die Stadtwerke es selbst schlicht gar nicht besser wissen.

Wer gut informiert ist, sich gut informiert, ist jedenfalls wohl davor gefeit, zur Zahlung unbillig überhöhter Erdgaspreise herangezogen zu werden.

Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.

Offline taxman

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #23 am: 22. Februar 2007, 12:54:01 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Die Verbraucher gut zu informieren, ist Aufgabe der Leute vor Ort.


Dies auch beim gemeinsamen Essen!  :D  :D  :D  :D
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #24 am: 22. Februar 2007, 13:52:28 »
@RR-E-ft
Danke für Deine auführliche und fundierte Einschätzung der Angelegenheit. Mit Deinem Einverständnis werde ich Deine Hinweise noch in mein Schreiben einbauen um auf der sicheren Seite zu sein. Selbstverständlich kann jeder hier auch meinen Wiederspruch für seine Angelegenheit nutzen.
Tatsächlich ist es so das die Stadtwerke von einem meiner Einschätzung nach aufgeblasenem selbstüberschätzten Wasserkopf geführt werden. Kann sich das heutzutage wirklich jemand leisten all seinen Gaskunden die Verträge zu kündigen und zu hoffen das alle zu Ihm zurück rudern? Hätte ich nun nicht diese Wiederspruchsgeschichte mit so viel Mühe bis hierhin durchgezogen hätte ich jetzt den Lieferanten gewechselt.
Gruß L

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #25 am: 22. Februar 2007, 14:10:43 »
@L938

Auf polemische Fragen lässt sich keine Antwort geben.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #26 am: 23. Februar 2007, 10:27:12 »
Quelle:
http://www.svz.de/nnn/newsnnn/NNNVermischtes/22.02.07/23-16083749/23-16083749.html
 
 
 


Zitat

Donnerstag, 22. Februar 2007


Stadtwerke senken Erdgas-Preis

Neuen Vertrag bis 1. April ausfüllen / Verbraucherschützer geben grünes Licht

Rostock (Nadine Schuldt) • Die Weltmarktpreise für Energie sinken. Deswegen wird Erdgas auch für Rostocker billiger. 30 000 Kunden der Stadtwerke können davon profitieren – wenn sie denn einen neuen Vertrag unterzeichnen. Post von den Stadtwerken bedeuteten für Rostocker in den vergangenen Jahren nichts Gutes. Strom- und Erdgaspreise wurden fast im jährlichen Turnus angehoben. Doch das Schreiben, das jetzt in 30000 Rostocker Briefkästen flatterte, bringt etwas völlig Neues: eine Kostensenkung.

Die Stadtwerke argumentieren mit den gesunkenen Preisen auf den Energiemärkten und mit gesetzlichen Neuregelungen. „Die Gasgrundversorgungs-Verordnung sowie das Energiewirtschaftsgesetz machen einen neuen Vertrag notwendig“, erklärt Stadtwerke-Sprecher Thomas Schneider. Aber: Nur wer das neue Vertragsangebot der Stadtwerke annimmt, profitiert von den gesunkenen Preisen.

Dabei sollen besonders Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 7000 Kilowattstunden die Kosten verringern können. Nach Berechnungen der Stadtwerke würde ein Kleinverbraucher rund 21 Euro und die Bewohner eines Einfamilienhauses bis zu 72 Euro im Vergleich zum Vorjahr einsparen. Wichtig sei, den Vertrag bis Ende März ausgefüllt bei den Stadtwerken einzureichen. „Kunden, die unseren Vertrag nicht annehmen, rutschen ab April automatisch in die dreimonatige Ersatzversorgung“, sagt Schneider. Heißt: Alles bleibt beim Alten.

Schneider weist darauf hin, dass diese sowie die danach einsetzende Grundversorgung wesentlich ungünstigere Konditionen für die Verbraucher bietet und sie höhere Ausgaben hätten.

Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet wenig Kritik an der Preissenkung. „Der Brief ist für viele Erdgas-Kunden unverständlich“, bemängelt Horst-Ulrich Frank, Fachberater für Bauen und Energie. Er erläutert: „In dem angegebenen Vertrag sind nur die Kündigungsmodalitäten geregelt, aber nicht ein Grund genannt.“

Problematisch werde es lediglich bei Verbrauchern mit laufenden Widerspruchsverfahren gegen Preiserhöhungen der vergangenen Jahre. Wenn sie den Vertrag unterzeichnen, dann akzeptieren sie die bisherigen Preiserhöhungen, erklärt Frank.  

 

Anmerkung:

Auch die Preise für Grund- und Ersatzversorgung müssen gegenüber 2007 sinken, weil ja die Bezugskosten gesunken sind.

Auch dort, wo bisher bestehende Verträge etwa durch die Stadtwerke nicht wirksam gekündigt wurden (ggf. Formunwirksamkeit) müssen in den ungekündigt weiter bestehenden Verträgen die Preise gesenkt werden.

Es ist also nicht möglich, die Preissenkung vom Abschluss eines Neuvertrages abhängig zu machen.

Offline kamaraba

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #27 am: 23. Februar 2007, 11:11:33 »
Zitat
Selbst die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern findet wenig Kritik an der Preissenkung. „Der Brief ist für viele Erdgas-Kunden unverständlich“, bemängelt Horst-Ulrich Frank, Fachberater für Bauen und Energie. Er erläutert: „In dem angegebenen Vertrag sind nur die Kündigungsmodalitäten geregelt, aber nicht ein Grund genannt.“


Ich verstehe da die Verbraucherzentrale nicht  :shock:
Der erste Satz passt so garnicht zum Rest der Meldung.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #28 am: 23. Februar 2007, 13:33:57 »
Die Altverträge der Stadtwerke Rostock enthalten keine wirksame Preisänderungsbestimmung (a.A. AG Rostock):

AG Rostock, Urt. v. 09.02.2007 Az. 41 C 55/06

Der VZ liegt eine Erklärung der Stadtwerke vor, wonach diese davon ausgeht, dass die neu angebotenen Verträge keinen Einfluss auf die bisherigen Widersprüche gegen die Preiserhöhungen haben, man sich im Übrigen nach der zu erwartenden BGH- Entscheidung richten wolle, ob und in welchem Umfange Erdgaspreise der Billigkeitskontrolle unterliegen und wie der Nachweis der Billigkeit zu erbringen ist.

Möglicherweise werden die Stadtwerke Rostock selbst den Text der gegenüber der Verbraucherzentrale abgegbenen Erklärung hier einstellen, um den Kunden diesen Standpunkt zu versichern.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #29 am: 27. Februar 2007, 12:28:11 »
Quelle:
http://www.mvregio.de/mvr/28248.html

Zitat
Rostocker Stadtwerke sorgen mit Vertragskündigung für Verunsicherung


27.02.2007: Rostock/MVregio Mit der Kündigung aller Sonderverträge für Heizgas haben die Rostocker Stadtwerke erneut für massive Verunsicherungen bei ihren Kunden gesorgt.
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